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Thema: Gemeinschaftskonto auflösen
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31.03.2016, 22:18
AW: Gemeinschaftskonto auflösen
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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01.04.2016, 09:19
AW: Gemeinschaftskonto auflösen
Ein Gemeinschaftskonto, vor allen Dingen mit Dispo, ist in meinen Augen alles andere als optimal.
Wie man es auflösen kann, wenn der andere nicht will, sehe ich nicht. Ich schätze, dass man im Ernstfall klagen müsste. Was den Dispo anbelangt, da denke ich, dass sie im Innenverhältnis Anspruch auf 50 % Rückzahlung hätte, wenn sie den Dispo nun ausgleicht (siehe § 430 BGB). Dass die Vermutungswirkung des § 430 BGB nicht alleine durch eine Trennung oder sogar Scheidung aufgehoben werden kann, dazu finde ich u. a. ein Urteil des OLG Naumburg. Dazu kann eine Anwältin mehr sagen.
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02.04.2016, 19:43Inaktiver User
AW: Gemeinschaftskonto auflösen
Wenn der Mietvertrag auch nur von dir alleine gekündigt wurde, ist die Kündigung vermutlich unwirksam...und der Vermieter kann sich an dir schadlos halten, sollte dein toller Ex die Miete nicht mehr zahlen oder die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand hinterlassen. Was du brauchst, ist eine rechtsanwaltliche Beratung...und zwar wegen des Gemeinschaftskontos und ggf. auch wegen der vermeintlich ehemaligen gemeinsamen Wohnung.
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03.04.2016, 08:41
AW: Gemeinschaftskonto auflösen
Stimmt, Sandra. Ich hatte "aus dem gemeinsamen MV nachweislich ausgeschieden" so verstanden, dass er ordnungsgemäß beendet wurde. Da aber Nichtwissen über die Folgen des gemeinschaftlichen Kontos besteht, ist wohl davon auszugehen, dass das beim Mietvertrag nicht anders ist.
Ich schätze, hier hilft wirklich nur anwaltlicher Beistand, das möglichst bald und endgültig zu lösen, damit es keine ewige Baustelle bleibt.
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03.04.2016, 08:56
AW: Gemeinschaftskonto auflösen
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05.04.2016, 10:24
AW: Gemeinschaftskonto auflösen
Er hat gezahlt. Das Konto ist gelöscht.
Ich habe ihn jetzt nicht gefragt, warum er das nicht vor zwei Monaten getan hat, als die Bank ihn aufgefordert hat. Ich hab ihn auch nicht gefragt, warum er unbedingt noch ein Gemeinschaftskonto nach der Trennung nutzen musste, als ich auszog war es nämlich ausglichen. Ist mir alles egal, Hauptsache, das ist erledigt. Alle Gemeinsamkeiten beseitigt.
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05.04.2016, 16:06Inaktiver User
AW: Gemeinschaftskonto auflösen
Und du bist dir ganz sicher, dass du aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus bist?



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