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20.03.2015, 18:42Inaktiver User
AW: Rückerstattung Kreditgebühren
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20.03.2015, 19:08Inaktiver User
AW: Rückerstattung Kreditgebühren
Bei meinem Vater kam im Februar ein Schreiben der Bank mit Formular und selbst konstruierter Frist
: Nach Prüfung würden sie erstatten, wenn das Formular ausgefüllt bis vier Wochen nach Datum ihres Schreibens eingehe....
Vom Ombudsmann, den wir wegen seines anderen Kredits zum Schutz vor Verjährung auch angeschrieben hatten, kam bislang nur die Zwischenmeldung, dass es aufgrund der Vielzahl der Anträge noch dauere.
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20.03.2015, 19:53
AW: Rückerstattung Kreditgebühren
Wenn die Forderung an die Bank gleichzeitig beim Ombudsmann eintrifft, dann hat das aufschiebende Wirkung. Das heißt die Verjährung tritt nicht ein. Damit kannst du deine Forderung auch noch ein halbes Jahr später einklagen.
Die Ombudsleute haben viele Anträge auf dem Tisch. Es geht ja nicht um 12 Kunden, die ihre Kreditgebühren zurückhaben wollen, sondern um Tausende. Das ist ein Papierwust ohnegleichen. Die Meldung, dass die Forderung eingetroffen ist, verschafft dir Rechtssicherheit. Im Falle einer Klage hast du gute Karten, das Geld zurückzubekommen und wahrscheinlich auch noch die Kosten für deinen Rechtsanwalt.
Dass die Banken so zögerlich auszahlen, hängt auch mit den immensen Forderungen zusammen. So hat z.B. die Targobank einige andere Banken übernommen. Damit ist sie die Rechtsnachfolgerin bei den Kreditverträgen. Kommen nun 12 Leute an und wollen jeweils ihre 500 Euro Kreditgebühren zurück, so kann die Bank das innerhalb von drei Monaten auch stemmen: jeden Monat 2000 Euro. Bei 120 Leute sieht das anders auch, ebenso bei Kreditgebühren jenseits der 1000 Euro.
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31.03.2015, 20:34



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