Hier wurden schon viele gute Tipps gegeben. Es gibt da aber leider nicht den einen goldenen Weg. Es liegt immer auch am Gegenüber, sprich deinem (Ex)Mann. Wenn er seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, dann hebe dir diese Nachweise bitte gut auf. Für dein Kind wird das einmal, wenn er sein/ihr Vater alt und gebrechlich ist und vielleicht im Altenheim landet und sich dort die Kosten nicht leisten kann, wichtig sein. Wenn nämlich das Sozialamt dann an die leiblichen Abkömmlinge herantritt, ihren Vater hier zu unterstützen, kann dein Kind die Säumnis damals in der Kindheit, nämlich dass er keinen Unterhalt gezahlt hat, gegenrechnen und dein Kind muss ihn im Alter nicht unterstützen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Bitte überlege dir noch einmal, ob du nicht doch in die Insolvenz gehst. Dein Kind ist 12, daher hast du eine unterhaltspflichtige Person die nächsten 6 Jahre. Die Bank hält sich aus diesem Grund zurück, weil mit diesem Hintergrund eine Pfändung unmöglich erscheint. Die 25 € sind sicherlich auch symbolisch. Wenn sie z. B. eine Sparkasse ist, sozusagen eine Genossenschaft, dann kann sie diese Zahlung ja gut verkaufen, mehr geht halt gerade nicht. Es wurde alles unternommen.
Die Insolvenz dauert ca. 1 Jahr, manchmal auch weniger. In dieser Zeit findet der Insolvenzantrag, die Insolvenzveröffnung und Bearbeitung deines Falles statt. In den allermeisten Fällen kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass Überschuldung gegeben ist und du in die Wohlverhaltensphase eintreten darfs. Diese dauert 6 Jahre. Meistens vereinbart der Gutachter/Insolvenzverwalter, wenn dein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, eine freiwillige Zahlung von 50,00 € im Monat. Bei 6 Jahren wäre das (50 x 12 x 6) 3.600,00 € die du bezahlst. Wie du siehst, deutlich weniger, als die Bank von dir als Gesamtschuldnerin verlangt. Danach bist du frei und die Bank kann sich nur noch an deinen Mann halten. Es ist also wirklich eine Überlegung wert, sich die Insolvenz "anzutun". Nicht nur, dass dein Mann dann in die Röhre schaut, denn er konnte die Schulden nicht an dich abwälzen, sondern einfach, dass du sämtliche Verpflichtungen mit deinem Mann los bist und tatsächlich frei bist.
Überleg´s dir.
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Thema: Schulden anerkennen ?
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12.09.2016, 15:57
AW: Schulden anerkennen ?
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12.09.2016, 16:08
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12.09.2016, 16:11
AW: Schulden anerkennen ?
Bist Du Dir da sicher mit der Nicht-Unterhaltspflicht des Kindes gegenüber dem Vater? Ich meine, da mal anderes gelesen zu haben (ohne Gewähr), weil ich dieses für mich/meinen Bruder auch schon befürchtet hatte.
(OT: In meinem Fall hat sich das Problem durch das frühzeitige Ableben meines Vaters gelöst. Es mag hartherzig klingen, aber ich war froh drüber. Etwa 20.000 DM waren an Unterhalt für mich und meinen Bruder aufgelaufen und der Herr lebte in Saus und Braus von Schwarzarbeit und wir haben vom Sozi gelebt, weil meine Mutter krank war und ich musste meine Mini-Ausbildungsvergütung voll anrechnen lassen.)
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12.09.2016, 16:59
AW: Schulden anerkennen ?
Da bin ich mir ganz sicher. Am besten sind natürlich Unterhaltstitel, keine Frage. Jedoch ist eine Korrespondenz über die Säumnis eines Unterhalts Beweis genug, auch eventuell mit dem Jugendamt. Hier steht einer Aufrechnung m. E. auch nichts entgegen, da die Forderung gegen eine Schuldnerschaft jeweils auf Unterhalt abgestellt ist. Hier wird ja nicht mit einer Fremdschuld verrechnet, z. B. einem gewährten Darlehen an den Vater. Das ist sicherlich eine juristische Knifflichkeit, jedoch kann man gegenüber einer (Sozial)Behörde sehr gut argumentieren, wenn der Vater damals seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist, dass man dann nicht bereit ist, im "Alter" demjenigen Unterhalt zu gewähren.
So würde ich das sehen. Eindeutige Belege der Säumnis sind jedoch unumstößliche Voraussetzungen.
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12.09.2016, 17:10
AW: Schulden anerkennen ?
Das ist ein wenig anders. Es wird nicht aufgerechnet im juristischen Sinne. Es wird also nicht gerechnet, Vater hat soundsoviel Unterhalt nicht gezahlt, also darf das Kind den Betrag in der selben Höhe einbehalten.
Es geht über die Verwirkung des Unterhaltsanspruches wegen grober Unbilligkeit. Dazu gehört, dass das Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Das muss nicht heißen, dass er nie gezahlt hat. Das heißt, dass er ganz überwiegend nicht gezahlt hat. Weiterhin darf es keine soziale Bindung geben. Der Vater, der sich immer bemüht hat, Umgang hatte, Kontakt hatte, mal etwas gezahlt hat, verliert seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kind nicht nur, weil er vorübergehend oder auch längere Zeit nicht leistungsfähig war. Das Gesamtbild macht es.
Daher, ja, klar, dokumentieren, welche Leistungen erbracht werden und wie das Verhältnis ist oder auch nicht ist. Abgerechnet wird - wie immer - am Schluß.
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12.09.2016, 17:14
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12.09.2016, 17:42
AW: Schulden anerkennen ?
Doch, es ist so einfach. Zuerst mal alles verweigern, dann plötzlich einlenken.
In erster Linie geht es dem Mann wohl darum, dass er kein Geld mehr an die Nochehefrau und das Kind zahlen muss. Da wird jede Fiesheit benutzt.
Vor Gericht spielt er vielleicht den Reuigen und Zahlungswilligen. Nur - in der Zwischenzeit sind wieder ein paar Monate vergangen, in denen er nicht gezahlt hat. Und plötzlich ist der Job weg und es gibt leider keinen neuen in Aussicht. Tja, Pech für Ehefrau und Kind. Die nicht gezahlten Unterhalte summieren sich dann leicht auf mehrere tausend Euro.
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13.09.2016, 07:40Inaktiver User
AW: Schulden anerkennen ?
Oh, das ist super einfach.....der Vater meiner Tochter hat sich fast 18 Jahre lang um Unterhalt gedrückt, erfolgreich.....trotz Unterhaltstitel.
PS: Das Aufrechnen mit nicht bezahltem Unterhalt gegen die Alterssicherung des Erzeugers ist nicht möglich. Dagegen wollte ich mich rückversichern, das ihr Vater nicht später Geld von ihr will. Der hat noch eine Tochter und die beiden müssen lt. Gericht für ihn aufkommen, lt. ihrem Einkommen.
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13.09.2016, 10:07
AW: Schulden anerkennen ?
Lies mal hierzu den Strang von martha. Es gibt immer eine Möglichkeit. Man muss nur wissen, wie man es anstellt. Auch Personen eines Gerichts haben nicht die Weisheit mit dem Löffel gefressen und kennen keineswegs alle §§ oder Details auswendig. Darum, nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern alles aufheben und später entgegenhalten.
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13.09.2016, 10:11Inaktiver User
AW: Schulden anerkennen ?
Sind alles eh ungelegte Eier, zwischen nicht gezahltem Unterhalt fürs Kind und Pflegebedürftigkeit des Vaters können ja locker 40-50 Jahre liegen.


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