Das kann ich Dir leider nicht beantworten, aber ich denke eher nein.
Möglicherweise hat aber die GEZ durch Deine in ihren Augen schlechte Zahlungsmoral Dir schon einen schlechten Scoring-Wert "verpasst"? Hast Du schonmal auf der Schufa-Seite gelesen oder bei der Schufa direkt schonmal Deine Frage gestellt?
Es wird Dir wohl nichts übrig bleiben, als auf die Schufa-Auskunft zu warten und dann Entsprechendes zu veranlassen.
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Ergebnis 11 bis 17 von 17
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06.07.2016, 16:39
AW: Schufa bei gestoppter Zwangsvollstreckung (GEZ)
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06.07.2016, 16:45
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10.07.2016, 15:59
AW: Schufa bei gestoppter Zwangsvollstreckung (GEZ)
Hallo,
ich wollte eben zurückmelden, dass ich keinen Schufa-Eintrag habe und die Wohnung haben wir auch bekommen! :)
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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10.07.2016, 16:39
AW: Schufa bei gestoppter Zwangsvollstreckung (GEZ)
Das sind doch mal gute Nachrichten, freut mich.
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10.07.2016, 16:48
AW: Schufa bei gestoppter Zwangsvollstreckung (GEZ)
Prima!
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12.10.2016, 18:59
AW: Schufa bei gestoppter Zwangsvollstreckung (GEZ)
Es hat sich zwar für Dich geklärt, aber vielleicht interessiert es ja noch andere:
Die SCHUFA (eigentlich Schufa Holding AG) ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei. Sie bezieht die Informationen zum einen durch wiederkehrenden Auskunftsantrag bei den verschiedenen Schuldnerverzeichnissen und zum anderen von Ihren Vertragspartner (Banken, Mobilfunkanbieter usw.).
Der Gerichtsvollzieher (nicht das Amtsgericht) kann unter Umständen eine Eintragungsanordnung veranlassen. Diese wird dem Schuldner zugestellt. Nach fruchtlosem Ablauf der Widerspruchsfrist (2 Wochen) veranlasst er sodann die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. Die Voraussetzungen für die Eintragung ergeben sich aus § 882 c ZPO. Man hätte also nicht nur die Ladung zum Termin im Briefkasten gehabt, sondern auch die Eintragungsanordnung.
Eine Löschung kann unter gewissen Umständen beim Schuldnerverzeichnis beantragt werden (= Zentrales Vollstreckungsgericht). Z.B. bei Zahlung oder aber auch bei Vorlage einer Erledigterklärung (entsprechendes Schreiben der GEZ). Eine Löschung in der Schufa hat das nicht zwangsläufig zur Folge - ggf. muss man dort extra einen Antrag auf Löschung stellen (z.B. unter Vorlage der Löschungsbestätigung des Vollstreckungsgerichts).
Warum ich das weiß? Weil mein Bruder auf die großartige Idee gekommen ist, es der GEZ "mal zu zeigen". Er wohnt im Haushalt meiner Eltern und muss daher eigentlich nicht zahlen. Er fand das witzig, sich einfach nicht um die Angelegenheit zu kümmern. Briefe ignorierte er genauso wie schließlich das Schreiben des Gerichtsvollziehers. War ein riesen act den Eintrag wieder zu löschen.... Dispo aufgekündigt, Finanzierung des Autos geplatzt, in seiner Schufa ist immer noch der Eintrag (zwar mit Vermerk "gelöscht" aber trotzdem sieht man dass da was war) und der Mobilfunkanbieter hat mit Kündigung gedroht. Ja, was haben wir gelacht...
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13.10.2016, 14:46


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