Ich hätte es auch nicht geglaubt (wollen/können). Es klingt einfach zu absurd. Allein für die Buchhaltung braucht man doch das ganze vernünftig auf Papier. Dieses "bar in die Hand drücken" hätte ich nur bei rückentwickelten Ländern vermutet. Und das ganze dann noch bei einem Großkonzern (!!!)... da kommt man aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr raus. Wahrscheinlich arbeiten die auch noch mit Rechenschieber und mechanischen Schreibmaschinen.
Man lernt nie aus: Es gibt nichts, was es nicht gibt.![]()
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Thema: Vollstreckungsbescheid?
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23.11.2013, 10:17
AW: Vollstreckungsbescheid?
Wenn der Wind der Veränderung weht,
bauen die einen Mauern
und die anderen Windmühlen.
- chinesisches Sprichwort -
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27.11.2013, 05:38Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
Sondern?
Ich sehe dein Problem nur als ein organisatorisches.
Du hättest z.B. dein Bargeld (gegen eine entsprechende Gebühr) auch bei einer fremden Bank am Schalter einzahlen und auf dein Girokonto überweisen lassen können (wenn es deine Bank vor Ort nicht gibt). Oder eine Freundin zahlt es auf ihr Konto ein und überweist es dir dann. Lösungen gibt es immer... Nur das Nichtkümmern ist keine Lösung.



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