Zitat Zitat von Boing Beitrag anzeigen
Was bislang noch nicht weiter vertieft wurde: Die TE schrieb in einem ihrer ersten Posts, dass sie mtl. 150 € für die Scheidungskosten abzahlt. Gab es Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung? Wenn ja, dann kann die TE beim Amtsgericht eine Überprüfung der Ratenhöhe beantragen. Solange sie ALG II bezieht, muss sie dann wahrscheinlich gar nichts auf die VKH abzahlen. Und wenn das Einkommen im neuen Job niedriger ist als zur Zeit der ursprünglichen VKH-Berechnung, dürfte zumindest eine Reduzierung der Rate machbar sein.
Liebe Corvida, frag mal beim Amtsgericht nach.
sie schrieb bis anfang 2017, da weiß man nicht ob es bis anfang ( januar ) 2017 ist, oder laenger
denn anfang 2017 das waeren ja nur noch 2 raten, da lohnt es sich nicht einen antrag zu stellen, bis der durch ist, waere sie fertig mit dem abbezahlen