Wenn der Rechnung nicht widersprochen wird, kann der vermeintliche Gläubiger den "Schuldner" in Verzug setzen. Das heißt, Kosten die jetzt aufgrund dessen entstehen- das kann durchaus die Beauftragung eines Inkasso sein, gehen zunächst einmal zu Lasten des "Schuldners". Auch eine möglicherweise nötig werdende juristische Entscheidung wird die Frage klären müssen, wieso eigentlich kein Widerspruch laut wurde bis dahin.
Wenn die Rechnung ungerechtfertigt ist, kann es eben auch ein Irrtum sein, der nur so aufgeklärt werden kann. Widerspruch ist nicht nur strategisch klug, sondern auch fair.
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12.05.2016, 15:17
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
"Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)
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12.05.2016, 15:23
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12.05.2016, 20:27
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Das mit der Rechnung kommt mir auch sehr suspekt vor - Du schreibst es wurde Akupunktur und NLG- Nervenleitgeschwindigkeit abgerechnet. Letzteres dürfen nur Neurologen und Neurochirurgen. Ein Hautarzt kann zum Bsp keine gynäkologische Untersuchung nach der GOÄ abrechnen. Ein Arzt weiß so was und würde so eine anfechtbare Rechnung eher nicht stellen .
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12.05.2016, 20:35Inaktiver User
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Ja, das ist richtig. Es ist aber im hier diskutierten Fall irrelevant, weil Kosten erst zum Tragen kommen, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung festgestellt wurde...
Nö. Ich schrieb es bereits: Ein Widerspruch ist erst dann zwingend erforderlich, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen wurde. Wenn man dem nämlich nicht widerspricht, gilt die Forderung als anerkannt...ob sie nun berechtigt ist oder nicht.Auch eine möglicherweise nötig werdende juristische Entscheidung wird die Frage klären müssen, wieso eigentlich kein Widerspruch laut wurde bis dahin.Geändert von Inaktiver User (12.05.2016 um 21:13 Uhr)
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12.05.2016, 20:40Inaktiver User
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13.05.2016, 14:44Inaktiver User
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Hi,
Danke für die Antworten.
Für EINZELNE Behandlungen im Detail hab ich nix unterschrieben.
Ich hab gestern kurz mit nem Anwalt telefoniert, der hat
mir geraten, erstmal NICHTS zu machen. Erst bei
Mahnung oder Klage.
Danke für den Tip mit der Anzeige! Zur Not würde ich
das machen, um den Anwalt zu sparen.
Trotzdem habe ich jetzt erstmal per mail widersprochen
und die pünktlich bezahlten Rechnungen über tatsächliche Behandlung
mir von der KV schicken lassen (ich selbst hab sie leider schon weggeworfen,
aber die Kasse hatte noch Kopien zum Glück). Und den Überweisungs
beleg hab ich auch noch.
Mir scheint, es ist- ich habs mir nochmal durchgelesen- wirklich
diese "Fake-Vorab"-Rechnung, die damals die Sprechstundenhilfe
erstellt hat, damit ich anhand der Ziffern bei der Kasse anfragen
kann, was die den von dem Behandlungsplan zahlen werden.
Mir wär nie im Traum eingefallen, dass sie die speichern und
einfordern, das war ja noch VOR der Behandlung und ich
habs abgelehnt. Und letztlich fast alles selbst gezahlt.
Macht das Ganze nicht einfacher, wenn sie s einfordert,
müsste ich sie ja wegen versuchtem Kassen -Betrug anklagen.
Aber vielleicht merkt sie das jetzt auch nach dem Widerspruch.
Wär dumm von ihr, auf einer "Fake"Rechnung zu bestehen
(damit wäre wie gesagt ja ihre Approbation gefährdet).
Ich warte jetzt erstmal ab. Widersprochen habe ich.
Mal sehen, ob noch was kommt.
Danke und viele Grüße, Merretich
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13.05.2016, 14:53Inaktiver User
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Sie war/ist Fachärztin, Schmerztherapeutin und bietet alle möglichen alternativen
Verfahren an. Deshalb bin ich damals hin, weil ich eben privat versichert bin, und
die Kasse z.T: auch alterntive Methoden erstattet.
Ich denke- siehe oben- ich habe die Erklärung für die Rechnung. Als ich damals
gesagt habe, ich weiß nicht was die Kasse zahlen wird, hat sie sofort der Stundenhilfe
gesagt, sie solle mal Ziffern für mögliche Behandlungsoptionen raussuchen. Das macht
das System halt am schnellsten über eine Rechnungsstellung.
Mir kam das alles in der Praxis sehr chaotisch und merkwürdig vor, deshalb
bin ich nach diesem Jahr auch nicht mehr hin.
Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt- bei Insolvenz oder anderen
Problemen- alte Unterlagen durchforstet und sieht: ah, da kann ich
ja noch was abrechnen. Trau ich ihr zu. Sie war, wie gesagt, nicht
besonders vertrauenswürdig und hat- für meinen Geschmack- das
hab ich auch von anderen gehört- jedem und allen teure IGEL
Leistungen andrehen wollen.
Und keiner weiß, warum die Praxis seit 5 Monaten zu ist.
Das ist auch merkwürdig, das wird ja in der Regel begründet,
mit Krankheit, o.ä.
Echt komisch alles. Mal sehen. Vielleicht kommt auch nix mehr.
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30.05.2016, 16:57Inaktiver User
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Hallo,
so, die Ärztin hat sich per mail gemeldet, und gesagt, sie habe das
extern machen lassen mit der Rechnung. Da sei wohl ein Fehler passiert
und sie habe auch im Gedächtnis, dass eigentlich alles abgegolten
gewesen sei bei mir. Sie werde es überprüfen.
Erleichterung- erst mal kein Anwalt nötig.
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30.05.2016, 17:23
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Ein Gläubiger kann einen Schuldner, der nicht zahlt, immer in Verzug setzen, egal ob der der Rechnung widersprochen hat oder nicht. Und umgekehrt kann ein "vermeintlicher Gläubiger", also jemand, dem tatsächlich gar keine Forderung zusteht, auch keinen Verzug auslösen. Wo keine Forderung existiert, ist auch kein Verzug möglich.
Es mag zweckmäßig sein, ein Missverständnis aufzuklären, egal ob durch einen von dir so genannten "Widerspruch" oder auf andere Weise. Rechtlich ist ein solcher Widerspruch völlig irrelevant und wenn er unterbleibt, interessieren die Gründe auch bei einer juristischen Entscheidung nicht. Nötig ist erst eine Reaktion auf einen Mahnbescheid, mehr nicht.



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