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  1. Moderation

    User Info Menu

    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Das ist kein Fall fürs Strafrecht, sondern reines Zivilrecht. Und wie schon geschrieben wurde eine Sauerei.


    Schreib an das Inkassounternehmen - Kopie an den Vorstand des Unternehmes und fordere sie freundlich aber bestimmt auf, die Gebühren auszubuchen, da die Klärung des Sachverhalts ja ergeben hat, dass du alle deine Raten pünktlich gezahlt hast.

    Sollte das Untenehmen nicht binnen drei Wochen auf dein Schreiben reagieren wird du den Präsidenten des zuständigen Landgerichts informieren.


    Jedes Inkassobüro bedarf nämlich einer Zulassung, die vom Landgericht erteilt wird.


    Nicht aufregen, das gibt nur Falten und macht schlechte Laune.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  2. Inaktiver User

    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Dickes Danke für eure Tipps! Ja, werde ich machen. Habe inzwischen auch einen Termin mit einem Anwalt gemacht.

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    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Zitat Zitat von mutzelmaus Beitrag anzeigen
    Geh mal auf die Seite Meine-Schulden.de vom Bundesfinanzministerium.

    Musterbriefe findest du übrigens auch auf dieser Seite.
    Das ist eine wertvolle Seite - aber m.E. wendet sie sich an Leute, die überschuldet oder fast überschuldet sind. Darum geht es bei Neuanfang ja nicht. Die Musterbriefe beziehen sich auf den Wunsch um Stundung - und nicht darauf, ungerechtfertigt belastete Gebühren zurückzufordern.

    Aber wenn du Erfahrung hast mit dieser Seite und den Emails - kann man solche Fragen, die ja mehr den Verbraucherschutz betreffen als Schuldenberatung, dort auch stellen und bekommt eine qualifizierte Antwort?

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    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Vielleicht habe ich das nicht ganz klar ausgedrückt: man kann alle Fragen zum Thema Inkasso - und darum geht es doch wohl- stellen. Oder habe ich das nicht richtig verstanden? Und wenn ich es noch richtiger verstanden habe, geht es um eine Schuld - oder was ist eine Forderung sonst?
    Natürlich bekommt man in so einem Fall eine qualifizierte Antwort - die Verbraucherberatung schickt üblicherweise übrigens auch auf diese Seite.
    Was für die Raupe das Ende der Welt ist für andere ein Schmetterling

  5. Inaktiver User

    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Zitat Zitat von mutzelmaus Beitrag anzeigen
    Vielleicht habe ich das nicht ganz klar ausgedrückt: man kann alle Fragen zum Thema Inkasso - und darum geht es doch wohl- stellen. Oder habe ich das nicht richtig verstanden? Und wenn ich es noch richtiger verstanden habe, geht es um eine Schuld - oder was ist eine Forderung sonst?
    Es geht nicht um die Forderung, sondern um nicht berechtigte Mahn- oder Verzugs-Gebühren.

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    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Und diese nichtberechtigten Mahn-oder Verzugsgebühren werden in Zusammenhang mit einer Forderung erhoben.
    Was für die Raupe das Ende der Welt ist für andere ein Schmetterling

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    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Die Forderung wird nicht bestritten. Es geht um einen Buchungsfehler. Und die dann entstandenen Folgekosten.
    Moderatorin im Forum

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    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Warum können wir mutzelmaus nicht einfach glauben, dass es auf der Seite per Email auch Hinweise und Rat für einen solchen Fall wie hier gibt? Um nichts anderes geht es doch gerade.

  9. Inaktiver User

    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    Genau - Mutzelmaus, Danke!

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    AW: Unberechtigt erhobene Gebühren von Inkassodienst

    hi,

    die Sache ist, dass es hier nicht um ein Inkassoverfahren geht - auch wenn die Firma dies so in ihrem Namen trägt. Es geht hier um das sog. factoring, d.h. Verkauf einer Forderung (hier: Konsumentenkredit), welches nicht nur Finanzgesellschaften sondern z.B. auch ganz normale Unternehmen betreiben. Ziel ist u.a. eine Verbesserung der Eigenkapitalquote mit dem Ziel, bessere Kreditkonditionen zu erhalten oder gar keinen zu benötigen (Optimierung cash flow), im Falle von Finanzgesellschaften können so überhaupt erst neue Kredite vergeben werden ....

    Eine Einzugsermächtigung irgendwelcher Art würde ich dem Laden nicht geben, da man sich so endlos streiten kann, worauf die Zahlungen angerechnet werden - Anwalt und Verbraucherzentrale sind der richtige Weg, wenn das nicht hilft, wohl Feststellungsklage. Die jeweilige Kreditrate sollte aber immer überpünktlich eingehen (und die Forderungsabtretung natürlich vorhanden sein!)

    Gruß. Zuzan

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