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    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es ist ebenso unnötig, dem Rechnungssteller gegenüber Widerspruch einzulegen...kann man machen, kann man aber auch sein lassen. Sollte es sich bei der Rechnung um ein Versehen handeln, könnte man das natürlich vorher klären, um Ruhe zu haben...aber auch dazu braucht es keinen Widerspruch.
    Wenn der Rechnung nicht widersprochen wird, kann der vermeintliche Gläubiger den "Schuldner" in Verzug setzen. Das heißt, Kosten die jetzt aufgrund dessen entstehen- das kann durchaus die Beauftragung eines Inkasso sein, gehen zunächst einmal zu Lasten des "Schuldners". Auch eine möglicherweise nötig werdende juristische Entscheidung wird die Frage klären müssen, wieso eigentlich kein Widerspruch laut wurde bis dahin.

    Wenn die Rechnung ungerechtfertigt ist, kann es eben auch ein Irrtum sein, der nur so aufgeklärt werden kann. Widerspruch ist nicht nur strategisch klug, sondern auch fair.
    "Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
    Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)

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    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sollte es sich bei der Rechnung um ein Versehen handeln, könnte man das natürlich vorher klären, um Ruhe zu haben...aber auch dazu braucht es keinen Widerspruch.
    Doch. Was denn sonst? Zustimmung doch sicher auch nicht...
    "Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
    Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)

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    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Das mit der Rechnung kommt mir auch sehr suspekt vor - Du schreibst es wurde Akupunktur und NLG- Nervenleitgeschwindigkeit abgerechnet. Letzteres dürfen nur Neurologen und Neurochirurgen. Ein Hautarzt kann zum Bsp keine gynäkologische Untersuchung nach der GOÄ abrechnen. Ein Arzt weiß so was und würde so eine anfechtbare Rechnung eher nicht stellen .

  4. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Wenn der Rechnung nicht widersprochen wird, kann der vermeintliche Gläubiger den "Schuldner" in Verzug setzen. Das heißt, Kosten die jetzt aufgrund dessen entstehen- das kann durchaus die Beauftragung eines Inkasso sein, gehen zunächst einmal zu Lasten des "Schuldners".
    Ja, das ist richtig. Es ist aber im hier diskutierten Fall irrelevant, weil Kosten erst zum Tragen kommen, wenn die Rechtmäßigkeit der Forderung festgestellt wurde...

    Auch eine möglicherweise nötig werdende juristische Entscheidung wird die Frage klären müssen, wieso eigentlich kein Widerspruch laut wurde bis dahin.
    Nö. Ich schrieb es bereits: Ein Widerspruch ist erst dann zwingend erforderlich, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen wurde. Wenn man dem nämlich nicht widerspricht, gilt die Forderung als anerkannt...ob sie nun berechtigt ist oder nicht.
    Geändert von Inaktiver User (12.05.2016 um 21:13 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Doch. Was denn sonst? Zustimmung doch sicher auch nicht...
    Wenn man auf eine Rechnung/Mahnung nicht reagiert, ist das keine Zustimmung. Ein Anerkenntnis der Forderung wäre es, die Rechnung zu bezahlen...

  6. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Hi,

    Danke für die Antworten.

    Für EINZELNE Behandlungen im Detail hab ich nix unterschrieben.

    Ich hab gestern kurz mit nem Anwalt telefoniert, der hat
    mir geraten, erstmal NICHTS zu machen. Erst bei
    Mahnung oder Klage.

    Danke für den Tip mit der Anzeige! Zur Not würde ich
    das machen, um den Anwalt zu sparen.

    Trotzdem habe ich jetzt erstmal per mail widersprochen
    und die pünktlich bezahlten Rechnungen über tatsächliche Behandlung
    mir von der KV schicken lassen (ich selbst hab sie leider schon weggeworfen,
    aber die Kasse hatte noch Kopien zum Glück). Und den Überweisungs
    beleg hab ich auch noch.

    Mir scheint, es ist- ich habs mir nochmal durchgelesen- wirklich
    diese "Fake-Vorab"-Rechnung, die damals die Sprechstundenhilfe
    erstellt hat, damit ich anhand der Ziffern bei der Kasse anfragen
    kann, was die den von dem Behandlungsplan zahlen werden.

    Mir wär nie im Traum eingefallen, dass sie die speichern und
    einfordern, das war ja noch VOR der Behandlung und ich
    habs abgelehnt. Und letztlich fast alles selbst gezahlt.

    Macht das Ganze nicht einfacher, wenn sie s einfordert,
    müsste ich sie ja wegen versuchtem Kassen -Betrug anklagen.

    Aber vielleicht merkt sie das jetzt auch nach dem Widerspruch.
    Wär dumm von ihr, auf einer "Fake"Rechnung zu bestehen
    (damit wäre wie gesagt ja ihre Approbation gefährdet).

    Ich warte jetzt erstmal ab. Widersprochen habe ich.

    Mal sehen, ob noch was kommt.

    Danke und viele Grüße, Merretich

  7. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von taggecko Beitrag anzeigen
    Das mit der Rechnung kommt mir auch sehr suspekt vor - Du schreibst es wurde Akupunktur und NLG- Nervenleitgeschwindigkeit abgerechnet. Letzteres dürfen nur Neurologen und Neurochirurgen. Ein Hautarzt kann zum Bsp keine gynäkologische Untersuchung nach der GOÄ abrechnen. Ein Arzt weiß so was und würde so eine anfechtbare Rechnung eher nicht stellen .
    Sie war/ist Fachärztin, Schmerztherapeutin und bietet alle möglichen alternativen
    Verfahren an. Deshalb bin ich damals hin, weil ich eben privat versichert bin, und
    die Kasse z.T: auch alterntive Methoden erstattet.

    Ich denke- siehe oben- ich habe die Erklärung für die Rechnung. Als ich damals
    gesagt habe, ich weiß nicht was die Kasse zahlen wird, hat sie sofort der Stundenhilfe
    gesagt, sie solle mal Ziffern für mögliche Behandlungsoptionen raussuchen. Das macht
    das System halt am schnellsten über eine Rechnungsstellung.

    Mir kam das alles in der Praxis sehr chaotisch und merkwürdig vor, deshalb
    bin ich nach diesem Jahr auch nicht mehr hin.

    Ich kann mir vorstellen, dass sie jetzt- bei Insolvenz oder anderen
    Problemen- alte Unterlagen durchforstet und sieht: ah, da kann ich
    ja noch was abrechnen. Trau ich ihr zu. Sie war, wie gesagt, nicht
    besonders vertrauenswürdig und hat- für meinen Geschmack- das
    hab ich auch von anderen gehört- jedem und allen teure IGEL
    Leistungen andrehen wollen.
    Und keiner weiß, warum die Praxis seit 5 Monaten zu ist.
    Das ist auch merkwürdig, das wird ja in der Regel begründet,
    mit Krankheit, o.ä.

    Echt komisch alles. Mal sehen. Vielleicht kommt auch nix mehr.

  8. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Hallo,

    so, die Ärztin hat sich per mail gemeldet, und gesagt, sie habe das
    extern machen lassen mit der Rechnung. Da sei wohl ein Fehler passiert
    und sie habe auch im Gedächtnis, dass eigentlich alles abgegolten
    gewesen sei bei mir. Sie werde es überprüfen.
    Erleichterung- erst mal kein Anwalt nötig.

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    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Wenn der Rechnung nicht widersprochen wird, kann der vermeintliche Gläubiger den "Schuldner" in Verzug setzen.
    Ein Gläubiger kann einen Schuldner, der nicht zahlt, immer in Verzug setzen, egal ob der der Rechnung widersprochen hat oder nicht. Und umgekehrt kann ein "vermeintlicher Gläubiger", also jemand, dem tatsächlich gar keine Forderung zusteht, auch keinen Verzug auslösen. Wo keine Forderung existiert, ist auch kein Verzug möglich.

    Es mag zweckmäßig sein, ein Missverständnis aufzuklären, egal ob durch einen von dir so genannten "Widerspruch" oder auf andere Weise. Rechtlich ist ein solcher Widerspruch völlig irrelevant und wenn er unterbleibt, interessieren die Gründe auch bei einer juristischen Entscheidung nicht. Nötig ist erst eine Reaktion auf einen Mahnbescheid, mehr nicht.

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