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Ergebnis 31 bis 40 von 69
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11.05.2016, 22:14
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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11.05.2016, 22:34
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Nein, die Kopien der Überweisung solltest du nicht beilegen, sondern "nur" für den Ernstfall vor Gericht aufbewahren. Sonst wird womöglich noch eine weitere Rechnung fingiert.
Einspruch - fertig.
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11.05.2016, 22:34
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Für die Zukunft: Alles aufbewahren.
Für jetzt: Grundsätzlich würde ich nicht einem potentiellen Gegner Informationen zur Verfügung stellen, die er nicht unmittelbar benötigt. Ich würde nur schreiben, dass keine offene Rechnung aus dem Jahre 2014 existiert, wie sie ihrer Buchhaltung entnehmen könne. Bei der jetzt gestellten Forderung handelt es sich ihrerseits um einen Irrtum. Du bestreitest deshalb die Forderung. Einschreiben mit Rückschein.
Was das Schreiben von der Ärztin an dich anbelangt: Umschlag an das Schreiben tackern, handschriftlich dazuschreiben, wann du das Schreiben um Briefkasten vorgefunden hast.
Wichtig: Es kann sich ja immer um einen Irrtum der Buchhaltung handeln, das Ganze muss also keine böse Absicht sein.
(Bin juristischer Laie.)
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11.05.2016, 23:03
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
"Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)
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12.05.2016, 00:07
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
nein, das laeuft auch auf vertrauensbasis
schließlich vertraut der arzt auch seinem patienten, das dieser seine rechnung bezahlt
der arzt macht sich lediglich seine notizen, was er behandelt und abrechnet, mehr nicht
aber in kkhs passieren oft fehler, das behandlungen eingetragen werden, aber niemals erbracht wurden, gerade wenn es um therapien geht, wo ein dritter auf die station kommt zum beispiel fuer krankengymnastik
es wird "verordnet" und dann wird auch davon ausgegangen das beispielsweise jeden tag der therapeut da war und es wird einfach eingetragen
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12.05.2016, 00:13
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Beim Zahnarzt kriege ich einen detailliertenBehandlungsplan, dem ich zustimmen muss. Bei Physio muss ich jede Behandlung unterschreiben
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12.05.2016, 00:24
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
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12.05.2016, 08:28
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12.05.2016, 08:36
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
Mein lieber Schwan, 1300,- Euro sind da 'ne Menge Vertraulichkeiten.
Ich kann mich erinnern an eine Debatte um einen Auftrag bei uns, den der Kunde stornieren wollte - von dem ich im Freundeskreis dann erzählt habe, bei so Kleinstaufträgen von 100,- Euro machen wir nicht alles schriftlich - da habe ich große Augen geerntet, dass sowas als Kleinstauftrag durchgeht.
Ärzte rechnen offensichtlich in ganz anderen Dimensionen ihre Kleinstaufträge ab.
Ich habe mich beim Osteo durchaus in guten Händen gefühlt mit seinen sorgsam fixierten Abrechnungsmodalitäten.Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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12.05.2016, 08:36Inaktiver User
AW: falsche Arztrechnung nach 2 Jahren
rechnung per einschreiben zurückschicken. am besten mit der kopie der bereits bezahlten rechnung und dem hinweis, dass es sich hierbei wohl um ein versehen handelt, da die behandlung bereits abgerechnet und bezahlt wurde.
letztlich muss die praxis ihre forderung beweisen können.
und da du ja die andere rechnung hast, wird sie das wohl kaum können.
einen anwalt würde ich erst dann einschalten, wenn die sache vor gericht geht.



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