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  1. Inaktiver User

    AW: Schulden erben vom cousin

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    du weißt ueberhaupt nicht, was du evtl. geerbt haettest hast es aber bereits ausgeschlagen ?
    verstehe ich irgendwie nicht

    und selbst wenn dein vater sich beim ag weigerte deine adresse herauszugeben, waere es fuer das ag doch ein leichtes gewesen, diese herauszufinden
    Erben schlagen grundsätzlich bei Überschuldung aus (nachvollziehbar).
    Das Nachlassgericht geht bei der Weigerung des Vaters davon aus, dass er seine Familie "schützen" wollte (auch nachvollziehbar), aber sicherlich der Sache nicht zuträglich, wie man ja lesen kann . Ich denke mal, dass das Nachlassgericht die Anschrift ja dann herausbekommen hat, sonst hätte keine Post im BK gelegen?

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    AW: Schulden erben vom cousin

    So ist es dann ja auch gewesen.....die haben wohl beim Einwohner Meldeamt angefragt und nachdem die gesehen haben das wir dieselbe Adresse haben mir unterstellt ich muss es gewusst haben


    Tja warum haben die eigenen Eltern ausgeschlagen wohl kaum bei vielem Geld was zu erben gewesen ist.....hab ich ja erst alles erfahren nachdem ich dass Schreiben vom Ag bekommen habe.....

    @ambiose.....klar mach ich das.....wer mir so ausgeholfen hat verdient auch das Ergebnis mitgeteilt zu bekommen. Ich bin jetzt beruhigter....etwas wenigstens...
    Ich war nämlich immer artig!
    Mal bösartig,
    mal unartig und gelegentlich eigenartig,
    aber immer einzigartig!!:teufelchen

  3. Inaktiver User

    AW: Schulden erben vom cousin

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Erben schlagen grundsätzlich bei Überschuldung aus (nachvollziehbar).
    Das Nachlassgericht geht bei der Weigerung des Vaters davon aus, dass er seine Familie "schützen" wollte (auch nachvollziehbar), aber sicherlich der Sache nicht zuträglich, wie man ja lesen kann . Ich denke mal, dass das Nachlassgericht die Anschrift ja dann herausbekommen hat, sonst hätte keine Post im BK gelegen?
    Mal doof gefragt - wovor schützen? Nach Deiner Ausführung haftet der Erbe von Schulden nicht mit seinem Privatvermögen.

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    AW: Schulden erben vom cousin

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es ist schon merkwürdig, dass es in der Bevölkerung einfach nicht ankommt, dass der Erbe NICHT mit seinem Privatvermögen für die Schulden eines Erblassers haftet. !
    kannst du das mit einer Quellenangabe begründen?
    Meines Wissens haftet der Erbe für die Schulden des Erblassers. BGB 1967

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    AW: Schulden erben vom cousin

    So einfach ist das auch nicht, man muss da rechtzeitig aktiv werden, sonst haftet man eben doch. Sobald man erkennt, dass der Nachlass überschuldet ist, sollte man handeln.

  6. Inaktiver User

    AW: Schulden erben vom cousin

    Quellenangaben können im Internet nachgelesen werden (Eingabe: überschuldeter Nachlass). Da stehen mehrere Beiträge von Rechtsanwälten und wie man vorzugehen hat. Wie ich schon schrieb: Sobald das Nachlassgericht sich meldet und man weiß, dass der Nachlass verschuldet ist, Erbe ausschlagen. Unser Fall liegt wohl etwas anders und wie auch schon schrieb, muss unsere Mitstreiterin jetzt die "Einrede der Überschuldung des Nachlasses" erklären und damit ist das Privatvermögen raus.

    Der Gesetzgeber sieht im Fall von einer Erbschaft auch die postiven Fälle und geht von vornherein erst einmal nicht davon aus, dass in jedem Fall die Nachlässe nur ver- bzw. überschuldet sind. Es können auch Aktiva vorhanden sein, wie Grundvermögen, Ersparnisse, Versicherungspolicen etc. Und wenn ein Erbe zur Aktiva "ja" sagt, dann muss er auch zur Passiva "ja" sagen und dann muss er zusehen, wie er mit den Verbindlichkeiten, die er mit geerbt hat, fertig wird. Die Aufgabe des Erben ist es (wenn er denn die Erbschaft angenommen hat) die Informationen zusammen zu tragen.

    Wenn aber von vornherein feststeht, dass nichts Verwertbares da ist und jemand wirklich nur einen Schuldenberg aufgehäuft hat, dann erwartet der Gesetzgeber nicht, dass andere in die Schuldenfalle getrieben werden, nur weil ein Erbonkel aus Timbuktu sein Leben nicht auf die Reihe gekriegt hat.

    Es bleibt dabei: Handeln ist sicherlich angezeigt und es sind die entsprechende Erklärungen abzugeben.

  7. Inaktiver User

    AW: Schulden erben vom cousin

    Mal ganz doof gefragt - warum sollte dann jemand ein Erbe ausschlagen, wenn er eigentlich sowieso nichts zu befürchten hat?

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    AW: Schulden erben vom cousin

    Amboise hat Recht, ich habe ein paar Informationen im netz gelesen.

    Aufgebotsverfahren muss man beantragen

    Wurde die Erbschaft angenommen, kann der Erbe ein Aufgebotsverfahren beantragen. Dazu wird beim Nachlassgericht beantragt, alle Gläubiger des Erblassers aufzufordern, dem Gericht innerhalb einer definierten Frist mitzuteilen, welche Summe der Erblasser den einzelnen Gläubigern schuldet.
    Wenn das Erbe überschuldet ist, das weiß man dann, kann man es ausschlagen .
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  9. Inaktiver User

    AW: Schulden erben vom cousin

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mal ganz doof gefragt - warum sollte dann jemand ein Erbe ausschlagen, wenn er eigentlich sowieso nichts zu befürchten hat?
    Weil er mit der Ausschlagung gleichzeitig den ganzen bürokratischen Schreibkram nicht am Hals hat. Ein Erbe ist verpflichtet, eine Nachlassaufstellung zu fertigen (Formular bekommt man beim Nachlassgericht) und dann darf er sich mit sämtlichen Gläubigern rumschlagen; aber zuvor muss er jede Tasse, jeden Stuhl, jeden Löffel etc. aufschreiben und den Gläubigern zur Verfügung stellen, damit sie sehen, dass der "Nachlass" nicht zur Schuldentilgung reicht. Manche hartnäckige Gläubiger würden sicherlich versuchen, ihre Forderung dann gegenüber dem Erben geltend zu machen und es stünden evtl. Verfahren ins Haus, die man durch die Ausschlagung umgeht.

    Meist ist es so, dass in der Familie bekannt ist, wenn jemand nur verschuldet ist. Der Gesetzgeber gibt den potentiellen Erben 6 Wochen Zeit, sich ein Bild über die bevorstehende "Erbschaft" zu machen.

    In unserem Fall ist diese Frist ja abgelaufen, weil das Nachlassgericht unterstellt, der Vater habe unsere Mitstreiterin in Kenntnis gesetzt und nun wird sie von diesem als Erbin angesehen.

    Aber so geht es nun auch nicht. Annehmen können wir viel. Auch das Nachlassgericht muss dies beweisen können.

    Sicherlich geht man davon aus, dass, wenn man unter einem Dach lebt, auch wichtige Dinge miteinander bespricht. Aber wir kennen ja die Generation Männer um die 75. Die haben das Reden auch nicht erfunden und der Vater hat sich bestimmt nichts schlimmes dabei gedacht, nicht darüber zu reden. Er wollte unsere Mitstreiterin vielleicht vor diesem Behördenkram schützen und hat gedacht, wenn ich ausschlage, gilt das auch für meinen kompletten Clan (Häuptlingsdenken? ).

  10. Inaktiver User

    AW: Schulden erben vom cousin

    @Opelius: Danke für die Ausführungen, aber ich denke, das ist ein Mittel. Ich würde sagen, wenn der Vater die Eidesstattl. Vers. abgibt, seine Tochter nicht informiert zu haben, wäre das m.E. schon erledigt.

    Außerdem möchte ich unsere Mitstreiterin auch auf die bei den Amtsgerichten vorhandenen Rechtsantragstellen hinweisen. Diese sind kostenlos und können von jedem Bürger aufgesucht werden, um dort Erklärungen zu Protokoll zu geben. Da sitzt dann meist ein/e RechtspflegerIn und die nehmen die Anträge auf. Da ein Anwalt ja auch kostet, wäre zu überlegen, ob es nicht über die Rechtsantragstelle zu regeln ist.

    Eine weitere Frage hätte ich auch noch: Hat man denn Zugang zur Wohnung des Verblichenen? Kann man da mal durch die Unterlagen schauen (Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen etc.)?

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