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  1. Inaktiver User

    AW: Gläubiger und Insolvenz

    Danke, sorry wollte mich eigentlich schon gemeldet haben
    Wir waren frühzeitig auf der Liste und brauchen nichts machen, das Gericht wollte aber, dass alle nochmals dieses Schreiben bekommen
    Ob wir da nochmal Geld sehen, abwarten.
    Für uns besonders ärgerlich, sie hat unsere Rechnung von ihrer Krankenkasse komplett bezahlt bekommen und den Betrag nicht weiter geleitet. Betrug kann man sowas auch nennen

  2. Inaktiver User

    AW: Gläubiger und Insolvenz

    Ui, ärgerlich.
    War es denn ein hoher Betrag? Falls ja, würde ich mich beraten lassen, ob die Krankenkasse damals überhaupt noch an euren Patienten zahlen durfte-oder ob sie eh an euch hätte zahlen müssen bzw. an den Verwalter...
    Meist ist zwar nichts mehr zu machen, aber es könnte sich je nach den Umständen lohnen, da nachzuhaken und Zeit und Geld dafür zu investieren. Bei "wenig" Geld würde ich es erstmal bis auf Weiteres vergessen und mich dann über die paar Euro freuen, die du bekommst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist

  3. Inaktiver User

    AW: Gläubiger und Insolvenz

    Der Betrag war nicht sehr klein und zur damaligen Zeit war die Patientin auch noch nicht insolvent.
    Mal schauen ob wir noch ein paar Euro bekommen oder eben nicht. Abgeschrieben wurde das Geld bei uns schon mit dem ersten Schreiben vom Anwalt. Jeden Cent den wir noch bekommen geht in die Kaffeekasse, na den

  4. Inaktiver User

    AW: Gläubiger und Insolvenz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Für uns besonders ärgerlich, sie hat unsere Rechnung von ihrer Krankenkasse komplett bezahlt bekommen und den Betrag nicht weiter geleitet. Betrug kann man sowas auch nennen
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Betrag war nicht sehr klein und zur damaligen Zeit war die Patientin auch noch nicht insolvent.
    In diesem Fall könnte euch ein Absonderungsrecht zustehen, das sollte aber euer Anwalt klären können.

  5. Inaktiver User

    AW: Gläubiger und Insolvenz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    In diesem Fall könnte euch ein Absonderungsrecht zustehen, das sollte aber euer Anwalt klären können.
    Da wir eigentlich auch kein Geld mehr erwarten, haben wir in diesem Fall auch keinen Anwalt eingeschaltet.
    Lohnt sich das da noch Anwaltskosten in Kauf nehmen?

  6. Inaktiver User

    AW: Gläubiger und Insolvenz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da wir eigentlich auch kein Geld mehr erwarten, haben wir in diesem Fall auch keinen Anwalt eingeschaltet.
    Lohnt sich das da noch Anwaltskosten in Kauf nehmen?
    Das kann ich Dir nicht beantworten, aber zumindest könntest du den Insolvenzverwalter über den Vorgang informieren, der muss schließlich auf die Belange der Gläubiger Rücksicht nehmen. Der müsste Dir sagen können, ob ihr da evtl. Sonderrechte hättet.

    Gibt es denn ein Gutachten des InsoVerwalters, falls ja, dann lass es Dir geben, und schaue einmal nach, welche Vermögenswerte noch vorhanden sind.

  7. Inaktiver User

    AW: Gläubiger und Insolvenz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da wir eigentlich auch kein Geld mehr erwarten, haben wir in diesem Fall auch keinen Anwalt eingeschaltet.
    Lohnt sich das da noch Anwaltskosten in Kauf nehmen?
    Wenn die KK bezahlt hat als sie noch nicht insolvent war bringt dir das auch nichts...

    Noch mehr Geld reinstecken würde ich nicht. Den InsoAnwalt anrufen kannst du und fragen ob es sich lohnt...vergiss aber nicht, dieser Anwalt ist in erster Linie darauf bedacht seine eigenen Kosten zu decken und die des Gerichtes...

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