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Thema: Bareinzahlung
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21.08.2017, 21:56
AW: Bareinzahlung
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22.08.2017, 08:58Inaktiver User
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22.08.2017, 09:02Inaktiver User
AW: Bareinzahlung
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22.08.2017, 09:28
AW: Bareinzahlung
Warum würdet ihr das Geld unbedingt zurück geben wollen?
Es ist jetzt klar dokumentiert, woher das Geld kam.
Es ist davon auszugehen, dass die Überweisung bewusst getätigt wurde.
Wenn es keinen Rechtsgrund für die Zahlung gab, dann ist es eine Schenkung.
Und genauso würde ich es jetzt betrachten - als freigiebige Schenkung - und das würde ich auch (freudestrahlend) so kommunizieren.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
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22.08.2017, 10:52
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22.08.2017, 11:29
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22.08.2017, 11:31Inaktiver User
AW: Bareinzahlung
Wir dürfen nicht vergessen, dass hier nicht der Kontoinhaber schreibt. Ihn stört es vielleicht nicht.
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22.08.2017, 11:37
AW: Bareinzahlung
Ich gehe davon aus, dass ihn das nicht sonderlich stört. Sonst würde er doch selbst mal in die Pötte kommen und die TE müsste nicht stellvertretend für ihn alle Bankmitarbeiter zur Sau machen. Und den Verbraucherschutz.
Alles zu seiner Zeit.
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22.08.2017, 11:43Inaktiver User
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05.09.2017, 17:24
AW: Bareinzahlung
Nö, eine Bareinzahlung kann man nicht zurück überweisen, da es vom Einzahler ja keine Bankverbindung gibt. Es wurde ja bar am Automat einbezahlt.
Und für diese Aktion gibt es eigentlich nur zwei Gründe: a: sie wollte mal wieder Unfrieden Stiften, oder b: sie wollte kontrollieren ob das Konto noch vorhanden ist um damit Rechnungen zu bezahlen.



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