Ich schätze, dass ein Richter eher mit dem Handwerker diskutieren würde, dass dessen Professionalität ein schriftliches Angebot und eine schriftliche Auftragsbestätigung hätte umfassen müssen. Dass ich die auch bei der Aufraggeberin voraussetzen würde, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich formuliere die Frage anders, wie viel Prozent stehen laut Handwerkerforderung noch aus? Vom Angebot darf die anschließende Rechnung nämlich ggf. abweichen, bis zu 20 % ohne Absprache.
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13.04.2016, 14:38
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
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13.04.2016, 15:15
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Wieso bei mir voraussetzen? Ich trete hier als Verbraucher und nicht als Unternehmer auf.
Es stehen 53% des Rechnungsbetrages aus. Ich weiß, dass die Rechnung höher als das Angebot ausfallen darf und finde das bei einem über den Daumen gerissenen Pauschalangebot auch angemessen. Deshalb habe ich aus freien Stücken schon 40% mehr, als mündlich vereinbart war, gezahlt. Aber da ist dann auch Ende.
Die Rechnung liegt 200% über dem, was abgesprochen war. Ich zahle keine Mondpreise.Ich habe soviel aus meinen Fehlern gelernt, dass ich erwäge, weitere zu machen.
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13.04.2016, 15:36Inaktiver User
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
warum teilst du das der creditreform nicht mit?
da war mit sicherheit ein formular, auf dem du stellung nehmen kannst/sollst.
aber du diskutierst lieber, ob die creditreform das überhaupt darf.
ja, darf sie. kannst du glauben oder nicht. wenn du es nicht glaubst, dann schalte einen anwalt ein.
für jede forderung, die die creditreform betreibt, liegt vom auftraggeber (in dem fall der handwerker) ein unterschriebenes formular vor.
ohne dem wird die creditreform gar nicht erst tätig.
aber du hast die frist ja schon verstreichen lassen, ich gehe davon aus, dass der vorgang bereits eine stufe höher ist, nämlich mahnbescheid. kann sein, muss nicht sein.
in der regel läuft das bei der creditreform automatisch. die eseln sich nicht lange rum.
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13.04.2016, 15:40
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Ist halt die alles entscheidende Frage: Ist das jetzt verlangte ein Mondpreis oder war das mündliche Angebot ein Schnäppchen?
Hast du andere Angebote eingeholt?
Worin begründet sich die Diskrepanz?
Ist der zugrundeliegende Stundenlohn zu hoch?
Oder bezweifelst du die Anzahl der Stunden oder die Materialkosten?
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Um welchen Betrag geht es denn letztlich? Prozente sind ja nichtssagend.
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13.04.2016, 16:53
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Da es zwischen dir und dem Handwerker nur zu einer mündlichen Vereinbarung kam, hast du keinerlei Beweise dafür, dass ihr einen niedrigeren Festpreis vereinbart habt. Sollte der Handwerker nur den Mindestsatz an Lohn, (Rechnung), für seine Dienstleistung von dir gefordert haben, wird er dieses vor Gericht zur Not schriftlich vorweisen können.
Solltest du Zweifel an der Echtheit des Schreibens von Creditreform haben, dann telefoniere mit dem/der für dich zuständige(n) Sachbearbeiter(in). Sollte alles seine Richtigkeit haben, kannst du immer noch Widerspruch einlegen. Wenn du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, kannst du dich zumindest mal telefonisch bei einem, für diese Branche zuständigen, Anwalt zur Sachlage erkundigen. Du kannst ja im Vorfeld fragen, ob eine rein telefonische Kurz-Beratung etwas kosten würde. Zumindest fragen kostet ja nichts, da du dem Anwalt ja noch kein Mandat erteilt hast :-)
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13.04.2016, 17:08
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Mattieu, du hast jetzt hier eine Vielzahl an Meinungen gelesen und gemerkt, dass die Meinungen hier nicht alle konform gehen. Schlussendlich kann hier keiner sagen, welches die zu 100% richtige Vorgehensweise wäre. Oder ist hier jemand vom Fach und hat Jura studiert?
Ich für meinen Teil würde nicht stillschweigend abwarten, das wäre mir zu heikel- auch um Mahngebühren zu vermeiden. Ich würde a.) Kontakt zur Handwerker-Fa. aufnehmen und mich da über die Richtigkeit des Schreibens von Creditreform erkundigen und wenn ja, dann würde ich mich b.) selbst an Creditreform wenden. Du sagst ja selbst, dass dich die Sache langsam kirre macht... Dann solltest du tätig werden.
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13.04.2016, 17:16
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13.04.2016, 18:35
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Hast du dem Handwerker einen Brief geschrieben und dich auf die mündliche Absprache berufen?
Immerhin hast du ja einen Teil der geforderten Kosten bezahlt. Den Rest muss er einklagen. Das kann der Handwerker auch ohne die Creditreform.
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13.04.2016, 19:48
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Ja na klar, nicht nur einen. Es ging ein paar Mal hin und her.
Anfangs bin ich angesichts der großen Preisabweichung von einem Missverständnis oder einer Verwechslung ausgegangen und dachte, das lässt sich ja schnell klären. Es lagen recht große Zeitspannen zwischen den einzelnen Vorgängen, daher nahm ich zuerst ein Versehen an. Die Preisverhandlung war bei der Ortsbegehung im Januar 2015, die Ausführung der Arbeiten im April 2015 und die Rechnung kam im Januar 2016. Aber der Handwerker meinte, es hätte alles seine Richtigkeit, er hätte in seinem Notizbuch stehen, dass der höhere Betrag abgesprochen worden sei und der Irrtum müsse wohl bei mir liegen. Ich weiß aber, dass ich ihn für den höheren Betrag nie beauftragt hätte.
Also er kennt die Begründung für meine Verweigerung der Restzahlung.
Ja, und dann muss er seinen Anspruch begründen. Da scheint er sich seines Erfolgs aber nicht ganz so sicher zu sein. Einfacher ist es, über die Creditreform Druck aufzubauen und zu hoffen, dass die Einschüchterung ausreicht um mich zum Zahlen zu bringen.
Kann aber auch sein, dass er sich seiner Sache doch sicher ist, aber einfach die Mühen der Eintreibung scheut und die Sache deshalb abgegeben hat.Ich habe soviel aus meinen Fehlern gelernt, dass ich erwäge, weitere zu machen.
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13.04.2016, 20:21
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Wenn der Handwerker seine Kosten selber eintreiben möchte, ist es einfacher: Hausanwalt mit einem Mahnbescheid gegen dich beauftragen, fertig. Wenn die Forderung unstrittig wäre, bekäme er ganz leicht die restliche Summe.
Problem ist, dass du schriftlich einem Teil widersprochen hast. Also muss er dir nachweisen, dass du dem höheren Preis zugestimmt hast.
Genau das hast du nicht und zweitens kann er deine angebliche Zustimmung auch nicht beweisen. Also - ist nicht mit mehr Geld.
Aber - nochmals - nimm diese Geschichte als Lektion für "immer mit schriftlichem Kostenvoranschlag". Dann kommen solche blöden Überraschungen nicht heraus.
So etwas Ähnliches ist mir mit meinem Gartenfritzen auch passiert. Der hat auf Betreiben meines vorigen Vermieters einen Baum gefällt, mir weder Bescheid gesagt noch mich über die zusätzlichen Kosten informiert. Tja, dann hat er sich gewundert, dass ich nur den vorher vereinbarten Preis gezahlt habe.
Allerdings hatte ich den Kostenvoranschlag schriftlich.
Und ich weiß nun, dass Endverbraucher einen Kostenvoranschlag inklusive der Mehrwertsteuer haben müssen. Die macht manchmal nämlich auch noch ein paar Nullen aus.



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