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  1. Moderation

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    AW: Gemeinschaftskonto auflösen

    Zitat Zitat von Fourthhandaccount Beitrag anzeigen
    Ich kann mir das nicht denken, dass die Banken das machen. Wenn eine Kündigung, wie ich doch richtig schrieb, nur gemeinsam möglich ist, wird eine Umschreibung des Kontos auch nur gemeinsam möglich sein.
    Hm. Das heißt, ein Gemeinschaftskonto ist ein Loch in der Tasche, von dem einer jeden Tag bis ans Ende seiner Tage erneut bis zur Dispogrenze abheben kann und der andere bis zur Privatinsolvenz wieder auffüllen muß?

    Klingt nach einer suboptimalen Idee.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

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    AW: Gemeinschaftskonto auflösen

    Ein Gemeinschaftskonto, vor allen Dingen mit Dispo, ist in meinen Augen alles andere als optimal.
    Wie man es auflösen kann, wenn der andere nicht will, sehe ich nicht. Ich schätze, dass man im Ernstfall klagen müsste. Was den Dispo anbelangt, da denke ich, dass sie im Innenverhältnis Anspruch auf 50 % Rückzahlung hätte, wenn sie den Dispo nun ausgleicht (siehe § 430 BGB). Dass die Vermutungswirkung des § 430 BGB nicht alleine durch eine Trennung oder sogar Scheidung aufgehoben werden kann, dazu finde ich u. a. ein Urteil des OLG Naumburg. Dazu kann eine Anwältin mehr sagen.


  3. Inaktiver User

    AW: Gemeinschaftskonto auflösen

    Zitat Zitat von suikerspin Beitrag anzeigen
    Keine weiteren gemeinsamen Verpflichtungen, aus dem ehemals gemeinsamen Mietvertrag bin ich nachweislich ausgeschieden.
    Wenn der Mietvertrag auch nur von dir alleine gekündigt wurde, ist die Kündigung vermutlich unwirksam...und der Vermieter kann sich an dir schadlos halten, sollte dein toller Ex die Miete nicht mehr zahlen oder die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand hinterlassen. Was du brauchst, ist eine rechtsanwaltliche Beratung...und zwar wegen des Gemeinschaftskontos und ggf. auch wegen der vermeintlich ehemaligen gemeinsamen Wohnung.

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    AW: Gemeinschaftskonto auflösen

    Stimmt, Sandra. Ich hatte "aus dem gemeinsamen MV nachweislich ausgeschieden" so verstanden, dass er ordnungsgemäß beendet wurde. Da aber Nichtwissen über die Folgen des gemeinschaftlichen Kontos besteht, ist wohl davon auszugehen, dass das beim Mietvertrag nicht anders ist.
    Ich schätze, hier hilft wirklich nur anwaltlicher Beistand, das möglichst bald und endgültig zu lösen, damit es keine ewige Baustelle bleibt.


  5. gesperrt

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    AW: Gemeinschaftskonto auflösen

    Zitat Zitat von suikerspin Beitrag anzeigen
    Das stimmt.

    Was noch gegen rechtliche Schritte spricht, ist dass ihm dann meine Adresse bekannt werden würde. Muss ja auch nicht sein. Ich hab ihn am Ende der Beziehung nicht wiedererkannt, da bin ich lieber vorsichtig.
    fuer das gericht brauchst du nur eine ladungfaehige anschrift, die kann auch bei deinen eltern sein, wenn du dir dort sicher sein kannst, das die post sofort an dich weitergeleitet wird
    du muesstest deine jetzige adresse also dem ex nicht bekannt geben

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    AW: Gemeinschaftskonto auflösen

    Er hat gezahlt. Das Konto ist gelöscht.

    Ich habe ihn jetzt nicht gefragt, warum er das nicht vor zwei Monaten getan hat, als die Bank ihn aufgefordert hat. Ich hab ihn auch nicht gefragt, warum er unbedingt noch ein Gemeinschaftskonto nach der Trennung nutzen musste, als ich auszog war es nämlich ausglichen. Ist mir alles egal, Hauptsache, das ist erledigt. Alle Gemeinsamkeiten beseitigt.

  7. Inaktiver User

    AW: Gemeinschaftskonto auflösen

    Und du bist dir ganz sicher, dass du aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus bist?

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