Hallo liebes Forum,
in unserer Firma ist die Gehaltsüberweisung am Ende des Monats fällig. Nun war mein Gehalt aber erst am 4.9. auf meinem Konto. Für die Miete am 1. war mein Konto gedeckt.
Mein Telefonanbieter konnte am 3.9. den monatlichen Betrag von 40,00€ nicht einziehen, da das Guthaben nicht mehr ausreichte.
Ich habe daraufhin am 4.9. bei meinem Anbieter angerufen um deren Bankdaten zu erfragen.
Der Mitarbeiter meinte, sie ziehen den Betrag bei der nächsten Abbuchung mit ab.
Heute kam die Rechnung mit 10,23€ Rücklastschriftkosten für RLS vom 3.9..
ich finde das ganz schön viel Geld.
Was meint ihr, ist das gerechtfertigt?
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Ergebnis 1 bis 10 von 18
Thema: Rücklastschriftgebühr
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30.09.2015, 15:59Inaktiver User
Rücklastschriftgebühr
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30.09.2015, 16:06Inaktiver User
AW: Rücklastschriftgebühr
herzlich willkommen in der bri

sophia, mit zwei mausklicks habe ich dazu was gefunden.
ist in dieser höhe unzulässig.
du kannst dagegen klagen.
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30.09.2015, 16:12Inaktiver User
AW: Rücklastschriftgebühr
Ok, danke!
Ich müsste mich dann schriftlich an meinen Telefonanbieter wenden?
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30.09.2015, 16:13
AW: Rücklastschriftgebühr
Solche Dinge würde ich immer schriftlich klären, dann hat man am Ende was in der Hand.
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30.09.2015, 16:16Inaktiver User
AW: Rücklastschriftgebühr
Rechnung von wem, von der Bank oder vom Anbieter?
Geändert von Inaktiver User (30.09.2015 um 16:22 Uhr)
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30.09.2015, 16:20Inaktiver User
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30.09.2015, 16:24Inaktiver User
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01.10.2015, 07:36Inaktiver User
AW: Rücklastschriftgebühr
Gut, wenn man für 10 Euro eine Klage anstrengen möchte - viel Spaß.
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01.10.2015, 07:48
AW: Rücklastschriftgebühr
der betrag wird in den agb des anbieters stehen, ob er in dieser hoehe gerechtfertigt ist, kann dir vielleicht die verbraucherzentrale sagen
und ich vermute mal die bank wird dir auch noch eine rechnung senden, weil dein konto keine deckung aufgewiesen hat
hast du keinerlei ueberziehungskredit, fuer solche faelle ?
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01.10.2015, 07:56Inaktiver User


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