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Thema: Rücklastschriftgebühr
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01.10.2015, 07:57Inaktiver User
AW: Rücklastschriftgebühr
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01.10.2015, 08:09Inaktiver User
AW: Rücklastschriftgebühr
Ich würde mal schauen, ob es auf der HP der Verbraucherberatung ein Musterschreiben für sowas gibt. Das dürfte dann kostenfrei zu haben sein.
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02.10.2015, 13:47
AW: Rücklastschriftgebühr
Allein das Formulieren dieses Stranges dürfte schon mehr Geld in Form von Zeit gekostet haben, als die Gebühr ausmacht. Sofern nicht spontan jemand sagt, dass Rücklastschriften nix kosten dürften, würde ich es dabei belassen.
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02.10.2015, 19:39
AW: Rücklastschriftgebühr
Außerdem muß man eine Klage vorher androhen. Sonst sagt der Beklagte, wenn Sie mich.. dann hätte ich natürlich...
Und man hat die unnötigen Gerichtskosten an der Backe.
(Ich wurde gerade in so einem ähnlichen Fall verklagt. Es kostete ihn 5000 € und machte mir sehr viel Freude)
In diesem Fall würde ich die Lastschrift kündigen. Wenn ich überweise, kann ich selbst feststellen, ob das Guthaben ausreichend ist. Vor allem würde ich das tun, wenn der Anbieter sich stur stellt.
Es macht dem Empfänger sehr viel mehr Arbeit, den Zahlungseingang zu überwachen als eine Kontobelastung für viele Konten durchzuführen.
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02.10.2015, 19:46
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02.10.2015, 20:00Inaktiver User
AW: Rücklastschriftgebühr
Genau das habe ich heute gemacht.
Normalerweise kommt das Gehalt immer pünktlich. Rücklagen sind immer noch am Monatsende auf meinem Konto.
im August hat der Urlaub aber finanziell rein gehauen, so das nur noch am 3.9. die Miete abgebucht werden konnte.
in den AGBs des Anbieters stehen 10,23€ ... werde wohl mit dem Widerspruch nicht viel erreichen.
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02.10.2015, 20:10Inaktiver User
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04.10.2015, 19:12
AW: Rücklastschriftgebühr
Ja, das ist unter Lebenserfahrung zu buchen. Das kann ja immer passieren.
Da die TE sich gelöscht hat, schließe ich hier ab und mein Dank geht ausdrücklich an alle hier, die netterweise versucht haben, hier weiter zu helfen.

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