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  1. Inaktiver User

    AW: Schulden erben vom cousin

    Habe mal eine kurze Zusammenfassung aus Wikipedia rausgesucht zur Info:

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaften

    1) Steht die Überschuldung fest, kann der Erbe beim Nachlassgericht eine Nachlassinsolvenz beantragen. Wenn diese eröffnet wird, ist die Haftung des Erben auf den Wert das Nachlasses beschränkt. Wird die Eröffnung abgelehnt (meist mangels Masse), steht dem Erben die sog. Dürftigkeitseinrede offen, die mit dem Nichteröffnungsbeschluss zu belegen ist. Die Kosten eines nichteröffneten Nachlassinsolvenzverfahrens sind kaum höher als die einer Erbausschlagung.

    2) Steht die Überschuldung nicht fest, weil dem Erben nicht bekannt ist, wie viel Aktivnachlass vorhanden ist, ist die Alternative zur Nachlassinsolvenz die Beantragung einer Nachlassverwaltung. Der Effekt ist derselbe wie bei 1.

    3) Steht die Überschuldung nicht fest, weil die Schulden dem Erben nicht bekannt sind, ist ein Aufgebot der Gläubiger der Antrag der Wahl. Das hat den Effekt, dass alle Gläubiger, die sich nicht bis zum Aufgebotstermin melden, nur noch auf den Nachlass zugreifen können und dort auch nur auf das, was nach Befriedigung der anderen Gläubiger verbleibt. Das bedeutet für den Erben nach dem Aufgebotstermin Sicherheit. Entweder ist dann bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, sodann wäre nun eine Nachlassinsolvenz zu empfehlen. Oder der Nachlass ist aufgrund der dann feststehenden Schulden nicht überschuldet, dann ist der Erbe wegen der Wirkung des Ausschlussurteils auf der sicheren Seite.

    Der manchmal erteilte Ratschlag, ein Nachlassinventar zu errichten, hat außer Kosten kaum positiven Effekt, weil die Haftung dadurch gerade noch nicht beschränkt wird. Das Inventar ist nur dann zu errichten, wenn ein Gläubiger es beantragt. Dann allerdings ist der Erbe dazu verpflichtet, weil er sonst jede Möglichkeit der Haftungsbeschränkung verliert. So lange ein solcher Antrag nicht vorliegt, ist das Inventar nur wichtig, wenn der Erbe fürchtet, später nicht mehr beweisen zu können, dass ein Gegenstand zum Nachlass und nicht etwa zum Eigenvermögen des Erben gehört.

    Für einige bestimmte Schulden haftet der Erbe von vorneherein nur mit dem Wert des Nachlasses; z.B. für Sozialhilfe (§ 102 Abs. 2 SGB XII) oder die Kosten einer vorangegangenen Betreuung des Verstorbenen (§ 1836e BGB).

    Nach wie vor denke ich aber, dass diese Wege nicht beschritten werden müssen.

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    AW: Schulden erben vom cousin

    Vielen lieben Dank für die ganzen Infos

    Das einzige was ich aktuell weiß ist dass mein Cousin schwerer Alkoholiker war. Und lt Aussage meines Vaters heute auch hoch verschuldet, darum haben seine Eltern auch das Erbe ausgeschlagen.
    Ob die Wohnung bzw Unterlagen noch vorhanden sind, auch das weiß ich nicht. Er ist ja im März bereits verstorben und zu meinem Onkel hab ich ja auch keinen Kontakt. Der Cousin und mein Onkel wohnen ca 70 km von meinem Wohnort entfernt.

    Das einzige was ich ganz genau weiß ist das ich in Schwierigkeiten stecke, da mir unterstellt wird ich hätte es gewusst !
    Ich war nämlich immer artig!
    Mal bösartig,
    mal unartig und gelegentlich eigenartig,
    aber immer einzigartig!!:teufelchen

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    AW: Schulden erben vom cousin

    Noch eine Ergänzung. Mit diesem Fall musst du nicht unbedingt zu einem Anwalt, sondern kannst dich auch von einer Schuldnerberatung beraten lassen. Die öffentlichen sind komplett kostenfrei:

    [Editiert: Schuldnerberatungsstellen /Beispiel Krüger und Müller UG / Berlin, bitte googeln]
    Geändert von Margali62 (07.01.2015 um 18:46 Uhr) Grund: edit / Link entfernt

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