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    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du entlässt ihn aus seiner Zahlungspflicht seinen eigenen Kindern gegenüber? Warum?
    Es gibt Leute, die sind ein Fass ohne Boden, egal wie viel Geld rein geht, es kommt nie welches raus.

    Unter Umständen kann es durchaus sinnvoll sein, sich zu sagen: ich mach einen Strich unter die Sache, und was ich in den nächsten Jahren an Nerven spare, ist es mir dieses Geld wert, das ich eh nur auf einem Zettel als Versprechen sehe und nie in meiner Hand halten werde, auf das ich nicht zählen kann, das nur Ärger und doofe Diskussionen bedeutet aber nichts, was in ein Budget einfliessen kann, da so unzuverlässig.

    ich weiss natürlich nicht, ob dies auf den Ex der Threaderstellerin zutrifft - aber ob er das, was er laut Plan zurückzahlen müsste, auch tatsächlich zurück zahlt - ist ja erst alles andere als sicher.

    gruss, barbara

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    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Das sind doch alles Spekulationen.

    Da Unterhalt wirklich bei Privatinsolvenz anders behandelt wird, rate ich dringendst zum Rechtsanwalt zu gehen.
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  3. Inaktiver User

    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    danke Bae, du sprichst das aus, was ich fühle und was der Realität entspricht

    ich bin sehr sehr froh, daß er jetzt arbeitet und zahlt. An das habe ich nicht mehr geglaubt. Den Besuch beim Anwalt werde ich auch anstreben, schon allein deshalb, weil mir das Ju-Amt auch nur begrenzt Auskunft geben konnte.
    Es war eine anstrengende Zeit, eine turbulente, ich bin heilfroh, daß ich haushalten kann und diese Jahre gut hinter uns bringen konnte. Es ist ein Durchatmen, dass es jetzt so ist.
    Er ist leider das berühmte Fass ohne Boden, dass Bae beschrieben hat.

    Danke auch für den Gedanken, daß er eines Tages (oder ein Amt) auf die Kinder zugehen könnte, weil er sein Leben nicht mehr finanziert bekommt. Daran habe ich wirklich nicht gedacht. Und davor will ich die Kinder schützen.

    LG donata

  4. Inaktiver User

    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Das sind doch alles Spekulationen.

    Da Unterhalt wirklich bei Privatinsolvenz anders behandelt wird, rate ich dringendst zum Rechtsanwalt zu gehen.
    Der Unterhalt könnte ihm sogar die Pfänderei ersparen., wenn er eh nicht so fett verdient. Gehalt wird erst gepfändet, wenn alle Unterhaltsberechtigten berücksichtigt wurden und die Beträge sind in einer Tabelle fest gelegt. Wie es mit den 10 Euro Unterhaltsschulden aussieht weiß ich allerdings nicht, ob die wirklich mit in die Verteilung am Ende genommen werden, wage ich aber fast zu bezweifeln, aber da sollte ein Anwalt wirklich mehr wissen.

  5. Inaktiver User

    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Danke auch für den Gedanken, daß er eines Tages (oder ein Amt) auf die Kinder zugehen könnte, weil er sein Leben nicht mehr finanziert bekommt. Daran habe ich wirklich nicht gedacht. Und davor will ich die Kinder schützen.

    LG donata
    Davor wirst du deine Kinder nicht schützen können, wie der BGH kürzlich entschieden hat. Wenn er mal in einem Heim hockt und nicht mehr kann, werden deine Kinder heran gezogen.

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    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Das war allerdings ein Fall, bei dem der Vater bis zur Volljährigkeit des Kindes seiner Unterhaltspflicht und dem Kontakt nachgekommen war. Erst danach gab es kein Geld mehr und keinen Kontakt. Das Gericht sah also deswegen keinen Grund, warum im Alter das Kind nicht für die Pflegekosten aufkommen solle. Und meines Wissens war da auch entschieden worden, dass im Einzelfall geguckt werden muß.
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  7. gesperrt

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    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Wenn sich ein Elternteil regelmäßig seiner Unterhaltspflicht und seines Umgangs entzieht, also nachweislich nicht zahlt und der andere Elternteil Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen muss, dann wird den Kindern später nicht zugemutet, für diesen Elternteil aufkommen zu müssen. Aber sie brauchen Nachweise darüber, dass der Elternteil nicht gezahlt hat und dass er keinen Umgang gesucht hat. In diesem Fall muss die Mutter dafür sorgen, dass sie die nötigen Unterlagen besorgt und aufhebt.

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    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    so ist das.
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  9. Inaktiver User

    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Unterhaltsschulden können nicht einfach so mit der Insolvenz erledigt werden.
    Da hab ich ne andere Info...

    M.W. kann man die Kohle abschreiben, wenn der Schuldner in PI geht. Das betrifft natürlich nicht den laufenden Unterhalt...

  10. Inaktiver User

    AW: Dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen?

    Bevor ein anderer Gläubiger irgendeinen Cent bekommt, sind zuerst die Kinder dran. Laufender Unterhalt muss sowieso noch gezahlt werden.
    Hat der Gute allerdings nullkommanix, dann gibt's leider auch nullkommanix und dann laufen ja schon wieder Schulden in der Wohlverhaltensphase auf, Insolvenzrecht ist echt kompliziert.

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