Der Arbeitgeber weiss nichts von der Kontopfändung, es ist keine Gehaltspfändung darüber wüsste er Bescheid.
Auf keinen Fall das Gehalt auf ein anderes Konto überweisen (sein Gehalt kann jeder auf ein x-beliebiges Konto überweisen lassen, auch das geht den Arbeitgeber nichts an, er darf nur keine Überweisungsänderungen von dritten annehmen nur vom Mitarbeiter)
Sie darf jetzt aber auf keinen Fall das Gehalt auf ein anderes Konto überweisen lassen, dass ist ein Straftatbestand einer Unterschlagung ähnlich.
Sie hat gewusst dass diese Pfändung kommt, allerdings ist das Konto schon gepfändet wenn das Einschreiben kommt mit der Information dass es jetzt gepfändet ist, was ja auch Sinn macht ansonsten würden alle Gläubiger vorher alles abräumen, der Staat darf das)
Sie soll zum Finanzamt fahren und das vor Ort klären wie es weiter geht, zumindest aber anrufen da bekommt sie Information.
Habe das gerade mit einer Freundin vor 4 Jahren durch, sie ging dann in die Privatinsolvenz, da ging nichts mehr... Bitter! Aber sie hatte Wohlstandschulden, tja wer mehr ausgibt als er verdient....
Ach ja und der Lohnsteuerverein hat nix falsch gemacht, sondern Deine Freundin, Steuerschulden müssen gezahlt werden, wer dann dafür keine Rücklagen hat...
Und wenn die Pfändung kommt hat sie bereits monatelang nicht reagiert und sich gekümmert.... Ich weiss zwar nicht ob man da Ratenzahlungen machen kann beim Finanzamt, denn in dieser Lage war ich noch nie.....
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Thema: Kontopfändung
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24.04.2015, 11:48
AW: Kontopfändung
Das Leben macht was es will und ich auch!
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27.04.2015, 11:24
AW: Kontopfändung
Das Finanzamt gewährt durchaus Ratenvereinbarungen, jedoch müssen dafür die Vermögensverhältnisse (sämtliche Einnahmen und Ausgaben) offengelegt werden.
Sie hätte Einspruch gegen den Bescheid erheben müssen mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und die Nachbesserung beantragen. Der Drops dürfte allerdings gelutscht sein, da die Frist abgelaufen ist.
Hat der Lohnsteuerhilfeverein die Unterlagen versemmelt hätte sie sich auch darum kümmern müssen. Sich darauf verlassen ist nicht. Das Finanzamt mahnt ja die Abgabe an, dann droht es mit Zwangsgeld, dann Zwangsgeldfestsetzung und dann erst Pfändung. Da gehen in der Tat einige Monate ins Land.
Was sie machen muss: Sofort zur Bank und Umwandlung in ein P-Konto! Dann Antrag auf Belassung eines Grundversorgungsbetrags stellen. Und beim Finanzamt vorstellig werden und versuchen, die Pfändung in eine Ratenvereinbarung umzuwandeln.
Und für die Zukunft den wohlgemeinten Rat annehmen, dass sich solche Sachen eben NICHT durch Nichtstun und Kopf-in-den-Sand-stecken erledigen.
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03.05.2015, 22:44
AW: Kontopfändung
Ich habe einmal eine Kontenpfändung wegen einer schlichtweg "verpennten" Kfz-Steuer gehabt. War meine Schuld, das Finanzamt war aber wirkliich relativ "fix" mit der Pfändung- einmal Mahnung, vier Wochen später wars soweit....
Es gibt die Möglichkeit, dass der Gläubiger die Pfändung zurückzieht- nachdem ich dann aufgeregt beim Finanzamt persönlich auftauchte, erklärte, ich hätte die blöde Steuer wirklich schlichtweg verpennt und würde den Betrag samt angefallener Kosten sofort überweisen, nur wäre es bis zum Gehaltseingang halt noch eine Woche hin....wurde mir dieser Aufschub gewährt, die Pfändung zurückgezogen...fertig.
So war das Konto nach einen halben Tag wieder "frei" und in der Zwischenzeit anfallende Abbuchungen wurden auch problemlos aufgeführt.
Obwohl ich, ist schon etliche Jahre her, auch schon mal ohne eigenes Verschulden Theater mit der Lohnsteuerhilfe hatte. Mein damaliger Arbeitgeber hatte die Einkünfte aus meinem Minijob versehentlich falsch in die Steuerkarte eingetragen. Nun war ich keine Minijobberin - also, den falschen Einträgen nach- sondern eine Teilzeitkraft, die nie Steuer und Sozialabgaben zahlte. Statt einer kleinen Rückzahlung von etwa 100 Euro ( oder DM...weiß ich nicht mehr genau...) sollten wir nun 700,-- nachzahlen...der "Betreuer" vom Lohnsteuerhilfeverein erklärte mir dann- nun ja, darauf hätte ich achten müssen, nun könne man da nichts mehr machen....ich sah das ein bißchen anders und tippte einen Widerspruch, fuhr damit und sämtlichen Gehaltsabrechnungen sowie Arbeitsvertrag, woraus man erkennen konnte, dass es ein Minijob war, zum Finanzamt, gab den Widerspruch ab, schilderte das Problem...die Sachbearbeiterin sagte mir, so generell hätte ich schon recht, nur wisse sie nicht genau, wie man das jetzt beheben könne- sie wolle sich gern mit einem der Lohnsteueraußenprüfer besprechen, der würde sich dann bei mir melden.
Aber wenigstens war die Kuh der Nachzahlung mit dem Widerspruch erstmal vom Eis. Einige Tage später meldete sich der Kollege bei mir, sagte- er habe da nun gar kein Problem, ich läge mit meinem Einkünften, aufs Jahr gesehen, ja nun locker unter der Grenze- und sagte, ein geänderter Steuerbescheid ginge mir dann zu.
So wars dann auch.
Vielleicht haben wir aber auch nur besonders nette Finanzbeamte.
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04.05.2015, 14:24
AW: Kontopfändung
Ich hab auch nur gute Erfahrungen mit meinem Finanzamt, alles nette Leute. Die wollen einem nix Böses, und wenn sie nicht den Eindruck haben, da will sich einer um die Steuer drücken, dann haben die Verständnis für Fehler, das Zeug ist ja schon verwirrend und kompliziert. Ich hatte mal die Krankenversicherungsbeiträge anzugeben vergessen, weil die Krankenkasse geschrieben hatte, die würden ab jetzt direkt an das Finanzamt gemeldet und man müsse nichts mehr tun, was natürlich so nicht stimmte. Als die dann nicht im Bescheid auftauchten, ließ sich das alles wieder bereinigen, aber in der gesetzten Frist.
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20.07.2015, 16:21
AW: Kontopfändung
Die Umwandlung in ein P-Konto geht auch dann noch, wenn bereits eine Pfändung auf dem Konto liegt. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein Guthabenkonto OHNE Dispo handelt, das auch nur auf eine Person läuft (Gemeinschaftskonten also nicht). Sofern man unterhaltsberechtigte Personen hat (Ehepartner ohne eigenes Einkommen, Kinder die noch unterstützt werden) sollte man sich auf jeden Fall eine Bescheinigung für eine Erhöhung des Freibetrages ausstellen lassen. Auch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss können darüber hinaus freigestellt werden. Das macht eine "geeignete Stelle", meistens Schuldnerberatungsstellen z.B. bei der Caritas oder der Diakonie. Sollte man nicht wissen, wo am Wohnort eine geeignete Stelle ist, kann einem das Amtsgericht Auskunft geben. Viel Glück!


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