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08.04.2016, 13:43Inaktiver User
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
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08.04.2016, 13:43Inaktiver User
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
Zum Thema Krankschreibung:
1. die ersten 6-Wochen bekommst du keine Entgeltfortzahlung
2. ab der 7. Woche bekommst du den Mindestsatz
Die KV-Beiträge müssen jedoch in voller Höhe entrichtet werden.
Ggf. musst du dich darauf einstellen, dass du spätestens in der 7. Krankheitswoche beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorstellig werden musst.
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08.04.2016, 13:44
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
das sind wir auch, trotzdem kuemmert sich mein mann da ueberhaupt nicht darum
ich bekomme seine uterlagen, bzw. lasse sie mir geben und erstelle unsere steuererklaerung, die sehr umfangreich ist
bevor wir geheirattet haben habe ich auch seine erstellt, die er jahre lang nicht gemacht hat, da er nicht verpflichtet war
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08.04.2016, 13:44
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08.04.2016, 13:46Inaktiver User
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
Warum gibst du deine Selbstständigkeit nicht auf/lässt sie ruhen, wenn du aus dieser keine Steuern bezahlen kannst?
Du pausierst das halbe Jahr und gut ist, dein Steuerberater kann dir sicher die einzelnen, in deinem Fall machbaren Modelle schildern.
PS: Ich mache gerade eine Pause von den (kaufmännischen) Angelegenheiten anderer Leute
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08.04.2016, 13:47Inaktiver User
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08.04.2016, 13:48
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08.04.2016, 13:48
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08.04.2016, 13:50Inaktiver User
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08.04.2016, 13:50
AW: Versorgungspflicht des Mannes ?
Als da wäre?
Ganz ehrlich: ich sehe in keinem deiner Beiträge, was du selbst bereit bist in diese Zeit zu investieren, soll heißen: aus eigenen Kräften zu überbrücken. Nicht mal, dir von Versicherungen/Steuerberater usw. mal Informationen einzuholen, wie du die laufenden Kosten herunterschrauben kannst.
Geht alles nicht welchen irgendwelcher Nebulösigkeiten.Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.



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