Die Folgerung, "deshalb bekomme ich das Geld bar" verstehe ich nicht.
Ein Girokonto würde auch unterschiedliche Überweisungen des Arbeitgebers tolerieren.
Meins (s. x-mas-Geld) tut es ja auch...
Mir scheint, einer von euch beiden ..., naja, alles nur reine Spekulatius.
Halbtagsstelle und Studentenstatus??
Das verträgt sich - auch zeitlich - nur schlecht.
Ich hätte da so meine Bedenken, ob du mit einer Halbtagsstelle noch gleichzeitig an einer Uni oder FH eingeschrieben sein kannst.
Was sagt denn die Immatrikulationsbehörde? Oder lässt du sie im Nebel der Unwissenheit?
Du hast wirklich viele Baustellen...![]()
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Thema: Vollstreckungsbescheid?
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21.11.2013, 19:54
AW: Vollstreckungsbescheid?
Viele Grüße
"Nichts schenkt mir mehr Frieden als mein schlafender Hund" (Nina Sandmann)
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21.11.2013, 21:10Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
Zeitlich ist das machbar, allerdings braucht man da gute Organisationsfähigkeiten (die ich hier nicht gegeben sehe).
Aber ansonsten interessiert es niemanden, ob du arbeitest und studierst oder nur studierst. Warum sollte es auch? Lediglich das Bafögamt könnte das wissen wollen, doch wer kein Bafög kriegt, wird auch nicht nach seinem Einkommen gefragt.
So etwas wie eine "Immatrikulationsbehörde" gibt es nicht, zumindest nicht in Deutschland.
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21.11.2013, 23:16Inaktiver User
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22.11.2013, 00:10
AW: Vollstreckungsbescheid?
Eingeschrieben sein geht, zur Not als Teilzeitstudent.
Als VOLLZEITstudent darf man nur eine gewisse Zeit im Jahr arbeiten.
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22.11.2013, 08:46Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
Nein, man DARF studieren und arbeiten, soviel man will.
Was du meinst, bezieht sich auf Steuernachlässe und KV-Beiträge, die sich ab bestimmten Gremzen verändern; das ist etwas ganz anderes.
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22.11.2013, 11:39
AW: Vollstreckungsbescheid?
Auf den HPs von allen Unis wo ich bisher war steht, dass man nur unter eine bestimmten Stundenzahl als Vollzeitstudent eingeschrieben sein dürfe.
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22.11.2013, 11:47Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
Das verstehst du falsch.
Zum einen gibt es kein "Vollzeitstudium" bzw. kein "Teilzeitstudium" in Deutschland (außer an der Fernuni Hagen). Man schreibt sich ein und studiert entweder in der Regelstudienzeit oder kürzer oder länger - da fragt (außer beim Bafög-Amt oder evtl. Kreditgeber) niemand nach.
Man darf als Studierender höchstens 20 Std. die Woche arbeiten, wenn man seinen Studentenstatus gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung nicht gefährden will (was aber eh nur bis zu einem bestimmten Lebensalter von Belang ist).
Man kann aber selbstverständlich auch ganz normal 40 Std. die Woche arbeiten und entsprechend verdienen, und "nebenher" studieren (wie man das zeitlich organisiert, ist eine andere Frage). Dann zahlt man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wie jeder andere Arbeitnehmer auch.
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22.11.2013, 19:20
AW: Vollstreckungsbescheid?
Nein, das glaube ich nicht. Ich weiß das schon. Deshalb glaube ich z.B. auch nicht, dass eine Beratung an der Uni großartig helfen würde.
Nein, den hat meine Mitbewohnerin, die bereits ausgezogen ist, abgebrochen. Ein Stück steckt noch im Briefkasten. Da rufe ich den Hausmeister an, dachte ich.
Da musst du dich an meinen Arbeitgeber wenden. Alle bekommen dort das Geld bar. Ich denke, denen ist es zu umständlich, jedem Mitarbeiter monatlich einen unterschiedlichen Betrag zu überweisen. Das Bargeld haben sie sowieso da. Da ich aber in einem Monat einen neuen Chef habe, wird sich das denke ich sowieso ändern.
Eine Immatrikulationsbehörde gibt es hier nicht und Bafög bekomme ich nicht.
Was das Zeitliche angeht... ich arbeite jetzt auch so gut wie halbtags. Da ich zur Zeit auch noch ein Teilzeitpraktikum mache.
Die Teilzeitstelle ist dann nur für ein halbes Jahr gedacht, währenddessen ich Seminararbeiten und meine Abschlussarbeit schreibe. Praktischerweise ziehe ich jetzt auch in Fußnähe meines Arbeitsplatzes.
Ich sehe mein Problem nicht primär als ein organisatorisches.
Und das freut dich, oder warum der Smiley?
Richtig, danke.Don't let them dictate to you the definition of yourself.
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22.11.2013, 22:00Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
Machen sogar große Firmen, mir kam mal zu Ohren, dass in einem groß angelegten Discounter, der Feinkostdiscounter in Deutschland den Mitarbeitern die ersten Monate das Geld auch bar ausbezahlt.
Da bekommen die Verwaltungsabteilungen es nicht mal hin, innerhalb von Monaten die Adresse in der Gehaltsabrechnung zu aktualisieren
.
Tja, hat mir keiner geglaubt....ich habs gesehen.
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23.11.2013, 10:12Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?






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