Hallo ihr.
brauche eure Hilfe und denke hier bin ich richtig
Ein Kunde hat bei uns eine recht Hohe Summe offen. Dieser Kunde hat einen Insolvenzantrag gestellt. Nun haben wir Post vom Amtsgericht, welche ich nicht wirklich versteheKann mir die bitte eine auf deutsch übersetzen? Danke
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§177 Abs. 1 InsO)
Der Püfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§177 Abs 1 InsO) entspricht, ist der XX.XX.XXXX. Spätestens an disem Tag muss der schriftliche Widerspruch mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag , oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht aller beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes .... niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 Satz 3 InsO)
Rechtspfleger
XXX
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Ergebnis 1 bis 10 von 17
Thema: Gläubiger und Insolvenz
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21.01.2016, 14:28Inaktiver User
Gläubiger und Insolvenz
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21.01.2016, 14:33
AW: Gläubiger und Insolvenz
Das ist echt ein furchtbares Amtsdeutsch oder besser: bananisch
Ich verstehe auch kein Wort.
Gruss
Meagan
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21.01.2016, 14:44
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21.01.2016, 14:50
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21.01.2016, 15:00Inaktiver User
AW: Gläubiger und Insolvenz
Das ist nicht so schwer.
Habt ihr eure Forderung schon gemeldet?
So einem Schreiben liegt meist eine Liste bei, wo ihr eure Forderungen zzgl. Zinsen eintragen könnt. Das wird dann ans Amtsgericht geschickt.
Der Insolvente bekommt dann die Möglichkeit zu prüfen ob diese Forderung an ihn berechtigt ist und stimmt entweder zu oder ab.
Wenn er zustimmt, kommt ihr auf die Insolvenzliste...und wenn ihr glückt haben bekommt ihr sogar etwas zurück....aber macht euch keine zu großen Hoffnungen.
In einem ähnlichen Fall bekommen wir 8Euro im Jahr!!! Summe liegt bei 4000,00....also abschreiben!
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22.01.2016, 15:01Inaktiver User
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22.01.2016, 15:24
AW: Gläubiger und Insolvenz
Trotzdem Forderung erheben. Manchmal ist mehr da, als man denkt.
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22.01.2016, 15:34Inaktiver User
AW: Gläubiger und Insolvenz
Wenn ihr schon auf der Liste steht ist es doch gut. Das Schreiben jetzt war schon die geprüfte Liste?
Ist eure Forderung akeptiert worden?
Ja es kann mehr da sein als man denkt - meist ist es das aber nicht....wenn eine Firma Insolvenz meldet ist meist schon nichts mehr da...wenn noch was verkauft werden kann okay. aber zuerst bekommt der Anwalt und das Gericht sein Geld erst danach die Gläubiger und dann gehts nach Liste: wer zuerst gemeldet hat bekommt zuerst... Anteilig!! weil wenn was da ist wird auf alle anteilig verteilt...
Je nach Anzahl der Gläubiger kannst du dir denken was dabei raus kommt!
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23.01.2016, 11:18Inaktiver User
AW: Gläubiger und Insolvenz
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01.02.2016, 21:38Inaktiver User
AW: Gläubiger und Insolvenz
Eine Liste kann noch nicht beiliegen. Es ist nämlich noch gar nicht klar, wer alles definitiv Geld bekommt (wenn auch nur ein paar Zerquetschte).
Es gibt Leute, die z.B. erst später von der Insolvenz erfahren haben. Die haben viel später als alle anderen ihre Forderung angemeldet, nämlich nach dem Termin, der dafür gesetzt wurde.
Und weil das so ist, darf der Verwalter dieser Forderung widersprechen, aber auch du. Je mehr Leute etwas vom Kuchen wollen, desto weniger wäre ja für dich da.
Also kannst du hingehen und dir diese Forderungen ansehen. Widersprichst du, dann muss das Gericht die Schulden bei XY nochmal ganz genau ansehen.
Deshalb steht da auch, dass du dir beim Gericht die Forderungen ansehen kannst.
Also im Prinzip: brauchst du gerade nichts tun, außer du starrst gerne Zahlen an


Kann mir die bitte eine auf deutsch übersetzen? Danke
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