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    AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf

    Ok ihr lieben,

    ich habe den Grundbuchauszug: es ist eine Grundschuld.

    Ich bin herzlich verwundert sowohl über das Datum (vor dem Tod) als auch über die Verzinsung. Kennt sich jemand mit letzterem aus?

    Mit der Besitzerin bin ich in Kontakt getreten.

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    ok habe mich schlau gemacht: die Verzinsung kommt nur im Falle einer Zwangsversteigerung zum Zuge.

  3. gesperrt

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    ich verstehe es immer noch nicht ganz
    fuer dich ist auf einem haus eines verwandten eine grundSCHULD eingetragen ?
    oder handelt es sich um ein miteigentumsanteil ?

    eine grundschuld ist immer eine belastung

    und ja wenn dort was von 15 % steht ist das in ordnung

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    Es ist nicht eine Grundschuld auf mich, sondern für mich, falls das so korrekt ausgedrückt ist.

  5. gesperrt

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    Jetzt muss ich mich wohl erst einmal schlau machen, wie viel die wirklich wert ist, oder bleibt so eine Grundschuld einfach über 25 Jahre genauso viel wert?

    In der Position war ich noch nie.

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    Eine Grundschuld ist immer eine Sicherheit für eine Forderung, d.h. dein Großvater hat sie eintragen lassen, damit eine Forderung, die Du hast (evtl. dein Erbanteil), durch die Grundschuld abgesichert wird.
    Konkret heisst das: zur Sicherung des Erbanteils (der Forderung) wird die Grundschuld eingerichtet. Wenn damals derjenge, der dir den Erbanteil auszahlen musste, das nicht tat, dann hättest Du die Grundschuld verwerten können, und hättest das Geld bekommen (grob gesagt, in der Praxis ist das alles etwas schwieriger).

    Wenn die Forderung erledigt wird, kann die Grundschuld gelöscht werden. Passiert das nicht, heisst das aber nicht, das Du trotzdem noch Anspruch auf das Geld hast !!! Du kannst dann nur die Grundschuld evtl. für spätere/zukünftige Forderungen noch verwenden.

    Heutzutage wird das häufig bei Hypothekendarlehen gemacht, solange das Darlehen noch getilgt wird, kann die Grundschuld verwertet werden, wenn das Darlehen nicht mehr gezahlt wird. Wenn alles gezahlt ist, und die Grundschuld nicht gelöscht wird, kann diese für die nächste Hypothek wieder verwendet werden (das spart dann Kosten beim Grundamt, Notar...).

    Für deinen konkreten Fall heißt das, das du allein mit dieser Grundschuld nichts machen kannst, also keinen Anspruch gegen die Verwandte hast, das Grundstück weder verkaufen noch beleihen kannst etc.
    Wenn Du eine (noch nicht verjährte) Forderung gegen die Verwandte hast, also damals deinen Erbanteil nicht ausbezahlt bekommen hast und auch nicht mehr bekommst (weil nicht da) und auch nicht verjährt, kannst Du die Grundschuld verwenden. Dann wird das Haus zwangsversteigert und aus dem Erlös wird deine Forderung bedient, vermutlich (da ja Deine wohl zweitrangig ist), bekommt erst die Bank auf dem ersten Rang ihr Geld und dann Du Deinen Anteil. Wenn bei der Zwangsversteigerung nichtmal der Anteil der Bank befriedigt werden kann, gehst Du leer aus.
    Die 80jährige Verwandte stände dann auf der Strasse :-(

    Der Wert der Grundschuld bleibt so bestehen, bis die Grundschuld erlischt. Das heißt aber nicht, wie oben beschrieben, das Du jetzt einfach so einen Anspruch auf den Wert hast, wenn keine Forderung mehr besteht.

    LG pippi
    Geändert von Pippilotta77 (29.06.2016 um 21:42 Uhr)

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    Ich bin mir nicht sicher - nur damit (einem Rechtsanwalt) die richtigen Fragen gestellt werden können:
    Die Verjährung könnte unterbrochen sein, weil du von all dem nichts wusstest.

    Von wem hast du denn damals geerbt? Und wer hat noch geerbt? Weißt du das?
    Und weißt du, was der Sinn der Grundschuld in dieser Erbschaftssache war?
    Wer hat für dich dein Vermögen/deine Erbschaft verwaltet?

  8. gesperrt

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    AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf

    Ein kurzer Zwischenbericht.

    Die ältere Dame ist sehr nett und sie weiß um welchen Vorfall es geht und sich bereit erklärt, ihren Kredit über meine Summe zu erhöhen und mich auszuzahlen. Die Bank fand das ok.

    PUH!
    Jetzt weiß ich nur überhaupt nicht, was oder wie ich dieses Geld deklarieren kann/soll.

    Kauft sie mir quasi meine Grundschuld ab?
    Dann wäre das ... Einkommen?

    Oder ist es quasi doch mein Erbe?

    Dieses Vorgehen ist ja ziemlich ungewöhnlich. Aber mit der Dame habe ich ziemlich Glück. Sie sagte direkt: ja das ist ihr Teil.

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    AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf

    Sie kauft dir deine Grundschuld nicht ab. Wie schon ausführlich erklärt wurde, ist die Grundschuld nur eine Sicherheit für eine Forderung, die du gegen irgend jemanden, möglicherweise die Grundstückseigentümerin, hast. Was das für eine Forderung ist, musst du schon selbst wissen. Es kann ein Anspruch aus einer Erbauseinandersetzung gegen einen Miterben sein oder ein Vermächtnisanspruch oder ein Pflichtteilsanspruch oder sonst irgendetwas.

    Solange du hier nicht mehr verrätst, als dass irgend eine alte Dame weiß, um was für einen Vorfall es geht, kann dir das hier niemand sagen.

  10. gesperrt

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    AW: Grundbuch & Kredit/Verkauf

    Zitat Zitat von stefanie63 Beitrag anzeigen
    Solange du hier nicht mehr verrätst, als dass irgend eine alte Dame weiß, um was für einen Vorfall es geht, kann dir das hier niemand sagen.
    Der Vorfall ist bereits im Thread erklärt, hier noch mal in der Kurzform:
    Meinem Großvater hat damals (Anfang 80er) das Grundstück mit gekauft.
    Mein Erbanteil am Erbe meines Großvaters wurde vom Gericht damals (Ende 80er) in eine Grundschuld umgewandelt.

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