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Thema: Bareinzahlung

  1. gesperrt

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    AW: Bareinzahlung

    Zitat Zitat von joringel Beitrag anzeigen
    so, jetzt hat sich doch noch etwas getan. Es gibt plötzlich einen neuen Sachbearbeiter, der sprach mal schnell von einem technischen Problem, dass der Einzahler nicht auf dem Kontoauszug erschienen ist und er hat dem Kontoinhaber jetzt den Einzahler bekannt gegeben: welch eine Überraschung: die EX!!
    Sie versucht wirklich alles um unseren häuslichen Frieden zu stören.
    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Eine Bareinzahlung kann man ja nun nicht einfach zurück überweisen, erst recht nicht, wenn der Einzahler unbekannt ist.
    der einzahler ist doch inzwischen bekannt

  2. Inaktiver User

    AW: Bareinzahlung

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    der einzahler ist doch inzwischen bekannt
    Eben.

    Und anonym etwas überweisen geht nicht.

    Ich würde das als Fehlüberweisung zurückschicken.

  3. Inaktiver User

    AW: Bareinzahlung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Eben.

    Und anonym etwas überweisen geht nicht.

    Ich würde das als Fehlüberweisung zurückschicken.
    Nochmal: man kann eine Bareinzahlung nicht zurückweisen. Man kann dem offensichtlich persönlich bekannten Einzahler das Geld bar zurückgeben, ja. Oder eine Überweisung an diese Person tätigen, wenn man das will. Von einem Fehler ist wohl nicht mehr auszugehen.

  4. Moderation

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    AW: Bareinzahlung

    Warum würdet ihr das Geld unbedingt zurück geben wollen?

    Es ist jetzt klar dokumentiert, woher das Geld kam.
    Es ist davon auszugehen, dass die Überweisung bewusst getätigt wurde.
    Wenn es keinen Rechtsgrund für die Zahlung gab, dann ist es eine Schenkung.
    Und genauso würde ich es jetzt betrachten - als freigiebige Schenkung - und das würde ich auch (freudestrahlend) so kommunizieren.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

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    AW: Bareinzahlung

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Wenn es keinen Rechtsgrund für die Zahlung gab, dann ist es eine Schenkung.
    Auch ich steh ein bisschen auf dem Schlauch:

    welchen Vorteil hat diese Schenkung für die Ex??

    Auch ihr muss bewusst sein, dass man den Vorgang zurückverfolgen
    kann, oder?

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    AW: Bareinzahlung

    Zitat Zitat von schafwolle Beitrag anzeigen
    Auch ich steh ein bisschen auf dem Schlauch:

    welchen Vorteil hat diese Schenkung für die Ex??

    Auch ihr muss bewusst sein, dass man den Vorgang zurückverfolgen
    kann, oder?
    Der Vorteil könnte daran liegen, dass sie den "häuslichen Frieden" stört (was auch immer das heißt).
    Alles zu seiner Zeit.

  7. Inaktiver User

    AW: Bareinzahlung

    Wir dürfen nicht vergessen, dass hier nicht der Kontoinhaber schreibt. Ihn stört es vielleicht nicht.

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    AW: Bareinzahlung

    Ich gehe davon aus, dass ihn das nicht sonderlich stört. Sonst würde er doch selbst mal in die Pötte kommen und die TE müsste nicht stellvertretend für ihn alle Bankmitarbeiter zur Sau machen. Und den Verbraucherschutz.
    Alles zu seiner Zeit.

  9. Inaktiver User

    AW: Bareinzahlung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nochmal: man kann eine Bareinzahlung nicht zurückweisen. Man kann dem offensichtlich persönlich bekannten Einzahler das Geld bar zurückgeben, ja. Oder eine Überweisung an diese Person tätigen, wenn man das will. Von einem Fehler ist wohl nicht mehr auszugehen.
    Ist mir klar. Aber zurück überweisen geht.

  10. User Info Menu

    AW: Bareinzahlung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    . Aber zurück überweisen geht.
    Nö, eine Bareinzahlung kann man nicht zurück überweisen, da es vom Einzahler ja keine Bankverbindung gibt. Es wurde ja bar am Automat einbezahlt.

    Und für diese Aktion gibt es eigentlich nur zwei Gründe: a: sie wollte mal wieder Unfrieden Stiften, oder b: sie wollte kontrollieren ob das Konto noch vorhanden ist um damit Rechnungen zu bezahlen.

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