Das Nachlassgericht schreibt in Frage kommende "Erben" auch an. Also nichts überstürzen. Solange keine offizielle Post eingeht, ist auch nichts zu unternehmen. Etwas ausschlagen ins Blaue hinein, kostet nur unnötig Geld (Notar).
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Thema: Schulden erben vom cousin
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27.12.2014, 15:46Inaktiver User
AW: Schulden erben vom cousin
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27.12.2014, 15:49Inaktiver User
AW: Schulden erben vom cousin
Ja, deshalb schrieb ich ja, dass ich nicht verstehe, dass das in der Bevölkerung immer noch nicht angekommen ist, wo es doch Info-Sendung dazu zuhauf im Fernsehen gab!! Habe aber jahrelang beim RA und Notar gearbeitet, den Job gelernt und bin heute allerdings bei einem Gericht
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Also nochmal: Solang vom Nachlassgericht keine offizielle Post eingeht, ist auch nichts zu unternehmen!!!!!
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27.12.2014, 15:50
AW: Schulden erben vom cousin
Hab ich aber schon nachdem mir das Amtsgericht unterstellt hat die Frist wäre vorbei....weil ich das angeblich von meinem Vater wissen müsste. Dem war aber nicht so....somit bin ich mit dem schreiben zum Notar gegangen um Anfechtung und Ausschlagung erstellen zu lassen....und nun das.....
Ich war nämlich immer artig!
Mal bösartig,
mal unartig und gelegentlich eigenartig,
aber immer einzigartig!!:teufelchen
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27.12.2014, 15:52
AW: Schulden erben vom cousin
Danke noch mal....ja so ist das ja leider immer.....ich hab viel Ahnung von meinem Fachbereich....leider von diesen Sachen gar keine Ahnung und bin mehr verwirrt als dass ich verstehe was die von mir wollen....
Ich war nämlich immer artig!
Mal bösartig,
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aber immer einzigartig!!:teufelchen
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27.12.2014, 16:00
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27.12.2014, 16:01Inaktiver User
AW: Schulden erben vom cousin
Dann sollte Dein Vater wohl eine Eidesstattl. Vers. abgeben, dass er Dir nichts gesagt hat und Du erst mit dem Schreiben des Nachlassgerichtes davon Kenntnis erhalten hast, dass Du angeblich Erbe geworden bist. Ab da läuft die Frist für Dich zur Ausschlagung. Eine eidesstattliche Versicherung bedeutet, dass jemand erklärt, dass ein Umstand so war, wie er ihn schildert. Es ist die stärkste Erklärung, die eine Person abgeben kann und steht, im Fall einer vorsätzlich falsch erklärten Eidesstattlichen Versicherung auch unter Strafe! Der Notar wird zuvor eine Belehrung über die Strafbarkeit verlesen und dann wird der Sachverhalt aufgenommen.
Wie gesagt: Nichts desto trotz, mach Dir keine zu großen Sorgen. Klar will der Staat versuchen, irgend einen Erben ausfindig zu machen, denn dazu ist er auch verpflichtet. Vielleicht hilft es Dir, dass die Leutchen da beim Nachlassgericht auch nur ihre Arbeit machen. WEnn nämlich kein Erbe gefunden wird, erbt automatisch der Staat und der hat auf Schulden, Schreiberei und Arbeit ohne Effizienz auch keinen Bock
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Klär das in Ruhe mit Deinem Rechtsanwalt und dann geht das seinen Gang!
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27.12.2014, 16:04
AW: Schulden erben vom cousin
Danke Danke Danke amboise
Ich war nämlich immer artig!
Mal bösartig,
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aber immer einzigartig!!:teufelchen
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27.12.2014, 16:10Inaktiver User
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27.12.2014, 16:12Inaktiver User
AW: Schulden erben vom cousin
Bitte sehr gern geschehen!
Vielleicht schreibst Du mir ja mal über PF, wie es ausgegangen ist, wenn Du es hier in dem Thread nicht schreibst?
Gutes Gelingen!
Ellen
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27.12.2014, 16:16
AW: Schulden erben vom cousin


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