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  1. Inaktiver User

    Rücklastschriftgebühr

    Hallo liebes Forum,

    in unserer Firma ist die Gehaltsüberweisung am Ende des Monats fällig. Nun war mein Gehalt aber erst am 4.9. auf meinem Konto. Für die Miete am 1. war mein Konto gedeckt.
    Mein Telefonanbieter konnte am 3.9. den monatlichen Betrag von 40,00€ nicht einziehen, da das Guthaben nicht mehr ausreichte.
    Ich habe daraufhin am 4.9. bei meinem Anbieter angerufen um deren Bankdaten zu erfragen.
    Der Mitarbeiter meinte, sie ziehen den Betrag bei der nächsten Abbuchung mit ab.
    Heute kam die Rechnung mit 10,23€ Rücklastschriftkosten für RLS vom 3.9..
    ich finde das ganz schön viel Geld.

    Was meint ihr, ist das gerechtfertigt?

  2. Inaktiver User

    AW: Rücklastschriftgebühr

    herzlich willkommen in der bri

    sophia, mit zwei mausklicks habe ich dazu was gefunden.
    ist in dieser höhe unzulässig.
    du kannst dagegen klagen.

  3. Inaktiver User

    AW: Rücklastschriftgebühr

    Ok, danke!

    Ich müsste mich dann schriftlich an meinen Telefonanbieter wenden?

  4. User Info Menu

    AW: Rücklastschriftgebühr

    Solche Dinge würde ich immer schriftlich klären, dann hat man am Ende was in der Hand.

  5. Inaktiver User

    AW: Rücklastschriftgebühr

    Rechnung von wem, von der Bank oder vom Anbieter?
    Geändert von Inaktiver User (30.09.2015 um 16:22 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Rücklastschriftgebühr

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Rechner von wem, von der Bank oder vom Anbieter?
    10,23€ Rücklastschrift vom Anbieter

  7. Inaktiver User

    AW: Rücklastschriftgebühr

    Zitat Zitat von Willemke Beitrag anzeigen
    Solche Dinge würde ich immer schriftlich klären, dann hat man am Ende was in der Hand.
    ja, ich werde dagegen schriftlich klagen - finde den Betrag auch nicht angemessen.

  8. Inaktiver User

    AW: Rücklastschriftgebühr

    Gut, wenn man für 10 Euro eine Klage anstrengen möchte - viel Spaß.

  9. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Rücklastschriftgebühr

    der betrag wird in den agb des anbieters stehen, ob er in dieser hoehe gerechtfertigt ist, kann dir vielleicht die verbraucherzentrale sagen
    und ich vermute mal die bank wird dir auch noch eine rechnung senden, weil dein konto keine deckung aufgewiesen hat

    hast du keinerlei ueberziehungskredit, fuer solche faelle ?

  10. Inaktiver User

    AW: Rücklastschriftgebühr

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ja, ich werde dagegen schriftlich klagen - finde den Betrag auch nicht angemessen.
    Du meinst bestimmt Widerspruch einlegen? Eine Klage geht nur übers Gericht, und das dürfte sich bei dem Betrag kaum lohnen.

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