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  1. Inaktiver User

    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Eine Steuerrückerstattung wird es nicht geben, da wir einfach unsere Steuervorauszahlung runtersetzen werden. Auch er zahlt Steuervorauszahlungen, da er zusätzlich freiberuflich tätig ist.
    Naja, dann hat er dadurch sofort ein höheres Nettoeinkommen - kommt sich doch gleich.

  2. Inaktiver User

    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zum Thema Krankschreibung:

    1. die ersten 6-Wochen bekommst du keine Entgeltfortzahlung
    2. ab der 7. Woche bekommst du den Mindestsatz

    Die KV-Beiträge müssen jedoch in voller Höhe entrichtet werden.

    Ggf. musst du dich darauf einstellen, dass du spätestens in der 7. Krankheitswoche beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorstellig werden musst.

  3. gesperrt

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    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du hast aber schon gesehen, dass sie steuerlich gemeinsam veranlagt sind?

    das sind wir auch, trotzdem kuemmert sich mein mann da ueberhaupt nicht darum
    ich bekomme seine uterlagen, bzw. lasse sie mir geben und erstelle unsere steuererklaerung, die sehr umfangreich ist

    bevor wir geheirattet haben habe ich auch seine erstellt, die er jahre lang nicht gemacht hat, da er nicht verpflichtet war

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    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich bin die falsche Adresse.
    .
    Ja, es sind IMMER die Anderen.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  5. Inaktiver User

    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das stimmt so nicht.
    Erst seit einem Jahr.
    Aber gut, dass du dich mit unseren Internas so gut auskennst.
    Die Angelegenheiten anderer Leute waren ja schon immer interessanter als die eigenen.
    Warum gibst du deine Selbstständigkeit nicht auf/lässt sie ruhen, wenn du aus dieser keine Steuern bezahlen kannst?
    Du pausierst das halbe Jahr und gut ist, dein Steuerberater kann dir sicher die einzelnen, in deinem Fall machbaren Modelle schildern.

    PS: Ich mache gerade eine Pause von den (kaufmännischen) Angelegenheiten anderer Leute

  6. Inaktiver User

    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von DerHeld Beitrag anzeigen
    Ja, es sind IMMER die Anderen.
    Braucht jemand deine dumpfe Polemik?

  7. gesperrt

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    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Danke für die Hinweise, ich werde da bzgl der rechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen bei meiner Kasse nachhaken.
    Mir wurde eine Begründung genannt, dass das Hinzuziehen des Einkommens meines Mannes von der Höhe seines Einkommens abhänge. Übersteige dies einen bestimmten Betrag, werde es eben hälftig mir zugerechnet, aber mir kommt das auch komisch vor.

    hast du waehrend der zeit der ueberbrueckung gar keine oder nur ganz geringe einkuenfte ?
    denn wenn du z.b. mieteinnahmen haettest, oder bereits private rentenzahlungen hast, wird fuer die gkv ausschließlich DEIN einkommen herangezogen

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    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Warum gibst du deine Selbstständigkeit nicht auf/lässt sie ruhen, wenn du aus dieser keine Steuern bezahlen kannst?
    Du pausierst das halbe Jahr und gut ist, dein Steuerberater kann dir sicher die einzelnen, in deinem Fall machbaren Modelle schildern.

    Auf das Naheliegendste .....
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  9. Inaktiver User

    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Warum gibst du deine Selbstständigkeit nicht auf/lässt sie ruhen, wenn du aus dieser keine Steuern bezahlen kannst?
    Du pausierst das halbe Jahr und gut ist, dein Steuerberater kann dir sicher die einzelnen, in deinem Fall machbaren Modelle schildern.
    Das tue ich doch. Deshalb muss ich aber trotzdem meine KK und meine Rentenversicherungen und die anderen Verpflichtungen weiter zahlen.
    Was ist daran so schwer zu verstehen?

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    AW: Versorgungspflicht des Mannes ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Braucht jemand deine dumpfe Polemik?
    Als da wäre?
    Ganz ehrlich: ich sehe in keinem deiner Beiträge, was du selbst bereit bist in diese Zeit zu investieren, soll heißen: aus eigenen Kräften zu überbrücken. Nicht mal, dir von Versicherungen/Steuerberater usw. mal Informationen einzuholen, wie du die laufenden Kosten herunterschrauben kannst.
    Geht alles nicht welchen irgendwelcher Nebulösigkeiten.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

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