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  1. User Info Menu

    Private Darlehensvereinbarung

    Hallo miteinander,

    ich habe ein Problem. Ich habe meinem Exfreund Geld geliehen, welches er mir zurückzahlen muss. Es geht um mehr als 1.000 €.

    Vereinbart (habe das schriftlich) ist eine monatliche Ratenzahlung von mind. 50 €.

    Leider ist die Rate vom letzten Monat nicht bezahlt worden. Es gab auch schon bei den letzten Raten einmal einen Zahlungsverzug. Ich habe das Hinterhergerenne satt.

    Was würdet ihr tun? Mit ihm freundlich reden funktioniert nicht wirklich... Soll ich gleich mit dem Anwalt drohen oder erst beobachten?

    Kann ich irgendwie den Gesamtbetrag auf einmal fordern? Evtl. kann ich die Nicht-Zahlung nutzen, um zu sagen, dass die Vereinbarung gebrochen wurde?

  2. Inaktiver User

    AW: Private Darlehensvereinbarung

    Zitat Zitat von Windmacht Beitrag anzeigen
    Was würdet ihr tun? Soll ich gleich mit dem Anwalt drohen oder erst beobachten?
    Ich würde ihm eine letzte außergerichtliche Frist setzen (Einschreiben/Rückschein, Telefax) zur Begleichung des Gesamtbetrags - kenn aber Euren schriftlichen Vertrag nicht (Fälligkeit, Verzug, kompletter Betrag fällig etc. pp - Klauseln) - und dann, je nachdem, ein gerichtliches Mahnverfahren androhen und dann bei Nichtzahlung einfach einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen - kannst Du auch selbst - denk ich, musst nicht zum Anwalt. Der Anwalt kann das aber natürlich auch übernehmen. Die Anwaltskosten trägt er - bei entsprechender "Schuld" gem. dem Darlehensvertrag.

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    AW: Private Darlehensvereinbarung

    Danke für die schnelle Rückmeldung.

    Wir haben nur vereinbart, dass er mind. 50 € pro monat zahlen muss und er versucht mir den gesamtbetrag schnellstmöglich zurückzuzahlen. leider sonst gar nichts! leider beruft er sich nun auf die 50 € pro monat und zahlt keinen cent mehr.

    ein gerichtliches mahnverfahren geht nur über die fälligen raten oder auch über den gesamtbetrag?

    und muss er die anwaltskosten auch, wenn es zu keiner gerichtsverhandlung gekommen ist, automatisch zahlen?
    Geändert von Windmacht (31.01.2017 um 20:32 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Private Darlehensvereinbarung

    Zitat Zitat von Windmacht Beitrag anzeigen
    Wir haben nur vereinbart, dass er mind. 50 € pro monat zahlen muss bzw. eine schnellstmögliche bezahlung des gesamtbetrages bis ende 2016. leider sonst gar nichts! leider beruft er sich nun auf die mind. 50 € pro monat.
    Sonst steht nix in dem Vertrag? Also wie es gehandhabt wird, wenn die EUR 50,00 / Monat nicht bezahlt werden? Stichwort: Fälligkeit / Verzug? Und es ist fix, dass die Gesamtsumme spätestens bis Ende 2016 zu zahlen ist? Das ist ja nun vorbei. Damit wäre es fällig.

    Ja, die Anwaltskosten hat er zu tragen. Ebenso die Gerichtskosten.

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    AW: Private Darlehensvereinbarung

    leider nicht!

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    AW: Private Darlehensvereinbarung

    hatte mcih im post etwas missverständlich ausgedrückt und ihn nohcmal bearbeitet.

    er schreibt in seiner mail, dass er versucht, den gesamtbetrag schnellstmöglich an mich zu überweisen - möglichst bis ende 2016. ansonsten mind. 50 € monatlich. da wir nun getrennt sind, ist von mehr als 50 € keine spur.

  7. Inaktiver User

    AW: Private Darlehensvereinbarung

    Ach so, das mit Ende 2016 steht nicht im Vertrag? Was steht denn drin? Bei Zahlungsverzug? Ich kenne Euren Darlehensvertrag nicht - Du aber - Du hast ihn ja unterschrieben.

  8. User Info Menu

    AW: Private Darlehensvereinbarung

    Wir haben leider keinen Vertrag. Ich habe ihm das Geld geliehen und wir haben das per E-Mail in kurzen Sätzen festgehalten (50 € monatlich und schnellstmögliche Bezahlung). Es ist auch aus den Überweisungen her klar ersichtlich, dass er mir Geld schuldet. Ich habe auch alle Überweisungen sauber dokumentiert.

  9. User Info Menu

    AW: Private Darlehensvereinbarung

    Drucke die E-Mail auf jeden Fall noch aus.

  10. Inaktiver User

    AW: Private Darlehensvereinbarung

    Wieviel fehlt denn noch von dem Geld. Ich würde jetzt erstmal konsequent penetrant werden. Wenn dann das Geld wieder zuverlässig (oder zumindest einigermaßen zuverlässig) kommt, freu Dich. Natürlich kannst Du gutes Geld dem Schlechten hinterherwerfen und es mit offiziellen Maßnahmen eintreiben lassen - aber das ist mit Gebühren verbunden und nur Du weißt, ob bei ihm überhaupt was zu holen ist.... im schlimmsten Fall hast Du halt nen "Titel" - den Du 30 Jahre einfordern kannst - aber kriegst trotzdem nichts.

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