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  1. User Info Menu

    Kontopfändung

    Hallo!

    Ich stelle hier eine Frage einer sehr verzweifelten Freundin:

    Sie hat aus früheren unklugen Entscheidungen durch Ex Lg einiges an Schulden aufgebaut und durch Ärger mit dem Lohnsteuerhilfeverein eine große (nicht gerechtfertigte) Summe an angeblichen Steuerschulden. Dies lässt sich nicht wirklich schnell klären, jetzt wurde ihr Konto gepfändet.
    Sie hat Panik, dass sie nun auch keine Miete etc. zahlen kann und die Wohnung verliert. Kann sie (bis zur Klärung) das Gehalt auf das Konto eines Verwandten/ Freunde überweisen lassen, so dass sie ihre Verpflichtungen zahlen kann?

    Vielen Dank!

  2. gesperrt

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    AW: Kontopfändung

    Eine Kontopfändung kommt nicht überraschend über Nacht, sondern wird nach einigen Zahlungsaufforderungen durchgeführt. Sie hätte also vorher reagieren sollen.
    Wenn sie ihre Gehalt auf ein andere Konto umleitet, kann ihr das negativ ausgelegt werden. Der Arbeitgeber ist über die Kontopfändung informiert und könnte sich strafbar machen, wenn er da mitspielt.

    Deine Freundin soll sich umgehend einen Anwalt nehmen und mit diesem ihre Situation durchgehen. Vielleicht sieht der einen Ausweg aus ihrer Situation, erreicht einen Aufschub oder zumindest eine Ratenzahlung. Denn sie ist über 18 Jahre alt und hat unterschrieben, damit muss sie erst einmal zahlen. Wenn der Anwalt nachweisen kann, dass sie getäuscht worden ist, kommt sie vielleicht aus der Situation heraus.

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    AW: Kontopfändung

    sie sollte schleunigst ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Damit ihr das existenzielle Minimum bleibt. Das macht sie direkt mit ihrer Bank. Sozialberatungen können auch weiterhelfen.
    Grüße
    A.

    Wenn man bedenkt,wie oft ich in diesem Leben schon falsch abgebogen bin, ist es ein Wunder, dass ich mich überhaupt noch auf diesem Planeten befinde.

  4. gesperrt

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    AW: Kontopfändung

    Kann sie das, wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt?

  5. Inaktiver User

    AW: Kontopfändung

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Kann sie das, wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt?
    Meines Wissens schon, gilt vier Wochen rückwirkend.

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    AW: Kontopfändung

    Das Gehalt kann beim Arbeitgeber ebenfalls gepfändet werden, deshalb würde ich nicht tricksen.
    Moderatorin im Forum

    Trennung und Scheidung,
    Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
    Über das Kennenlernen
    Reine Familiensache

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    AW: Kontopfändung

    Zitat Zitat von leeuwin Beitrag anzeigen
    Sie hat aus früheren unklugen Entscheidungen durch Ex Lg einiges an Schulden aufgebaut und durch Ärger mit dem Lohnsteuerhilfeverein eine große (nicht gerechtfertigte) Summe an angeblichen Steuerschulden. Dies lässt sich nicht wirklich schnell klären, jetzt wurde ihr Konto gepfändet.
    Sie hat Panik, dass sie nun auch keine Miete etc. zahlen kann und die Wohnung verliert. Kann sie (bis zur Klärung) das Gehalt auf das Konto eines Verwandten/ Freunde überweisen lassen, so dass sie ihre Verpflichtungen zahlen kann?
    Durch Ärger mit dem Lohnsteuerhilfeverein Steuerschulden? Wie soll das gehen? Was Du von Deiner Freundin erzählst, klingt für mich nach notorischer Unzuverlässigkeit. Fehlten dem Lohnsteuerhilfeverein evtl. angeforderte Unterlagen, und entsprechend fiel die Steuererklärung aus? Wurde überhaupt eine erstellt oder wurde geschätzt? Und auch das passiert nicht von jetzt auf gleich. Na ja, und "ihre Verpflichtungen zahlen", das hat sie anscheinend bisher schon nicht gemacht. Für die Schulden des Ex ist sie nicht zuständig, es sei denn, sie Kredite für ihn aufgenommen. Da Du das schon durch hast, kannst Du ihr nicht helfen? Eventuell auch bei den Unterlagen für die Steuer. Vermutlich blickt sie jetzt nicht mehr durch und findet keinen Anfang. Da könnte jemand, der sich in die Situation versetzen kann, hilfreich sein.
    Pfändungsschutzkonto ja, aber das Finanzamt pfändet auch das Gehalt. Das gibt richtig Ärger. Eine Steuererklärung eines Angestellten sollte aber einem Tag erledigt sein.
    Geändert von Fourthhandaccount (24.04.2015 um 11:01 Uhr)


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    AW: Kontopfändung

    Übrigens, das Gehalt auf ein anderes Konto überweisen ... 1. Wird sie vermutlich so einfach keins mehr bekommen 2. Der Arbeitgeber überweist das Gehalt nicht auf das Konto anderer Personen, dazu ist er nicht berechtigt*

    PS: Korrigiere, anscheinend schon.
    Geändert von Fourthhandaccount (24.04.2015 um 12:02 Uhr)


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    AW: Kontopfändung

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Eine Kontopfändung kommt nicht überraschend über Nacht, sondern wird nach einigen Zahlungsaufforderungen durchgeführt. Sie hätte also vorher reagieren sollen.
    Wenn sie ihre Gehalt auf ein andere Konto umleitet, kann ihr das negativ ausgelegt werden. Der Arbeitgeber ist über die Kontopfändung informiert und könnte sich strafbar machen, wenn er da mitspielt.

    Deine Freundin soll sich umgehend einen Anwalt nehmen und mit diesem ihre Situation durchgehen. Vielleicht sieht der einen Ausweg aus ihrer Situation, erreicht einen Aufschub oder zumindest eine Ratenzahlung. Denn sie ist über 18 Jahre alt und hat unterschrieben, damit muss sie erst einmal zahlen. Wenn der Anwalt nachweisen kann, dass sie getäuscht worden ist, kommt sie vielleicht aus der Situation heraus.
    Sei wann wird denn der Arbeitgeber über eine Kontopfändung unterrichtet? Fällt das nicht unter Datenschutz oder Ähnliches, was geht denn dem AG das private Konto an?

    Zum Pfändungsschutzkonto: mein Ex konnte das einrichten obwohl die Pfändung drauf lag wg Kindesunterhalt.

    Weiß allerdings nicht wie sich das verhält wenn man Schulden beim Finanzamt (öffentliche Behörde) hat.
    Letzte Nacht, kurz vorm Schlafengehen, nahm ich meinen Globus vom Regal auf meinen Schoß, strich sanft mit den Fingern über die Welt und fragte: "Wo tut's denn weh?" "Überall", flüsterte sie, "Überall..."

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    AW: Kontopfändung

    Zitat Zitat von Glimmer_of_Hope Beitrag anzeigen
    Sei wann wird denn der Arbeitgeber über eine Kontopfändung unterrichtet? Fällt das nicht unter Datenschutz oder Ähnliches, was geht denn dem AG das private Konto an?
    Wird er auch nicht. Ich denke Chryseis meinte, falls die Freundin dem AG eine neue Kontonummer gibt. Allerdings wird ein FA sich bei erfolgloser Pfändung weiter umschauen. Das wird dann der Arbeitgeber sein.


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