Es ist aber nicht nur die Fortbildung, es sind auch gesundheitliche Gründe.
Ja, ich würde ihn jederzeit unterstützen, da ich weiß wie er gestrickt ist und im Grnde ein sehr fleißiger Mensch ist. Und dasselbe weiß er von mir. Er würde es nicht als Ausbeutung sehen, so wie manche das hier tendenziös versuchen, darzustellen.
Antworten
Ergebnis 81 bis 90 von 162
-
08.04.2016, 13:29Inaktiver User
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
-
08.04.2016, 13:30Inaktiver User
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
Er zahlt ja schon die Immobilie ab, die auf deinen Namen läuft. Dann müsstest du eben die Immobilie beleihen und ihm den Kreditbetrag erstatten, sobald du wieder Einkünfte hast - wenn du schon nicht an dein Eingemachtes gehen willst.
Eure gemeinsamen Einkünfte minimieren sich doch, sobald du kein Einkommen hast - demzufolge ist eine höhere Steuererstattung zu erwarten, wenn auch erst im kommenden Jahr. Zahle deine Verpflichtungen von deinem Geld, freu dich, dass dein Mann für die normalen Lebenshaltungskosten und Urlaube aufkommen will und gut ist es.
-
08.04.2016, 13:33Inaktiver User
-
08.04.2016, 13:34
-
08.04.2016, 13:35Inaktiver User
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
Eine Steuerrückerstattung wird es nicht geben, da wir einfach unsere Steuervorauszahlung runtersetzen werden. Auch er zahlt Steuervorauszahlungen, da er zusätzlich freiberuflich tätig ist.
-
08.04.2016, 13:36Inaktiver User
-
08.04.2016, 13:36Inaktiver User
-
08.04.2016, 13:37Inaktiver User
-
08.04.2016, 13:40Inaktiver User
-
08.04.2016, 13:43Inaktiver User



Zitieren

