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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Ja.


    Die Creditreform mahnt allerdings gern einmal pro Jahr an, damit die Verjährung nicht eintritt. Am einfachsten ist es, die Unterlagen aufzuheben und Ruhe zu bewahren. Irgendwann hört die Mahnerei dann auf.
    Seit wann unterbricht eine schlichte Mahnung die Verjährung? Das wäre mir neu. Es muss schon ein gerichtliches Klage- oder ein Mahnverfahren eingeleitet werden oder der Schuldner die Forderung anerkennen.

    Ich würde einfach ganz kurz an Creditreform ein Schreiben aufsetzen, dass der Forderung widersprochen wird. Dann sollen die mal den Anspruch begründen.

  2. gesperrt

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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Zitat Zitat von schubidu Beitrag anzeigen
    Ich würde einfach ganz kurz an Creditreform ein Schreiben aufsetzen, dass der Forderung widersprochen wird. Dann sollen die mal den Anspruch begründen.
    Wieso ein Schreiben an die Creditreform, wenn die Forderung ohnehin bestritten wird? Soll die Creditreform doch klagen.

    Gar nicht reagieren. Abheften. Warten. Das war's.

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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Um weitere Inkassokosten zu vermeiden, würde ich der Forderung widersprechen. Kurz und knapp in einem Satz. Wenn ich mich gar nicht rühre und es später zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, welches ich vielleicht nur teilweise oder gar nicht gewinne, könnte ich unter Umständen auch dazu verurteilt werden, die Inkassokosten zu zahlen. Das wäre mir zu heikel und ist mit einem Widerspruch evtl. zu vermeiden. Warum nicht einen Satz an das Inkassounternehmen schreiben zwecks Kostenminimierung?

  4. gesperrt

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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Wenn es zum Gerichtsverfahrung kommt, gibt es entweder Inkassokosten oder Rechtsanwaltsgebühren. Beides geht nicht, weil dann die Kosten wesentlich höher als die ursprünglich geforderte Summe sind. Und bevor der Rechtsanwalt auf seine Gebühren verzichtet, verzichtet das Inkassounternehmen.
    Deswegen gibt in der Regel weder Mahnbescheide (23 Euro aufwärts, auf denen bei Widerspruch das Inkasso sitzen bleibt) noch Gerichtsverfahren (gar kein Geld für Inkasso).

    Jeder Brief ans Inkassounternehmen ist sinnlos und Geldverschwendung.

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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Zitat Zitat von Mattieu Beitrag anzeigen
    Jedenfalls ist daraufhin jetzt seit 4 Wochen nichts mehr geschehen.
    Es wird auch erst einmal nichts mehr geschehen. Die Creditreform wartet darauf, dass Du den Termin verstreichen läßt. Dann bist Du im Verzug und mußt auch alle Mahnkosten tragen.

    Ich empfehle Dir, sofort, also vor Verstreichen der Zahlungsfrist, einen Anwalt aufzusuchen und gegen die Forderung vorzugehen. Große Erfolgsaussichten sehe ich allerdings nicht. Der Handwerker kann offenbar belegen, dass er alle berechneten Arbeiten auch tatsächlich geleistet hat. Demgegenüber kannst Du keinen niedrigeren Kostenvoranschlag vorlegen. Was meinst Du wird ein Richter dazu sagen ?

    Gruß

    W.
    Geändert von Wiedennwodennwasdenn (13.04.2016 um 08:36 Uhr) Grund: Schreibfehler korrigiert

  6. Inaktiver User

    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Wieso ein Schreiben an die Creditreform, wenn die Forderung ohnehin bestritten wird? Soll die Creditreform doch klagen.

    Gar nicht reagieren. Abheften. Warten. Das war's.
    Das kann der TE natürlich machen.

    Die Verjährung wird nur durch einen Mahnbescheid unterbrochen.

    Legitimiert hat sich die Creditreform mit dem Schreiben und der Ankündigung die Zahlung an sie direkt zu leisten, was du machst ist Hinhaltetaktik. Im Endeffekt schadest du dir nur selbst.

    Ohne schriftlichen Beweis über den Preis gilt die Handwerkerrechnung als Beleg - zudem sind die Arbeiten durchgeführt worden. Wer schreibt bleibt!

    Und der Eintrag in die Schufa ist dir sicher - was nur für dich schlimm ist, der Handwerker bucht die Rechnung aus wenn er vor Gericht keinen Erfolg hat.

  7. gesperrt

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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Die Creditreform kann keinen Eintrag in der Schufa vornehmen lassen.
    Es geht um eine nicht vollständig bezahlte Rechnung. Eingetragen werden laut Schufa Mahnbescheide, EV, Haftbefehle und Vollstreckungsbescheide sowie Kredite samt Raten und Laufzeiten.

    Die Inkassounternehmen drohen und schicken Briefe.

    Entscheidend ist, ob ein Mahnverfahren eingeleitet wird.

    Außerdem gilt nach wie vor der Grundsatz, dass mündliche Verträge genauso gelten wie schriftliche Absprachen. Nur lassen sich erstere leider nicht so einfach beweisen - außer mit Zeugen oder zusätzlichem Mailverkehr.

    Nimm es als Lehrstück, dass du ab sofort ohne einen schriftlichen Kostenvoranschlag keine größeren Sachen in Auftrag gibst.

  8. Inaktiver User

    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Lektüretipp: §§ 410 und 632 BGB

    Wer sich darauf beruft, es sei eine andere Vergütung als die übliche/taxmäßige vereinbart (d.h. höher oder niedriger), muss das beweisen.

    Fazit: Gute Karten bezüglich Creditreform, schlechte Karten bezüglich des Handwerkers.

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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Ich seh auch das Problem darin, dass die Arbeiten unstrittig zur Zufriedenheit ausgeführt wurden, aber der Preis, der mündlich vereinbart wurde, vermutlich vom üblichen Preis nach unten abweicht.

    Das klingt nach sauber abgezockt.

    Welche Summe ist denn ungefähr strittig?

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    AW: Muss Creditreform sich legitimieren?

    Zitat Zitat von Wiedennwodennwasdenn
    Die Creditreform wartet darauf, dass Du den Termin verstreichen läßt. Dann bist Du im Verzug und mußt auch alle Mahnkosten tragen.
    Der gesetzte Termin ist schon längst rum. Bisher rühren sie sich nicht.


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Legitimiert hat sich die Creditreform mit dem Schreiben und der Ankündigung die Zahlung an sie direkt zu leisten,
    Wo siehst Du da die Legitimation? Dass sie Kenntnis von der Forderung haben, heißt ja nicht, dass sie automatisch empfangsberechtigt sind. Wie kann ich sicher sein, dass nicht der Handwerker seine Forderung noch selbst verfolgt oder gar morgen die Moskau Inkassos dieser Welt ebenfalls Ansprüche anmelden? Doch nur durch die Vorlage einer Abtretungserklärung des Gläubigers an die Creditreform.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ohne schriftlichen Beweis über den Preis gilt die Handwerkerrechnung als Beleg - zudem sind die Arbeiten durchgeführt worden.
    Ja, als Beleg für die Arbeiten. Die sind aber gar nicht strittig.


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wer schreibt bleibt!
    Dann sollte ich mir vielleicht besser auch ein paar Notizen über die Preisverhandlung gemacht haben...


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und der Eintrag in die Schufa ist dir sicher - was nur für dich schlimm ist, der Handwerker bucht die Rechnung aus wenn er vor Gericht keinen Erfolg hat.
    Creditreform hat ihre eigene Auskunftei, da werde ich wohl eher drin landen als in der Schufa. Wenn der Handwerker vor Gericht keinen Erfolg hat, gibt es aber gar keinen Eintrag. Das zu kontrollieren, ist aber lästig und ein gewisses Risiko, das stimmt schon.


    Zitat Zitat von Quirin
    Ich seh auch das Problem darin, dass die Arbeiten unstrittig zur Zufriedenheit ausgeführt wurden, aber der Preis, der mündlich vereinbart wurde, vermutlich vom üblichen Preis nach unten abweicht.
    Ja klar, das ist der ausschlaggebende Umstand der ganzen Geschichte.
    Aber ein Problem ist das erst vor Gericht. Soweit ist es ja noch nicht.

    Ich möchte die Creditreform irgendwie zum nächsten Schritt bewegen. Entweder Verschärfung oder Absage. So ein ungewisser Zustand, in dem nicht klar ist, bin ich noch Schuldner oder nicht, taugt mir nicht viel.
    Ich habe soviel aus meinen Fehlern gelernt, dass ich erwäge, weitere zu machen.

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