Hallo,
wie heißt es so schön - ein Blick ins Gesetz...? Und hier ist das, was das BAföG-Gesetz zur Rückzahlung sagt:
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
(1) Von der Verpflichtung zur Rückzahlung ist der Darlehensnehmer auf Antrag freizustellen, soweit sein Einkommen monatlich den Betrag von 1.145 nicht übersteigt. Der in Satz 1 bezeichnete Betrag erhöht sich für
den Ehegatten oder Lebenspartner um 570,
jedes Kind des Darlehensnehmers um 520,
wenn sie nicht in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann.
Bitte bemerken, da steht "sein" Einkommen, in dem Fall das der TE, nicht "das Familieneinkommen". Es wird auch nur ihr Einkommen gerechnet (da der Mann arbeitet und verdient, kann sie nur nicht noch die 570 Euro für den Ehegatten obendraufrechnen). Und soweit ich weiß, sind die 1.145 Euro das Nettoeinkommen, das sie haben kann.
Und man muss eben einen Antrag stellen, wenn man unter dieser Einkommensgrenze liegt. Das gleiche gilt normalerweise auch für Studienkredite, zumindest die von der KfW.
Siehe hier auf den FAQ der KfW zum Studienkredit:
Was kann ich tun, wenn ich meine Tilgung oder die Zinsen nicht zahlen kann?
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Zahlungen zu leisten, können Sie schriftlich die Stundung der Zahlungen bei uns beantragen. Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung" auf dem Reiter "Formulare & Downloads".
Reichen Sie bitte auch Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation ein, zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, einen Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder einen Bescheid über den Bezug von Elterngeld.
So ähnlich sollten die Regelungen bei allen Studienkrediten sein, es sei denn, man hat das bei einer privaten Hochschule mit Knebelbedingungen abgeschlossen.
Ich sehe also nicht, dass derzeit Eltern etc. unbedingt mit für die Ratenzahlungen einspringen müssen. Hier müssen die Stundungsanträge gestellt werden, dann ist erst mal Ruhe, und die TE kann sehen, was sie mit ihrem Leben weiter machen will. An ihrer Stelle würde ich durchaus, immer wenn ich mal Geld habe, eine Sondertilung machen, damit diese Schulden verschwinden, aber das hat doch im Augenblick nicht die oberste Priorität. Kopf hoch, das ist alles zwar unangenehm, aber da kommst Du durch!
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Ergebnis 151 bis 153 von 153
Thema: Scheidung wegen Schuldenberg
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13.02.2017, 14:21
AW: Scheidung wegen Schuldenberg
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13.02.2017, 16:17
AW: Scheidung wegen Schuldenberg
Das Posting ist ja jetzt schon ein paar Tage alt; ich möchte trotzdem meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass du, Fourthhandaccount, mehrfach darauf bestehst, dass die TE ihre Bafög-Schulden-Tilgung bei der Steuererklärung hätte einbringen können/müssen. Dem ist in der BRD nicht so: Die Tilgung ist überhaupt nicht steuerlich absetzbar, allenfalls kann man die (wirklich geringen) Zinsen, die auf ein Studentendarlehen/Bafög-Darlehen entfallen, geltend machen; wenn das Darlehen gestundet wird, fallen m.E. sogar gar keine Zinsen an, die man dann steuerlich geltend machen könnte. Warum bestehst du so sehr auf diesen Irrtum?
Grüße, teepeeGeändert von teepee (13.02.2017 um 17:07 Uhr) Grund: Tippfehler
Ich kann, weil ich will, was ich muss.
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13.02.2017, 17:06
AW: Scheidung wegen Schuldenberg
Liebe TE,
dies ist ein sehr, sehr wichtiges Posting, das ich angesichts deiner Schilderungen voll und ganz unterschreibe. Eine andere Brigitte-Schreiberin hat in solchen Fällen immer auf die Homepage, die empowerment o.Ä. hieß, verwiesen. Es geht dort um verbale (und auch tatsächliche) Gewalt in Partnerschaften. Ich habe mich auf dieser Seite vor Jahren informiert und sehr viel Nützliches dort gefunden.
Hach, ich habe sie gerade doch wieder gefunden: www.re-empowerment.de
Lies dort bitte. Und ziehe dann deine Schlüsse.
Ich wünsche dir ganz, ganz viel Klarheit, Kraft und Entscheidungswillen.
teepee
Ich kann, weil ich will, was ich muss.


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