Seit wann unterbricht eine schlichte Mahnung die Verjährung? Das wäre mir neu. Es muss schon ein gerichtliches Klage- oder ein Mahnverfahren eingeleitet werden oder der Schuldner die Forderung anerkennen.
Ich würde einfach ganz kurz an Creditreform ein Schreiben aufsetzen, dass der Forderung widersprochen wird. Dann sollen die mal den Anspruch begründen.
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 40
-
12.04.2016, 21:42
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
-
12.04.2016, 22:31
-
12.04.2016, 23:10
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Um weitere Inkassokosten zu vermeiden, würde ich der Forderung widersprechen. Kurz und knapp in einem Satz. Wenn ich mich gar nicht rühre und es später zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, welches ich vielleicht nur teilweise oder gar nicht gewinne, könnte ich unter Umständen auch dazu verurteilt werden, die Inkassokosten zu zahlen. Das wäre mir zu heikel und ist mit einem Widerspruch evtl. zu vermeiden. Warum nicht einen Satz an das Inkassounternehmen schreiben zwecks Kostenminimierung?
-
12.04.2016, 23:57
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Wenn es zum Gerichtsverfahrung kommt, gibt es entweder Inkassokosten oder Rechtsanwaltsgebühren. Beides geht nicht, weil dann die Kosten wesentlich höher als die ursprünglich geforderte Summe sind. Und bevor der Rechtsanwalt auf seine Gebühren verzichtet, verzichtet das Inkassounternehmen.
Deswegen gibt in der Regel weder Mahnbescheide (23 Euro aufwärts, auf denen bei Widerspruch das Inkasso sitzen bleibt) noch Gerichtsverfahren (gar kein Geld für Inkasso).
Jeder Brief ans Inkassounternehmen ist sinnlos und Geldverschwendung.
-
13.04.2016, 08:36
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Es wird auch erst einmal nichts mehr geschehen. Die Creditreform wartet darauf, dass Du den Termin verstreichen läßt. Dann bist Du im Verzug und mußt auch alle Mahnkosten tragen.
Ich empfehle Dir, sofort, also vor Verstreichen der Zahlungsfrist, einen Anwalt aufzusuchen und gegen die Forderung vorzugehen. Große Erfolgsaussichten sehe ich allerdings nicht. Der Handwerker kann offenbar belegen, dass er alle berechneten Arbeiten auch tatsächlich geleistet hat. Demgegenüber kannst Du keinen niedrigeren Kostenvoranschlag vorlegen. Was meinst Du wird ein Richter dazu sagen ?
Gruß
W.Geändert von Wiedennwodennwasdenn (13.04.2016 um 08:36 Uhr) Grund: Schreibfehler korrigiert
-
13.04.2016, 08:44Inaktiver User
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Das kann der TE natürlich machen.
Die Verjährung wird nur durch einen Mahnbescheid unterbrochen.
Legitimiert hat sich die Creditreform mit dem Schreiben und der Ankündigung die Zahlung an sie direkt zu leisten, was du machst ist Hinhaltetaktik. Im Endeffekt schadest du dir nur selbst.
Ohne schriftlichen Beweis über den Preis gilt die Handwerkerrechnung als Beleg - zudem sind die Arbeiten durchgeführt worden. Wer schreibt bleibt!
Und der Eintrag in die Schufa ist dir sicher - was nur für dich schlimm ist, der Handwerker bucht die Rechnung aus wenn er vor Gericht keinen Erfolg hat.
-
13.04.2016, 08:57
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Die Creditreform kann keinen Eintrag in der Schufa vornehmen lassen.
Es geht um eine nicht vollständig bezahlte Rechnung. Eingetragen werden laut Schufa Mahnbescheide, EV, Haftbefehle und Vollstreckungsbescheide sowie Kredite samt Raten und Laufzeiten.
Die Inkassounternehmen drohen und schicken Briefe.
Entscheidend ist, ob ein Mahnverfahren eingeleitet wird.
Außerdem gilt nach wie vor der Grundsatz, dass mündliche Verträge genauso gelten wie schriftliche Absprachen. Nur lassen sich erstere leider nicht so einfach beweisen - außer mit Zeugen oder zusätzlichem Mailverkehr.
Nimm es als Lehrstück, dass du ab sofort ohne einen schriftlichen Kostenvoranschlag keine größeren Sachen in Auftrag gibst.
-
13.04.2016, 09:19Inaktiver User
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Lektüretipp: §§ 410 und 632 BGB
Wer sich darauf beruft, es sei eine andere Vergütung als die übliche/taxmäßige vereinbart (d.h. höher oder niedriger), muss das beweisen.
Fazit: Gute Karten bezüglich Creditreform, schlechte Karten bezüglich des Handwerkers.
-
13.04.2016, 12:20
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Ich seh auch das Problem darin, dass die Arbeiten unstrittig zur Zufriedenheit ausgeführt wurden, aber der Preis, der mündlich vereinbart wurde, vermutlich vom üblichen Preis nach unten abweicht.
Das klingt nach sauber abgezockt.
Welche Summe ist denn ungefähr strittig?
-
13.04.2016, 14:08
AW: Muss Creditreform sich legitimieren?
Der gesetzte Termin ist schon längst rum. Bisher rühren sie sich nicht.
Zitat von Wiedennwodennwasdenn
Wo siehst Du da die Legitimation? Dass sie Kenntnis von der Forderung haben, heißt ja nicht, dass sie automatisch empfangsberechtigt sind. Wie kann ich sicher sein, dass nicht der Handwerker seine Forderung noch selbst verfolgt oder gar morgen die Moskau Inkassos dieser Welt ebenfalls Ansprüche anmelden? Doch nur durch die Vorlage einer Abtretungserklärung des Gläubigers an die Creditreform.
Ja, als Beleg für die Arbeiten. Die sind aber gar nicht strittig.
Dann sollte ich mir vielleicht besser auch ein paar Notizen über die Preisverhandlung gemacht haben...
Creditreform hat ihre eigene Auskunftei, da werde ich wohl eher drin landen als in der Schufa. Wenn der Handwerker vor Gericht keinen Erfolg hat, gibt es aber gar keinen Eintrag. Das zu kontrollieren, ist aber lästig und ein gewisses Risiko, das stimmt schon.
Ja klar, das ist der ausschlaggebende Umstand der ganzen Geschichte.
Zitat von Quirin
Aber ein Problem ist das erst vor Gericht. Soweit ist es ja noch nicht.
Ich möchte die Creditreform irgendwie zum nächsten Schritt bewegen. Entweder Verschärfung oder Absage. So ein ungewisser Zustand, in dem nicht klar ist, bin ich noch Schuldner oder nicht, taugt mir nicht viel.Ich habe soviel aus meinen Fehlern gelernt, dass ich erwäge, weitere zu machen.



Zitieren
