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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Wer braucht ein Inkasso-Büro??
    Niemand.

    Ein Anwalt, der das gerichtliche Mahnverfahren betreibt, ist wesentlich effektiver.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Niemand.
    eben. Und es braucht nicht einmal einen Anwalt. Ein gerichtliches Mahnverfahren kann jeder mit wenigen Mausklicks sogar online starten.
    "Seien wir realistisch- versuchen wir das Unmögliche"
    Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Aber selbst diese paar Mausklicks machen Arbeit. Die möchte keiner zusätzlich haben. Vor allem stehen Unternehmen meistens recht blöd da, wenn der Schuldner widerspricht und dafür gute Gründe hat. Dann sind neben den fehlenden x Euro auch noch die Kosten für den Mahnbescheid derzeit um die 30 Euro "in den Sand" gesetzt.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Aber selbst diese paar Mausklicks machen Arbeit. Die möchte keiner zusätzlich haben. Vor allem stehen Unternehmen meistens recht blöd da, wenn der Schuldner widerspricht und dafür gute Gründe hat. Dann sind neben den fehlenden x Euro auch noch die Kosten für den Mahnbescheid derzeit um die 30 Euro "in den Sand" gesetzt.
    so ist es. Also werden mit der Praxis der "Inkassobüros" kriminellen Handlungen- nichts anderes ist das Beitreiben unberechtigter Forderungen,- Tür und Tor geöffnet. Dann müssen rechtschaffende Menschen, die ihr Geld noch ganz konventionell mit Arbeit verdienen, sehen, dass sie sich wehren.
    Ich würde mich gern mit anderen Betroffenen austauschen.

    Im Grunde ist demnach ja tatsächlich jedes Einschalten eines Inkasso-Büros ein Indiz dafür, dass die Forderung mindestens nicht ganz sauber ist und sollte jeden, der damit konfrontiert wird hellhörig machen und veranlassen, die Rechtmäßigkeit der Forderung, selbst wenn er sie bisher für berechtigt hielt, noch einmal auf Wasserdichtigkeit zu prüfen.
    Geändert von ernesto_01 (22.03.2015 um 12:20 Uhr)
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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Herzlich willkommen. Habe gut sieben Jahre Erfahrung mit den Inkasso-Brüdern.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Herzlich willkommen.
    :) Danke sehr! Dann habe ich eine Frage. Hast Du Dich schon einmal mit der Zulassungsstelle (in der Regel Landgerichte) in Verbindung gesetzt, um Dich zu beschweren?
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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    eben. Und es braucht nicht einmal einen Anwalt. Ein gerichtliches Mahnverfahren kann jeder mit wenigen Mausklicks sogar online starten.
    Der Vorteil etlicher Inkassobüros ist, dass der Gläubiger die Forderung quasi "verkaufen" kann....er bekommt entweder den ganzen oder einen 3/4-Betrag der Gesamtforderung, das ist für ihn sicheres Geld....und er hat den ganzen Kram von der Backe.

    Und wenn man mehr als ein paar Schuldner hat ( wovon bei einem Fitnessstudio auszugehen ist...zumindest bei einer "Kette"), dann kann man schon einen Anwalt nur für seine Schuldner auf Trab halten- wobei man alle Kosten der Vollstreckung erstmal vorstrecken muß- muß der Schuldner zwar dann zahlen, den muß man aber erstmal haben und der muß auch zahlungsfähig sein.....

    Ich habe als junge ReNo für einen Anwalt gearbeitet, der die Außenstände eines großen Elektrogroßhandels eingetrieben hat. Das waren schon ordentlich viele Akten....und der Anwalt selbst hatte außer der Unterschrift nichts damit zu tun, alles andere habe ich erledigt. Billig wars für den Elektrogroßhandel trotzdem nicht

    Dass dann die Möglichkeit "Du verkaufst mir Deine Forderung" für einen Gläubiger, gerade einem mit vielen Kleinschuldnern, verlockend ist, liegt auf der Hand. Wenn er 200 Forderungen a 80 Euro hat und das Inkassoinsitut ihm pro Schuldner vielleicht 30 Euro zahlt, hat er immer noch etwas bekommen- würde er die ganzen Forderungen selbst eintreiben, würde es erstmal kosten.....

    Mir sind auch so etliche Schreiben von Inkassoinstituten begegnet, bei denen ich mindestens eine Augenbraue hochgezogen habe...wenn so Sätze so lesen waren wie "Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens wird Sie in nächster Zeit persönlich aufsuchen, um die Angelegenheit mit Ihnen zu bespreochen..." Wo sind wir hier? Inkassoinstitut Moskau oder wie??

    Oder- Hauptforderung 25 Euro, "Kosten der Adressenermittlung" 120 Euro- bei einer Person, die sogar problemlos mit Anschrift zu ergooglen wäre......

    Generell zu sagen- alle Inkassoinstitute sind "Ganoven"- finde ich übertrieben. Sie nutzen einen Markt, der halt einfach da ist.
    Dass es genügend schwarze Schafe gibt will ich gar nicht bestreiten.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von ernesto_01 Beitrag anzeigen
    Hast Du Dich schon einmal mit der Zulassungsstelle (in der Regel Landgerichte) in Verbindung gesetzt, um Dich zu beschweren?
    Nein, habe ich nicht.

    Ich habe bis auf eine Forderung tatsächlich alle ausgesessen und den angekündigten Mahnbescheid, der nie erfolgt ist, abgewartet.

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Nein, habe ich nicht.

    Ich habe bis auf eine Forderung tatsächlich alle ausgesessen und den angekündigten Mahnbescheid, der nie erfolgt ist, abgewartet.
    Möglicherweise ein Fehler, denn so wird den Übeltätern ihr Fehlverhalten nicht zu Konsequenzen führen. Im Gesetz über die außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen steht folgendes:

    § 13a Aufsichtsmaßnahmen

    (1) Die zuständige Behörde übt die Aufsicht über die Einhaltung dieses Gesetzes aus.
    (2) Die zuständige Behörde trifft gegenüber Personen, die Rechtsdienstleistungen erbringen, Maßnahmen, um die Einhaltung dieses Gesetzes sicherzustellen. Sie kann insbesondere Auflagen nach § 10 Absatz 3 Satz 3 anordnen oder ändern.
    (3) Die zuständige Behörde kann einer Person, die Rechtsdienstleistungen erbringt, den Betrieb vorübergehend ganz oder teilweise untersagen, wenn begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

    1.eine Voraussetzung für die Registrierung nach § 12 weggefallen ist oder

    2.erheblich oder dauerhaft gegen Pflichten verstoßen wird.

    (4) Soweit es zur Erfüllung der der zuständigen Behörde als Aufsichtsbehörde übertragenen Aufgaben erforderlich ist, hat die Person, die Rechtsdienstleistungen erbringt, der zuständigen Behörde und den in ihrem Auftrag handelnden Personen das Betreten der Geschäftsräume während der üblichen Betriebszeiten zu gestatten, auf Verlangen die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke und sonstigen Unterlagen in geeigneter Weise zur Einsicht vorzulegen, auch soweit sie elektronisch geführt werden, Auskunft zu erteilen und die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft verweigern, wenn er sich damit selbst oder einen der in § 383 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Er ist auf dieses Recht hinzuweisen.
    liegt eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Verstößen vor, denke ich, ist die Behörde zum Handeln gezwungen. Dafür muss sie aber zunächst einmal auch Kenntnis darüber erlangen.
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    Wie weiß ich, dass ich nicht brauche, was ich will? Ich habe es nicht. (Byron Katie)

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    AW: Inkassounternehmen und Inkassogebühren- wer zockt noch ab?

    Diese Möglichkeit kenne ich nicht. Danke für die Wissenserweiterung.

    Dann soll deine Tochter offiziell bei denen Beschwerde gegen das Inkasso-Unternehmen einlegen.

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