Das ist richtig, man muss keine anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.fuer ein mahnverfahren brauchst du keinen anwalt, weder bei gericht noch fuer das ausfuellen eines mahnbescheides
vorlaeufig mußt du nur die kosten fuer den mahnbescheid vorlegen
und wenn die forderung berechtigt ist, bekommst du deine kosten vom gericht bei verlieren des prozesses der gegenseite wieder erstattet
Ich denke das nur zu Ende. Die Gegenseite wird, da gut rechtsschutzversichert, einen Anwalt in Anspruch nehmen und der hat es unter Umständen drauf, mir den schwarzen Peter zuzuschieben. Prozess verloren = Anwaltskosten der Gegenseite tragen plus was sonst noch so anfällt. Das wird gern vergessen.
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Thema: Gemeinschaftskonto auflösen
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31.03.2016, 11:34
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31.03.2016, 12:15Inaktiver User
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Ach so, nein, das geht nicht.
Das Aufheben der Einzelverfügungsberechtigung ist auch keine tolle Lösung, wenn die Kontoinhaber sich nicht mehr mögen, weil dann keiner mehr was machen kann. Verhindert aber zumindest das Leerräumen oder Ping-Pong a la "einer richtet einen Dauerauftrag ein und der andere kündigt ihn wieder". Hilft der TE aber nicht, wenn ihre Bank das nicht anbietet.
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31.03.2016, 12:39Inaktiver User
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31.03.2016, 13:53
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Zum Beispiel sowas.Im Zweifelsfall wird er vermutlich behaupten, dass er von Dir auch noch Geld zu kriegen hatte.
Zwar habe ich vor meinem Auszug eine schriftliche Abrechnung erstellt
und die Summe hat er ja auch überwiesen. Aber ausdenken kann man sich vieles. Die Unsicherheit bleibt und vor allem beschäftigt einen das dann wieder und wieder. Muss ich nicht haben. Bin froh, wenn das erledigt ist.
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31.03.2016, 15:50
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Um wieviel Kohle geht es denn? Im Zweifel würde ich das unter Lehrgeld verbuchen, zumal der Herr über ein dickes Fell und eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Es geht ja schon damit los, dass Du auch nicht weißt, wo er wohnt. Voraussetzung für einen Mahnbescheid oder Klage ist eine ladungsfähige Anschrift (die sich allerdings über das Einwohnermeldeamt erfragen lässt, wenn er sich denn umgemeldet hat).
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31.03.2016, 16:17
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schubidu, das ist eine echte option für mich. dann ist halt ruhe.
wir reden über einen niedrigen vierstelligen Betrag. allerdings ist meine lage derzeit bescheiden, was ja auch wesentlich mit der sehr überraschenden trennung, umzug und ungeplanter neuausstattung einer neuen bleibe zu tun hat.
übrigens ist mir seine adresse natürlich bekannt, ich habe bis vor kurzem dort mit ihm gewohnt. sieht auch bewohnt aus, aber das auto war weg und der postkasten war halt eine woche nicht geleert. oder er hat nur meine dokumente liegen lassen. ich möchte da aber nicht weiter drüber nachdenken, ich gehe da nicht gerne hin.
Nächste Woche zeig ich die Unterlagen mal bei der Rechtsberatungsstelle vor und höre mir deren Empfehlung an. Ist noch Zeit.
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31.03.2016, 16:39
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Manchmal ist Ruhe besser für den Seelenfrieden, auch wenn man im Recht ist. Lieber positiv nach vorne schauen, als Negativem nachzuhängen und Kopf und Herz dadurch nicht frei zu haben.
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31.03.2016, 16:51
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Das stimmt.
Was noch gegen rechtliche Schritte spricht, ist dass ihm dann meine Adresse bekannt werden würde. Muss ja auch nicht sein. Ich hab ihn am Ende der Beziehung nicht wiedererkannt, da bin ich lieber vorsichtig.
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31.03.2016, 16:59
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Na dann lieber mit einem finanziellen blauen Auge (als mit einem körperlichen?) aus der ganzen Geschichte raus und froh sein, dass Du ihn los bist!
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31.03.2016, 17:12
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Ach wie schnell steht man nach ner Party mal angeschickert vor Exen's Tür, das kennt man doch.
Aber ganz im Ernst ich kann den Mann nicht mehr einschätzen. Er hat sich sehr plötzlich nach mehreren Jahren Beziehung von mir getrennt. Was da zum Schluss zum Vorschein kam, war häßlich bis bedrohlich. Ja vielleicht sollte man Ihn nicht reizen.
Naja er hat noch einige Tage Zeit, freiwillig zu zahlen. Soll ja vorkommen.


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