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  1. User Info Menu

    AW: Privatinsolvenz

    Natürlich gilt das, was im Vertrag steht und unterschrieben wurde.

    Ich habe eine Pflegeversicherung abgeschlossen und da wurde schon detailiert nach sämtlichen Krankheiten und Arztbesuchen gefragt.

    Wenn man dann angibt, dass man in psychologischer Behandlung ist und schon 3 Bandscheibenvorfälle hatte und 150 kg wiegt, wird die Versicherung den Interessenten ablehnen.

    Wenn man die Fragen unwahr beantwortet, also angeblich noch nie bei einem Orthopäden war, nicht weiß, was ein Psychologe ist und Idealgewicht angibt, wird der Vertrag geschlossen.

    Wenn dann ein Schadensfall eintritt und die Versicherung kriegt raus, dass die Pflegebedürftigkeit aufgrund des 4. Bandscheibenvorfalls eingetreten ist, wird sie die Leistungen eben nicht zahlen.

    Man muss halt lesen, was man unterschreibt, die Fragekataloge sind durchaus unterschiedlich. Ich habe extra bei einer Versicherung abgeschlossen, die die Angaben nur die letzten 5 Jahre wollte.
    Das war für mich überschaubar und wahrheitsgemäß beantwortbar.

    Längere Zeiträume finde ich schwer überschaubar, zumal man ja auch nie so genau weiß, was ein Arzt letztendlich abgerechnet hat.

    Als Mitglied der GKV weiß ich ja nicht, ob der Arzt meinen jährlichen Schnupfen als chronische Bronchitis abrechnet oder Verspannungen als Bandscheibenvorfall abgerechnet hat.

    Also ein Restrisiko bleibt.

  2. User Info Menu

    smile AW: Privatinsolvenz

    Das Problem dabei ist leider häufig auch, dass die Versicherungsvertreter gerne so tun, als ob das alles gar nicht so wild ist und man es mit der Auskunftspflicht gar nicht so eng sehen muss. Die leben ja von der Provision und haben deshalb ein Interesse daran, einen möglichst unproblematischen Abschluss zu erzielen, egal welchen Ärger der Versicherungsnehmer nachher damit hat. Wer sich da nicht gut auskennt und auf den Versicherungsvertreter vertraut, kann leicht mal reinfallen.

  3. Moderation

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    AW: Privatinsolvenz

    Zitat Zitat von Aidachen Beitrag anzeigen
    Ich habe eine Pflegeversicherung abgeschlossen und da wurde schon detailiert nach sämtlichen Krankheiten und Arztbesuchen gefragt.
    Dann sagt man, "ich erinnere mich nicht mehr genau an den Befund nach dem Verkehrsunfall vor 20 Jahren", dann sagt der Vertreter, "ist auch nicht nötig", und dann muß man überlegen, ob man ihm glaubt.

    Ein Restrisiko bleibt.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  4. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz

    entfernt
    Geändert von Inaktiver User (31.10.2015 um 08:08 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz

    Was für eine Informationsveranstaltung?

  6. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Habe gestern eine Verbraucherprivatinsolvenz angemeldet.
    ...

    Ich muss morgen zu einer Informationsveranstaltung und dann wird alles in die Wege geleitet.

    Wie läuft das mit dem Treuhänder?

    Danke
    Die aus dem Eingangsposting.

  7. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz

    entfernt
    Geändert von Inaktiver User (31.10.2015 um 08:09 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, genau! Die war heute und es ist Pflicht, daran teilzunehmen. War sehr interessant, auf jeden Fall weiß ich jetzt, dass ich angemeldet bin und es durchziehen werde.
    Sorry, hab nicht aufgepasst.

    Was heißt denn, Du bist angemeldet, der Antrag ist doch vermutlich noch nicht durch?

  9. User Info Menu

    AW: Privatinsolvenz

    Warum willst du den Makler erreichen, willst du noch mehr Versicherungen bei ihm abschließen?

    Außerdem ist jemand, der für eine bestimmte Versicherung arbeitet, kein Makler - das wird irgendwie immer wirrer.

  10. gesperrt

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    AW: Privatinsolvenz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn man sich einmal von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit hat, gilt das für das gesamte Studium. Ich hätte also mein Studium abbrechen müssen, über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wäre ich wieder in die GKV gekommen.

    Vorerkrankungen waren Schilddrüse und Depression, länger als 5 Jahre her.

    Als ich beim Arzt als Privatpatient war habe ich folgende Leistungen bekommen:

    Zahnbehandlung Vollkeramikkronen
    OP unter Vollnarkose
    Sauerstoff-Kosmetik
    CT vom Kopf
    Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob du dich auf Kosten der PKV hast sanieren lassen. Solange du noch Studentin bist oder 200 Euro in die Hand nehmen kannst: Such einen Anwalt auf und lass dich beraten.
    Wahrscheinlich ist das zu spät.

    Wie hoch sind die Schulden insgesamt? Es ist nämlich ein kleiner Unterschied, ob du 9000 Euro zurückzahlen musst oder 90.000 Euro.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die restlichen Schulden sind Bildungskredite vom Studium.
    Beim Bafög hast du eine Zahlpause von gut fünf Jahren. Alles andere wäre auch finanzieller Blödsinn.

    Oder hast du Ausbildungskredit abgeschlossen? Die warten normalerweise auch ein paar Monate, bis die Rückzahlung beginnen soll.

    Hast du während des Studiums gearbeitet? Wenn nein, warum nicht ein paar Wochen während der Semesterferien?
    Wie viel hundert Euro Schuldentilgung kannst du dir in einem neuen Job leisten?

    Du weißt schon, dass dein Arbeitgeber dir in der Probezeit kündigt, wenn er merkt, dass du in der PI bist? Was machst du ohne Job?

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