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    AW: P-Konto ein Drama

    Er muss doch von der Pfändung wissen.

    Er muss, wie hier schon geschrieben, Geld abheben, wenn er an die Grenze kommt.
    Moderatorin im Forum

    Trennung und Scheidung,
    Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
    Über das Kennenlernen
    Reine Familiensache

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    AW: P-Konto ein Drama

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Er muss doch von der Pfändung wissen.

    Er muss, wie hier schon geschrieben, Geld abheben, wenn er an die Grenze kommt.
    Jemand der ein P-Konto hat, weiß von Pfändungen. Ohne diese könnte er gar keins eröffenen.

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    AW: P-Konto ein Drama

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Warum kommt das nur alle zwei Monate vor ? Hat er Verbindlichkeiten, die er nur alle zwei Monate bedienen muss?
    Das erschließt sich eventuell aus dem ersten Beitrag der TE, 580 Euro Ende des Monats, er gibt nicht alles aus, wieder 580 Euro Eingang - damit käme er je nachdem (aber nur knapp?) über den nicht pfändbaren Betrag. Was mich wundert, denn er muss doch auch Lebensmittel etc. zahlen?
    Die Miete zahlt das Amt vermutlich direkt an Dich, Joringel?


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    AW: P-Konto ein Drama

    Zitat Zitat von Admaro Beitrag anzeigen
    Ohne diese könnte er gar keins eröffenen.
    Das wäre mir neu. Soweit ich weiß, darf jeder ein solches Konto eröffnen bzw. sein Konto dazu umwandeln (sofern er nur eins hat, denke ich).


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    AW: P-Konto ein Drama

    Das wäre mir auch neu.
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  6. Inaktiver User

    AW: P-Konto ein Drama

    Hier ein Auszug aus den Infos der Verbraucherzentrale:
    Was schützt das P-Konto?

    Das P-Konto ist ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändungen jedoch einen unbürokratischen Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger für Guthaben in Höhe von 1.073,88 Euro je Kalendermonat (Grundfreibetrag) bietet. ... Der pfändende Gläubiger erhält nur dann eine Zahlung, wenn das Kontoguthaben höher ist als die unpfändbaren Freibeträge, gegebenenfalls nebst zusätzlich pfändungsgeschützter Ansparungen.

    Aber Achtung: Der Schutz auch von Beträgen unterhalb des Freibetrags ist in Gefahr, wenn sie über mehr als einen Monatswechsel auf dem gepfändeten Konto verbleiben!

    Kann man auf dem P-Konto sparen?
    Das P-Konto erlaubt es Kontoinhabern trotz Kontopfändung erstmals, Restguthaben aus dem nicht ausgeschöpften Freibetrag eines Monats einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Damit wird das Ansparen kleiner Rücklagen möglich. Wichtig: Im Folgemonat muss dann zunächst das angesparte Geld des Vormonats komplett verbraucht werden. Dafür kann das nicht verbrauchte neue Geld bis zur Höhe des nicht verbrauchten Freibetrags aus diesem Monat wieder in den nächsten Monat übertragen werden usw.

    In der Praxis bedeutet das, dass längerfristige Ansparungen bei Einkünften unter dem Freibetrag auf die Einkommenshöhe des aktuellen Monats beschränkt sind. Bei Problemen mit dem Sparen auf dem P-Konto wenden Sie sich bitte an Ihre Verbraucherzentrale.
    Änderung durch BGH-Urteil: Geht Ihr Geld, das sich innerhalb der Freibeträge bewegt, jeweils am Monatsende für den nächsten Monat ein, haben Sie damit nach bisheriger Praxis die einmalige Übertragung in den Folgemonat bereits verbraucht. Eine weitere Übertragung zwecks Ansparen in den übernächsten Monat war bei dieser Fallkonstellation nicht mehr möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber am 4. Dezember 2014 (Az. IX ZR 115/14) entschieden, dass auch in solchen Konstellationen, in denen das Geld am Monatsende für den nächsten Monat auf dem Konto eingeht, das Ansparen möglich sein soll. Der Schuldner soll nicht dadurch schlechter stehen, dass ihm Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erst im Monat, für den die Leistungen gedacht sind, sondern bereits im Vormonat überwiesen werden. Geld, das daher in dem Monat, für den es bestimmt war, nicht verbraucht wurde, kann deshalb noch einen weiteren Monat übertragen werden. Erst dann gilt die oben beschriebene Pflicht zum Ausgeben.
    Beispiel: Sozialleistungen gehen am 28. Juli auf das Konto ein. Sie sind für August bestimmt. Dieses Geld muss nun nicht mehr bis auf den letzten Cent im August verbraucht werden, sondern es kann auch noch im September ausgegeben werden.
    EDITgleicher Link:
    Gibt es das P-Konto automatisch?

    Nein! Kontoinhaber müssen zur Einrichtung eines P-Kontos selbst aktiv werden. Entweder wird ein neues Konto gleich als P-Konto eingerichtet oder das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto umgewandelt. Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei der Bank gestellt werden. Achtung: Jede Person darf nur ein P-Konto führen

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    AW: P-Konto ein Drama

    Zitat Zitat von Fourthhandaccount Beitrag anzeigen
    Das wäre mir neu. Soweit ich weiß, darf jeder ein solches Konto eröffnen bzw. sein Konto dazu umwandeln (sofern er nur eins hat, denke ich).
    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Das wäre mir auch neu.
    Nun ich revidiere etwas: Es kann wohl jeder einrichten, jedoch warum sollte ich dieses einrichten, wenn mir keine Pfändung droht? Die Bank wird auf jeden Fall nachfragen und sich intern Notizen machen. Die Kreditwürdigkeit wird schlagartig, so denke ich, auf 0 sinken.

    Also macht man doch dieses P-Konto wirklich nur aus der Not heraus und um sich vor Gläubigern zu schützen.

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    AW: P-Konto ein Drama

    Zitat Zitat von Admaro Beitrag anzeigen
    Die Bank wird auf jeden Fall nachfragen und sich intern Notizen machen. Die Kreditwürdigkeit wird schlagartig, so denke ich, auf 0 sinken.

    Also macht man doch dieses P-Konto wirklich nur aus der Not heraus und um sich vor Gläubigern zu schützen.
    Ich schätze, die Kreditwürdigkeit von Hartz-IV-Empfängern geht sowieso gegen Null. Die Bank ist zu dieser Kontoart verpflichtet worden und hat nicht zu fragen. Und dass man dann aus der Not heraus, um das Geld für das Notwendigste im Leben zu haben, diese rechtliche Möglichkeit in Anspruch nimmt, kann sogar ich nachvollziehen (das will was heißen ...).


  9. Moderation

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    AW: P-Konto ein Drama

    Das ist richtig, man wird sich ein P-Konto nur einrichten, wenn man es braucht - aber dürfen und können darf und kann jeder.

    Die Existenz des P-Kontos wird bei der Schufa gemeldet - ob es dann auch in der Schufaauskunft steht, weiß ich nicht. Die Eintragung bei der Schufa erfolgt, damit man nicht mehr als ein P-Konto einrichtet.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  10. Inaktiver User

    AW: P-Konto ein Drama

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Warum kommt das nur alle zwei Monate vor ? Hat er Verbindlichkeiten, die er nur alle zwei Monate bedienen muss?
    Das ist erklärbar. Wenn in dem einen Monat 64 Euro weggepfändet werden, stehen am nächsten Ersten nur 516 Euro da. Kommen am 28. wieder 580 dazu, bleibt er diesmal unter dem Freibetrag.

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