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    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von TellMeWhy Beitrag anzeigen
    (...)

    Ich verdiene (saisonabhängig) jeden Monat unterschiedlich viel. U.a. deshalb bekomme ich das Geld bar.
    Mir wurde aber für nächstes Jahr eine Halbtagsstelle zugesagt, dann ändert sich das hoffentlich.



    Die Folgerung, "deshalb bekomme ich das Geld bar" verstehe ich nicht.
    Ein Girokonto würde auch unterschiedliche Überweisungen des Arbeitgebers tolerieren.
    Meins (s. x-mas-Geld) tut es ja auch...
    Mir scheint, einer von euch beiden ..., naja, alles nur reine Spekulatius.

    Halbtagsstelle und Studentenstatus??
    Das verträgt sich - auch zeitlich - nur schlecht.
    Ich hätte da so meine Bedenken, ob du mit einer Halbtagsstelle noch gleichzeitig an einer Uni oder FH eingeschrieben sein kannst.
    Was sagt denn die Immatrikulationsbehörde? Oder lässt du sie im Nebel der Unwissenheit?

    Du hast wirklich viele Baustellen...
    Viele Grüße

    "Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)

  2. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen
    Halbtagsstelle und Studentenstatus??
    Das verträgt sich - auch zeitlich - nur schlecht.
    Ich hätte da so meine Bedenken, ob du mit einer Halbtagsstelle noch gleichzeitig an einer Uni oder FH eingeschrieben sein kannst.
    Was sagt denn die Immatrikulationsbehörde? Oder lässt du sie im Nebel der Unwissenheit?
    Zeitlich ist das machbar, allerdings braucht man da gute Organisationsfähigkeiten (die ich hier nicht gegeben sehe).

    Aber ansonsten interessiert es niemanden, ob du arbeitest und studierst oder nur studierst. Warum sollte es auch? Lediglich das Bafögamt könnte das wissen wollen, doch wer kein Bafög kriegt, wird auch nicht nach seinem Einkommen gefragt.

    So etwas wie eine "Immatrikulationsbehörde" gibt es nicht, zumindest nicht in Deutschland.

  3. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen
    Ich hätte da so meine Bedenken, ob du mit einer Halbtagsstelle noch gleichzeitig an einer Uni oder FH eingeschrieben sein kannst.
    Wieso nicht? Mein Mann hat sich mit einer Halbtagsstelle auch sein Studium finanziert. Und sich kurz vor Ende des Sudiums noch zusätzlich selbstständig gemacht.

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Eingeschrieben sein geht, zur Not als Teilzeitstudent.
    Als VOLLZEITstudent darf man nur eine gewisse Zeit im Jahr arbeiten.

  5. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Nein, man DARF studieren und arbeiten, soviel man will.

    Was du meinst, bezieht sich auf Steuernachlässe und KV-Beiträge, die sich ab bestimmten Gremzen verändern; das ist etwas ganz anderes.

  6. gesperrt

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    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Auf den HPs von allen Unis wo ich bisher war steht, dass man nur unter eine bestimmten Stundenzahl als Vollzeitstudent eingeschrieben sein dürfe.

  7. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Das verstehst du falsch.

    Zum einen gibt es kein "Vollzeitstudium" bzw. kein "Teilzeitstudium" in Deutschland (außer an der Fernuni Hagen). Man schreibt sich ein und studiert entweder in der Regelstudienzeit oder kürzer oder länger - da fragt (außer beim Bafög-Amt oder evtl. Kreditgeber) niemand nach.

    Man darf als Studierender höchstens 20 Std. die Woche arbeiten, wenn man seinen Studentenstatus gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung nicht gefährden will (was aber eh nur bis zu einem bestimmten Lebensalter von Belang ist).
    Man kann aber selbstverständlich auch ganz normal 40 Std. die Woche arbeiten und entsprechend verdienen, und "nebenher" studieren (wie man das zeitlich organisiert, ist eine andere Frage). Dann zahlt man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

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    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Maria_H Beitrag anzeigen
    Also, bis ein Vollstreckungsbescheid kommt, passiert schon einiges. Wenn Du glaubst, Du hast den Ärger nur weil Du mal was verschusselt hast, lügst Du dir in die Tasche.
    Nein, das glaube ich nicht. Ich weiß das schon. Deshalb glaube ich z.B. auch nicht, dass eine Beratung an der Uni großartig helfen würde.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Oh - Schlüssel auch verbummelt?
    Den musst Du ja demnächst bei Auszug an den Vermieter zurück geben. Könnte eine der nächsten Baustellen werden, wenn Du das auf sich beruhen lässt.
    Nein, den hat meine Mitbewohnerin, die bereits ausgezogen ist, abgebrochen. Ein Stück steckt noch im Briefkasten. Da rufe ich den Hausmeister an, dachte ich.

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen
    Die Folgerung, "deshalb bekomme ich das Geld bar" verstehe ich nicht.
    Ein Girokonto würde auch unterschiedliche Überweisungen des Arbeitgebers tolerieren.
    Meins (s. x-mas-Geld) tut es ja auch...
    Mir scheint, einer von euch beiden ..., naja, alles nur reine Spekulatius.
    Da musst du dich an meinen Arbeitgeber wenden. Alle bekommen dort das Geld bar. Ich denke, denen ist es zu umständlich, jedem Mitarbeiter monatlich einen unterschiedlichen Betrag zu überweisen. Das Bargeld haben sie sowieso da. Da ich aber in einem Monat einen neuen Chef habe, wird sich das denke ich sowieso ändern.

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen
    Halbtagsstelle und Studentenstatus??
    Das verträgt sich - auch zeitlich - nur schlecht.
    Ich hätte da so meine Bedenken, ob du mit einer Halbtagsstelle noch gleichzeitig an einer Uni oder FH eingeschrieben sein kannst.
    Was sagt denn die Immatrikulationsbehörde? Oder lässt du sie im Nebel der Unwissenheit?
    Eine Immatrikulationsbehörde gibt es hier nicht und Bafög bekomme ich nicht.

    Was das Zeitliche angeht... ich arbeite jetzt auch so gut wie halbtags. Da ich zur Zeit auch noch ein Teilzeitpraktikum mache.

    Die Teilzeitstelle ist dann nur für ein halbes Jahr gedacht, währenddessen ich Seminararbeiten und meine Abschlussarbeit schreibe. Praktischerweise ziehe ich jetzt auch in Fußnähe meines Arbeitsplatzes.

    Ich sehe mein Problem nicht primär als ein organisatorisches.

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen
    Du hast wirklich viele Baustellen...
    Und das freut dich, oder warum der Smiley?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, man DARF studieren und arbeiten, soviel man will.

    Was du meinst, bezieht sich auf Steuernachlässe und KV-Beiträge, die sich ab bestimmten Gremzen verändern; das ist etwas ganz anderes.
    Richtig, danke.
    Don't let them dictate to you the definition of yourself.

  9. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Godelind Beitrag anzeigen


    Die Folgerung, "deshalb bekomme ich das Geld bar" verstehe ich nicht.
    Ein Girokonto würde auch unterschiedliche Überweisungen des Arbeitgebers tolerieren.
    Meins (s. x-mas-Geld) tut es ja auch...
    Mir scheint, einer von euch beiden ..., naja, alles nur reine Spekulatius.
    Machen sogar große Firmen, mir kam mal zu Ohren, dass in einem groß angelegten Discounter, der Feinkostdiscounter in Deutschland den Mitarbeitern die ersten Monate das Geld auch bar ausbezahlt.

    Da bekommen die Verwaltungsabteilungen es nicht mal hin, innerhalb von Monaten die Adresse in der Gehaltsabrechnung zu aktualisieren .

    Tja, hat mir keiner geglaubt....ich habs gesehen.

  10. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da das Fitnessstudio deine Kontonummer kennt (du hattest Bankeinzug oder?), könnten sie dir rein theoretisch das Konto dicht machen und pfänden.
    Wäre ja egal, weil sie das Konto anscheinend sowieso nicht nutzt.

    @TE: wenn es ein kleiner Betrag ist - bezahle und mache der Sache ein Ende. Wenn Du der Meinung bist, dass da irgendwas nicht korrekt zugegangen ist - leg Einspruch ein und such Dir einen Anwalt.

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