Antworten
Seite 6 von 7 ErsteErste ... 4567 LetzteLetzte
Ergebnis 51 bis 60 von 69
  1. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von ilazumgeier Beitrag anzeigen
    Diese - hohe - Rechnung hat sie doch erst jetzt gekriegt
    aber die andere hat sie nicht mehr.

  2. gesperrt

    User Info Menu

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    die damaligen RE beliefen sich doch eher auf Bagatellbeträge. Aber abgesehen davon: Auch wenn man selbst die Kontoauszüge nicht aufhebt, kann man sie über die Bank nochmal ausdrucken lassen, sogar selektiv, also nur bezogen auf einen Empfänger

  3. gesperrt

    User Info Menu

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von ilazumgeier Beitrag anzeigen
    die damaligen RE beliefen sich doch eher auf Bagatellbeträge. Aber abgesehen davon: Auch wenn man selbst die Kontoauszüge nicht aufhebt, kann man sie über die Bank nochmal ausdrucken lassen, sogar selektiv, also nur bezogen auf einen Empfänger
    das hast du falsch gelesen, sie schrieb doch das sie einmal 800 und einmal 700 euro in dem jahr 2014 an den arzt ueberwiesen hat

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Nunja, also man muss schon nicht damit rechnen, dass ein seriöser Betrieb (also kein FitnessClub, Internet-Betrüger oder eben Inkasso) doch noch nach zwei Jahren mit irgendwelchen Rechnungen aus dem Gebüsch kommt. Ich hätte das bei mir auch schon ausgemistet.
    Darüber hinaus sind ja nicht bezahlte Rechnungen strittig- sondern eben weitere Fantasieleistungen, die DAZU in Rechnung gestellt werden, wenn ich alles richtig verstanden habe.
    selbst als 0815 privatperson hast du z.b. bei handwerkerrechnungen eine aufbewahrungspflicht, vom jahr der rechnungsstellung an nochmal 2 jahre obendrauf, heißt eine handwerkerrechung aus dem jahr 2014 mußt du bis ende 2016 aufbewahren
    und die te ist selbststaendig, da gelten oft noch viel laengere fristen
    lies mal hier zum thema aufbewahrungspflicht

    Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen

  5. gesperrt

    User Info Menu

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Nochmals: Es reicht vollkommen, der Forderung zu widersprechen - als Einschreiben mit Rückschein.

    Es ist unnötig und nicht zielführend, irgendwelche Kopien anzuhängen. Das wird wenn nötig vor Gericht geklärt, falls die Ärztin auf ihrer Forderung bestehen sollte.
    Die Ärztin muss beweisen, dass sie die Behandlung durchgeführt hat und deswegen eine Rechnung stellen darf.

    Bei der Aufbewahrungspflicht ist es im Interesse des Einzelnen, wichtige Unterlagen griffbereit abgeheftet zu haben und diese vorlegen zu können. Wer einen Keller hat oder einen Abstellraum oder noch ein Fach im Schrank ist gut beraten, die Rechnungen in einem Ordner mehr als zwei oder drei Jahre aufzubewahren.

    In dieser Hinsicht bin ich kein Minimalist, sondern gehe auf Nummer sicher.

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    ot:...und ich eine schlampe. zum glück hab ich dafür einen geier.

  7. User Info Menu

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    selbst als 0815 privatperson hast du z.b. bei handwerkerrechnungen eine aufbewahrungspflicht, vom jahr der rechnungsstellung an nochmal 2 jahre obendrauf, heißt eine handwerkerrechung aus dem jahr 2014 mußt du bis ende 2016 aufbewahren
    und die te ist selbststaendig, da gelten oft noch viel laengere fristen
    lies mal hier zum thema aufbewahrungspflicht

    Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen
    Zwei Jahre ist ok- danach wird recycled.... :) Ein Unternehmen ist noch etwas ganz anderes, aber auch ein Unternehmer ist in bestimmten Angelegenheiten eine Privatperson.
    "Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
    Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)

  8. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie soll ich beweisen, dass
    die Behandlung NICHT stattgefunden hat, und muss ich das überhaupt
    Nein, musst du nicht. Derjenige, der eine Forderung stellt, muss beweisen, dass diese Forderung berechtigt ist...alles andere wäre ja auch ziemlich absurd.

    Ich würde jetzt die Füße stillhalten und gar nix machen. Sollte die Praxis einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, musst du allerdings tätig werden, indem du (fristgerecht!!!) Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegst. Anschließend wird (sofern vom Gläubiger beantragt) ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen...

  9. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    aber gut, ist ja nicht das thema, wäre aber einfacher, wenn sie noch da wäre.
    Die Rechnung(en) wurden bei der KV eingereicht, wenn ich das richtig verstanden habe...dann am besten mal dort nachfragen, ob sie eine Kopie schicken können.

  10. Inaktiver User

    AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Nochmals: Es reicht vollkommen, der Forderung zu widersprechen - als Einschreiben mit Rückschein.

    Es ist unnötig und nicht zielführend, irgendwelche Kopien anzuhängen.
    Es ist ebenso unnötig, dem Rechnungssteller gegenüber Widerspruch einzulegen...kann man machen, kann man aber auch sein lassen. Sollte es sich bei der Rechnung um ein Versehen handeln, könnte man das natürlich vorher klären, um Ruhe zu haben...aber auch dazu braucht es keinen Widerspruch.
    Geändert von Inaktiver User (12.05.2016 um 14:34 Uhr)

Antworten
Seite 6 von 7 ErsteErste ... 4567 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •