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    AW: Schulden anerkennen ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sind alles eh ungelegte Eier, zwischen nicht gezahltem Unterhalt fürs Kind und Pflegebedürftigkeit des Vaters können ja locker 40-50 Jahre liegen.
    Erstens kommt es schneller,
    zweitens als man denkt.

    Direkt aufrechnen darf deine Tochter nicht. Denn es steht nicht der Betrag zur Debatte, sondern die Tatsache, dass der KV sich der Unterhaltspflicht entzogen hat.
    Sie muss später Beweise vorlegen, dass er nicht gezahlt hat. Dann wird sie von der Pflicht befreit, ihm finanziellen Unterhalt zukommen zu lassen. Das können ungeheure Summen sein.

  2. Inaktiver User

    AW: Schulden anerkennen ?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Doch, es ist so einfach. Zuerst mal alles verweigern, dann plötzlich einlenken.
    Ich meinte, dass es nicht so einfach ist, eine Vaterschaft anzufechten.

    Ziemlich durchschaubar, wenn die Vaterschaft angezweifelt wird, nachdem man sich getrennt hat und die KM Unterhalt verlangt.

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