Natürlich können die in die Geschäftsanteile pfänden. Bei Kapitalgesellschaften muss das Stammkapital dem GF zur Verfügung stehen, im Umkehrschluss, der Anteil am Stammkapital ist sofort verfügbar. In der Regel wird dann noch eine Auseinandersetzungsbilanz zum Stichtag der Pfändung verlangt und der zu diesem Zeitpunkt zustehende Überschuss ebenfalls liquidiert.
Bei einer GBR funktioniert das ebenfalls und in die Grundbücher zu pfänden um dann die Zwangsversteigerung zu betreiben, ist auch kein Problem.
30% der geforderten Summe dürften, wenn ich mir deine Ausführungen betrachte, für die Bank kurzfristig drin sein.

Auf einen Vergleich wird die Bank sich bei den vorhandenen Vermögenswerten nicht einlassen, zumal sie davon ausgehen kann, dass auch der Partner bei gemeinsamen Anstrengungen ebenfalls zur Tilgung der Altschulden beitragen kann.