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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von schubidu Beitrag anzeigen
    Viele Schuldner machen ja auch leider aus Angst oder weil ihnen alles über den Kopf wächst ihre Post nicht mehr auf. Dann ist eine unberechtigte oder völlig überhöhte Forderung von Inkassounternehmen ruckzuck rechtskräftig in Form eines Vollstreckungsbescheides.
    Ja, in dem Fall ist es ein einfacher und häufig Erfolg versprechender Weg, eine frei erfundene unberechtigte Forderung in einen rechtmäßigen, vollstreckbaren Titel umzuwandeln.
    "Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
    Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)

  2. Inaktiver User

    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Ja, in dem Fall ist es ein einfacher und häufig Erfolg versprechender Weg, eine frei erfundene unberechtigte Forderung in einen rechtmäßigen, vollstreckbaren Titel umzuwandeln.
    @Ernesto_01,
    selbst wenn wir "Opfer" einer sehr eigenartigen Inkassogeschichte waren, ich glaube einfach aus der Luft greifen, tun die irgendwelche Forderungen nicht. Sämtliche großen Online-Händler oder Mobilfunkanbieter haben Inkassofirmen im Schlepptau. Und nicht mal ganz so unberechtigt. Was die kleinen Firmen betrifft, na das ist sicher so wie im Rest der Wirtschaft, ein Außendienstler zieht los und schließt Vereinbarungen ab. Ich sag's mal laienhaft man kauft Forderungen auf und treibt die dann ein, allerdings wie in deinem und meinem Fall ungeprüft. Die Rakete mal losschießen und dann gucken, wie sie einschlägt. Mir war echt nicht wohl bei dem Geschiss, weil die Existenz unsrer Firma dranhängt, darum bin ich so hartnäckig drangeblieben. Mein Mann hätte den Brief einfach weggeworfen und ignoriert.
    Gibt ja noch ein staatliches "Inkasso" den Zoll und die Damen und Herren Sachbearbeiter dort, haben einen Ton am Leibe, da muss man sehr ruhig bleiben, um sachlich widerlegen zu können.
    Mittlerweile habe ich mich in viele Dinge eingelesen, richtig viel Zeit investiert, die ich woanders vielleicht sinnvoller hätte einsetzen können. Ich würde nicht unbedingt sagen, dass Inkasso sinnlos oder nur Abzocke ist, aber oftmals wird da mit Kanonen auf Spatzen geschossen und nicht richtig recherchiert. Dafür scheint das Geld also nicht zu reichen.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @Ernesto_01,
    selbst wenn wir "Opfer" einer sehr eigenartigen Inkassogeschichte waren, ich glaube einfach aus der Luft greifen, tun die irgendwelche Forderungen nicht.
    Inkasso funktioniert doch überhaupt nur, um zweifelhafte Forderungen möglicherweise doch einzutreiben. Wer eine berechtigte und "saubere" Forderung hat, der hat von Inkasso überhaupt keinen Nutzen- er würde vielleicht noch ein gerichtliches Mahnverfahren anschieben und Klagen. Ein semi-kriminelles Inkasso muss ja auch beauftragt werden. Also ein vergleichbarer Aufwand.

    Ich würde jedenfalls immer sehr hellhörig, wenn ein Inkasso irgendwo zwischen geschaltet würde, wo denn bei der Forderung die Schwachstelle ist, dass nicht gleich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. ;)
    Da meine Rechnungen entweder bezahlt sind bzw. werden oder bestritten, gibt es überhaupt keinen Grund, weitere Schreiben von Inkassobetrügern überhaupt zu öffnen. Vielleicht habe ich wirklich überreagiert, ich hätte mir den Ärger damit sparen können. Die einzige ernst zu nehmende Post ist der gerichtliche Mahnbescheid- da ist nur ein Häkchen an der richtigen Stelle zu machen, Frist einhalten und zurück senden- fertig!
    Geändert von ernesto_01 (15.10.2015 um 08:25 Uhr)
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  4. gesperrt

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Ja, in dem Fall ist es ein einfacher und häufig Erfolg versprechender Weg, eine frei erfundene unberechtigte Forderung in einen rechtmäßigen, vollstreckbaren Titel umzuwandeln.

    jedem mahnbescheid kann man widersprechen
    dann muß der glaeubiger ein gerichtsverfahren anstrengen um seinen anspruch durchzusetzen und zu beweisen
    und dann prueft das gericht auch ob eine forderung berechtigt ist
    legt man keinen widerspruch ein, ist man selbst schuld, wenn die forderung unberechtigt ist

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    jedem mahnbescheid kann man widersprechen...
    Besser gleich bei Rechnungserhalt widersprechen ohne in Verzug zu geraten(oder im Regelfall natürlich bezahlen, soweit die Rechnung i.O. ist), einmal die Forderug zurückweisen ist völlig ausreichend- alles andere fällt unter den Begriff "Brieffreundschaften". Den Widerspruch am Besten gleich als Einschreiben: unplausible Rechnungen kommen in der Regel von generell unseriösen Unternehmen, daher diese Unterlagen aufbewahren und Absenden des Widerspruchs dokumentieren.
    Sollte es nämlich tatsächlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren bzw. Klage kommen, ist es wichtig, die Forderung wirklich von Anfang an allumfänglich bestritten zu haben und dies auch belegen zu können. Dann gehen die Inkassso-Banditen schon per Definition leer aus. Viel Prosa zur Begründung muss da nicht unbedingt sein.
    Alles Andere, was dann noch kommt, ist für den Papierkorb oder hat höchstens noch Unterhaltungswert. Es sei denn, es ist dann der gerichtliche Mahnbescheid. Auch den braucht niemand zu fürchten, wenn die Forderung nur heiße Luft ist und eben schon voher (vor Auftritt der Inkasso-Schergen) der Rechnung widersprochen wurde. Ich bin froh, dass Altpaier 100% recyclebar ist, auch Inkassoschreiben...

    Man lernt wirklich nie aus...
    Geändert von ernesto_01 (15.10.2015 um 20:29 Uhr)
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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    jedem mahnbescheid kann man widersprechen
    Sollte dieser bereits von einer Inkasso-Bande stammen, könnte es möglich werden, dass die Betrüger schon eine Begründung haben, ihre sicherlich exorbitanten "Inkasso-Kosten", "Gebühren" und wer weiß was noch, zu rechtfertigen. Also wenn möglich, die Umstände zeitnah klären, bevor Mahnungen kommen. Knappe Zurückweisung der Forderung unbedingt abschicken, so abenteuerlich und grotesk die Forderung auch sein sollte. Geschäftsmodell ist ja meist gar nicht, die Hauptforderung tatsächlich vollständig einstreichen zu können, sondern insbesondere eben diese (natürlich fiktiven, aber in dem Fall vom Gesetz bis zu bestimmter Höhe geduldeten) Inkasso-Kosten zu generieren.

    Achtung: Auch sich auf Ratenzahlungen oder Teilbeträge einzulassen, ist eine Anerkenntnis und damit werden Forderungen der Inkasso-Gangster fällig! Wenn die Hauptforderung hohl ist, Nerven behalten.
    Geändert von ernesto_01 (15.10.2015 um 13:46 Uhr)
    "Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
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  7. Inaktiver User

    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Also wenn möglich, die Umstände zeitnah klären, bevor Mahnungen kommen. Knappe Zurückweisung der Forderung unbedingt abschicken, so abenteuerlich und grotesk die Forderung auch sein sollte. Geschäftsmodell ist ja meist gar nicht, die Hauptforderung tatsächlich vollständig einstreichen zu können, sondern insbesondere eben diese (natürlich fiktiven, aber in dem Fall vom Gesetz bis zu bestimmter Höhe geduldeten) Inkasso-Kosten zu generieren.


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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Besser gleich bei Rechnungserhalt widersprechen ohne in Verzug zu geraten(oder im Regelfall natürlich bezahlen, soweit die Rechnung i.O. ist),

    Sollte es nämlich tatsächlich zu einem gerichtlichen Mahnverfahren bzw. Klage kommen, ist es wichtig, die Forderung wirklich von Anfang an allumfänglich bestritten zu haben und dies auch belegen zu können. Dann gehen die Inkassso-Banditen schon per Definition leer aus. Viel Prosa zur Begründung muss da nicht unbedingt sein.
    Alles Andere, was dann noch kommt, ist für den Papierkorb oder hat höchstens noch Unterhaltungswert. Es sei denn, es ist dann der gerichtliche Mahnbescheid. Auch den braucht niemand zu fürchten, wenn die Forderung nur heiße Luft ist und eben schon voher (vor Auftritt der Inkasso-Schergen) der Rechnung widersprochen wurde. Ich bin froh, dass Altpaier 100% recyclebar ist, auch Inkassoschreiben...

    Man lernt wirklich nie aus...
    Für das Mahnverfahren ist es völlig unerheblich, ob man von Anfang an der Rechnung widersprochen hat, oder nicht. Wenn die Forderung von Anfang an unberechtigt war, sind auch die Inkassokosten nicht zu ersetzen. Das sind nämlich Verzugskosten. Keine Hauptforderung, keine Verzugskosten, egal ob man widersprochen hat oder nicht. Wichtig ist nur, dass man gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegt.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von Lisa9 Beitrag anzeigen
    Für das Mahnverfahren ist es völlig unerheblich, ob man von Anfang an der Rechnung widersprochen hat, oder nicht. Wenn die Forderung von Anfang an unberechtigt war, sind auch die Inkassokosten nicht zu ersetzen. Das sind nämlich Verzugskosten. Keine Hauptforderung, keine Verzugskosten, egal ob man widersprochen hat oder nicht. Wichtig ist nur, dass man gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch einlegt.
    Aber man sollte doch wohl das Mahnverfahren vermeiden, wenn die Forderung unberechtigt ist: um weitere Kosten zu vermeiden und auch einen Schufa-Eintrag (wobei ich mir nicht sicher bin, ob Mahnbescheide in der Schufa stehen). Also wenn ich von vornherein weiß, die Forderung ist unberechtigt, würde ich es nicht aussitzen und auf einen Mahnbescheid warten, sondern schon vorher der Forderung gegenüber dem Gläubiger bzw. Inkasso widersprechen.

    Natürlich ist es aber ein Muss, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, weil sonst eine evtl. unberechtigte Forderung durch den Erlass eines Vollstreckungsbescheides rechtskräftig werden kann, ohne dass das Gericht die Forderung rechtlich geprüft hat.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Es ist wirklich kaum zu glauben: nun ist tatsächlich noch einmal ein weiteres Inkasso auf den Zug aufgesprungen und kommt mit irgendeiner frei erfundenen Hauptforderung des Fitness-Clubs von 2014. Und das, nachdem damals sogar ein gerichtlicher Mahnbescheid von mir zurück gewiesen worden ist (s. Beitrag #50) und die Sache dann von Seiten der Abzocker natürlich aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiter verfolgt worden war.
    Jetzt verspricht sich eine "National-Inkasso" tatsächlich doch noch ein Sponsoring von uns!
    Blöd nur, dass selbst solchen widerwärtigen Bettelbriefen mindestens einmal deutlich widersprochen werden muss, sollen die Gauner ihr Spiel nicht weiter treiben können....
    Geändert von ernesto_01 (02.05.2016 um 01:53 Uhr)
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