Das ist eben keine sinnvolle Erklärung. Kein Gericht kann einen Erbanteil in eine Grundschuld umwandeln, das ist absurd.
Was soll ein Erbanteil sein? Warst du Miterbin, war ein Vermächtnis für dich ausgesetzt, stand dir ein Pflichtteil zu? In welchem Verhältnis steht die "ältere Dame" dazu? Ist das dieselbe Dame, die du vorne im Thread als "Hauptbesitzerin" (ein völlig unsinniger Begriff) bezeichnest? Ist sie die Eigentümerin des Grundstücks (Eigentümerin ist etwas völlig anderes als Besitzerin)? War sie damals Erbin, Miterbin oder sonst aus irgendeinem Grund verpflichtet, etwas an dich zu bezahlen? Wurde der Nachlass bereits auseinandergesetzt?
Das sind die Punkte, auf die es ankommt, und keiner von ihnen ist bereits beantwortet.
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Ergebnis 31 bis 40 von 41
Thema: Grundbuch & Kredit/Verkauf
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20.07.2016, 20:04
AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf
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20.07.2016, 20:46
AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf
Liebe Stefanie,
lieben Dank für deinen Input.
Ich habe keine Ahnung wer diesen Eintrag gemacht hat. Da es Deutschland war im Jahre 1989, denke ich dass es die dafür zuständige Stelle war, ich war Waise. Wer das ist?
Ich habe kein Jura studiert, erbe nicht so häufig und habe Gerichte bisher erfolgreich umschiffen können. Jugendamt?
Tut mir leid.
Keine Ahnung, das Testament ist sonstwo und das seit 30 Jahren.Was soll ein Erbanteil sein? Warst du Miterbin, war ein Vermächtnis für dich ausgesetzt, stand dir ein Pflichtteil zu?
Ist das wichtig? Und wenn ja warum?
Türlich.In welchem Verhältnis steht die "ältere Dame" dazu? Ist das dieselbe Dame, die du vorne im Thread als "Hauptbesitzerin"
Ich bitte dich Milde walten zu lassen.(ein völlig unsinniger Begriff) bezeichnest?
Für nicht Juristen ist eine Hausbesitzerin eben eine Hausbesitzerin.
Sie ist soweit ich weiß Erbpächterin.Ist sie die Eigentümerin des Grundstücks (Eigentümerin ist etwas völlig anderes als Besitzerin)?
Aber ich denke mal jetzt pflaumst du mich wieder an.
Ich schwör, das nächste Mal studiere ich Jura bevor ich hier poste.
Sie ist Haupt ... erbpächterin (altes Kirchengrundstück) des Grundstückes und der Häuser darauf. Mein Großvater und sie haben es zusammen ge...erbpachtet.War sie damals Erbin, Miterbin oder sonst aus irgendeinem Grund verpflichtet, etwas an dich zu bezahlen?
Das heißt auf Deutsch was genau?Wurde der Nachlass bereits auseinandergesetzt?
Ich war damals Waise. Das hat alles das Jugendamt/Gericht sonst wer zuständiges gemacht. Steht aber auch vorn im Strang.Geändert von birgit_leon (20.07.2016 um 20:52 Uhr)
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20.07.2016, 20:48Inaktiver User
AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf
Die Idee, mal einen Anwalt aufzusuchen, der Dir das alles richtig erklärt und die Sache prüft, ist Dir nicht gekommen?
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20.07.2016, 20:54
AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf
Am besten rufst du einfach beim Finanzamt an, das lässt sich mündlich bestimmt viel einfacher erklären. Aber du müsstest ihnen wohl schon erklären, dass es um Geld geht, dass dir noch wegen des Todes deines Großvaters zusteht.
Das Grundstück selbst und die Grundschuld spielen dabei wohl nur eine untergeordnete Rolle. Interessant wird eher sein, dass es ein Testament gab, du aber nicht angeben kannst, ob du in dem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin oder gar nicht eingesetzt worden bist. Vielleicht spielt das aber ja für die Steuer tatsächlich keine Rolle.
Viel Erfolg
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20.07.2016, 20:54
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20.07.2016, 20:58
AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf
ok, das versuche ich mal.
Mein Finanzamt meinst du wahrscheinlich, oder?
d.h. das Testament kann wichtig sein?Das Grundstück selbst und die Grundschuld spielen dabei wohl nur eine untergeordnete Rolle. Interessant wird eher sein, dass es ein Testament gab, du aber nicht angeben kannst, ob du in dem Testament als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin oder gar nicht eingesetzt worden bist.
Ich kann versuchen, das zu bekommen.
30 Jahre alte Familienuntiefen und wahrscheinlich ein paar Mitmenschen, die versuchen werden mir Stöcke zwischen die Räder zu werfen. Ich weiß weder, wo ich da anfangen soll zu suchen, noch bei wem.
Das mit dem Grundbuch hat mehrere Anläufe gebraucht, bis ich aus Andeutungen, das Puzzle zusammen setzen konnte.
Danke, kann ich gebrauchen!Viel Erfolg
Geändert von birgit_leon (20.07.2016 um 23:31 Uhr)
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21.07.2016, 08:30
AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf
birgit_leon: Beim Amtsgericht (Grundbuchamt), bei dem Du den Grundbuchauszug besorgt hast, muss auch eine notarielle Urkunde liegen, die der Grundschuldbestellung zugrunde liegt. Du kannst entweder hinfahren und direkt Einsicht nehmen (vorher bitte anrufen und evtl. Termin vereinbaren) oder eine Kopie anfordern.
Wenn der Weg nicht allzu weit ist, würde ich Dir zur Einsicht vor Ort raten, vielleicht finden sich in der Urkunde noch ein paar Informationen.
Außerdem würde ich mir (auch beim Amtsgericht - Grundbuchamt oder Nachlassgericht) das Testament Deines Großvaters besorgen.
Mit diesen Unterlagen kannst Du dann auch beim Finanzamt Deinen unerwarteten Geldsegen begründen.
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21.07.2016, 15:39
AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf
Das Amtsgericht ist nur zuständig, wenn eben das Grundbuchamt oder das Nachlassgericht Teil des Amtsgerichts sind. Das ist nicht in allen Bundesländern so.
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21.07.2016, 17:27
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21.07.2016, 18:27



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