Antworten
Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 42
  1. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sie scheint aber keine Mitteilung dieser Art bekommen zu haben, sonst würde sie nicht fragen.
    Obwohl .. vielleicht ist die im Papierkorb gelandet ...
    Ich kenn ja die AGB`s des Studios nicht, aber evtl. ist dort auch eine Klausel, die besagt, wenn soundsoviele Beiträge säumig sind, erlischt automatisch die Mitgliedschaft. Wenn ein Mieter z.B. mit mehr als 3 Mieten im Rückstand ist, braucht der Vermieter in den meisten Fällen auch nicht nochmal kündigen, sondern kann gleich Räumungsklage erheben.

    Aber in dem Fall der TE halte ich es auch für denkbar, dass die Post wieder an den Absender zurückgegangen ist, weil sie unter der alten Anschrift nicht zugestellt werden konnte.

    Oder es wurde vergessen, den Brief aufzumachen?

  2. User Info Menu

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Klar kann man sich nicht drauf verlassen. In der Praxis ist es aber oft so. Zumindest in den Rechtsanwaltskanzleien, in denen ich bisjetzt in der Zwangsvollstreckung gearbeitet hab, war es so der häufigste Fall. Gegen säumige Mieter wurde Räumungsklage eingereicht, säumigen Kunden bei Telefonanbieter die Karte gesperrt und die Leistung eingestellt (natürlich mit vorheriger Ankündigung) und säumigen Beitragszahlern (sogar Sponsoren) von Vereinen wurde die Mitgliedschaft gekündigt.
    Räumungsklage setzt Kündigung voraus. Leistungssperre, da läuft der Vertrag munter weiter. Vereine und Fitness-Studios kündigen in der Regel nicht. Warum? Weil die Beitragspflicht weiterläuft, also Geld bringt, aber der zahlungsunwillige Kunde kein eigenes Geld bzw. Zusatzaufwand kostet. Oft bleibt er ja sogar einfach weg. Man bekommt die weiteren Beiträge bis zu einer tatsächlichen Kündigung also quasi geschenkt.
    aufgewacht und umgezogen: befriendsonline.net

  3. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich kenn ja die AGB`s des Studios nicht, aber evtl. ist dort auch eine Klausel, die besagt, wenn soundsoviele Beiträge säumig sind, erlischt automatisch die Mitgliedschaft. Wenn ein Mieter z.B. mit mehr als 3 Mieten im Rückstand ist, braucht der Vermieter in den meisten Fällen auch nicht nochmal kündigen, sondern kann gleich Räumungsklage erheben.

    Aber in dem Fall der TE halte ich es auch für denkbar, dass die Post wieder an den Absender zurückgegangen ist, weil sie unter der alten Anschrift nicht zugestellt werden konnte.

    Oder es wurde vergessen, den Brief aufzumachen?
    Ich kenne jedenfalls kein Studio mit so einer Klausel.
    Was auch immer, jedenfalls sollte man selbst kündigen, wenn man den Vertrag nicht mehr in Anspruch nimmt und nicht irgendwie mutmaßen oder hoffen.

  4. User Info Menu

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber in dem Fall der TE halte ich es auch für denkbar, dass die Post wieder an den Absender zurückgegangen ist, weil sie unter der alten Anschrift nicht zugestellt werden konnte.

    Oder es wurde vergessen, den Brief aufzumachen?
    Die Adresse habe ich im Fitnessstudio schon längst aktualisiert.

    Briefe öffne ich sofort. So schlimm ist es ja noch nicht. Sonst hätte ich jetzt noch ganz andere Verfahren.

    Könnte höchstens sein, dass etwas im Briefkasten ganz runter gerutscht ist. Den kann ich nicht mehr öffnen. Aber ich denke nicht.

    Also ich hätte nichts dagegen, wenn der Vertrag weiter läuft....
    Aber für diesen Monat wurde noch nichts abgebucht.

    Bei meinem Handyvertrag bekomme ich übrigens immer eine sms, wenn die Rechnung nicht bezahlt ist. Dann kann ich das direkt im Shop bar bezahlen.

    Ich weiß, dass ich daran arbeiten muss... bin ja dabei. An mein Studium will ich dabei garnicht mehr denken
    Don't let them dictate to you the definition of yourself.

  5. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Läuft es da auch so chaotisch?

    Vielleicht wäre dann eine Beratung mal sinnvoll, so was gibt es auch an den Unis.

  6. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von TellMeWhy Beitrag anzeigen

    Also ich hätte nichts dagegen, wenn der Vertrag weiter läuft....
    Aber für diesen Monat wurde noch nichts abgebucht.
    Das heißt nicht viel, wenn die Lastschriften schon mehrfach zurückgegangen sind können die nix mehr abbuchen. Zahlen musst Du trotzdem.

    Ich wüde mich an Deiner Stelle ans Studio wenden und fragen wie es aussieht.

  7. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von TellMeWhy Beitrag anzeigen
    Briefe öffne ich sofort. So schlimm ist es ja noch nicht. Sonst hätte ich jetzt noch ganz andere Verfahren.

    Könnte höchstens sein, dass etwas im Briefkasten ganz runter gerutscht ist. Den kann ich nicht mehr öffnen. Aber ich denke nicht.
    Ich persönlich würde das schon als "so schlimm" bezeichnen....

    Wenn Du Deinen Briefkasten nicht mehr öffnen kannst - aber der Postbote da was reinwerden kann, was "ganz unten" landet, kann da auch was ganz wichtiges landen, bei dem eine Frist einzuhalten ist.

    Warum kannst Du Deinen Briefkasten nicht öffnen? Wenn das Schloß kaputt ist - ein neues kostet ein paar Euro, ist in jedem Baumarkt zu kriegen und die Dinger sind Standard-Schlösser - die passen so gut wie in jeden Briefkasten.

    Wenn Deine Handybetreiber Dir auch SMS schicken muß, damit die Rechnungen bezahlt werden, solltest Du (ungeachtet der Tatsache, daß der das macht) Dir schon mal Gedanken machen, warum Du offensichtlich nicht in der Lage bist, Deine finanziellen Angelegenheiten in Ordnung zu halten.

  8. User Info Menu

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Also, bis ein Vollstreckungsbescheid kommt, passiert schon einiges. Wenn Du glaubst, Du hast den Ärger nur weil Du mal was verschusselt hast, lügst Du dir in die Tasche.

    Das ist ein systematisches Problem, was Du hast. Unterlassungen. Da musst Du nicht dran arbeiten, das musst Du grundsätzlich anders handhaben. So richtig mit Disziplin. Rechnungen bezahlen. Kümmere dich nicht im Internet drum, sondern wende deine Konzentration darauf, deine offenen Vorgänge sofort zu begleichen und mit null Toleranz für Mahnungen keine neuen aufkommen zu lassen.

  9. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von TellMeWhy Beitrag anzeigen
    Könnte höchstens sein, dass etwas im Briefkasten ganz runter gerutscht ist. Den kann ich nicht mehr öffnen.
    Oh - Schlüssel auch verbummelt?
    Den musst Du ja demnächst bei Auszug an den Vermieter zurück geben. Könnte eine der nächsten Baustellen werden, wenn Du das auf sich beruhen lässt.

  10. Inaktiver User

    AW: Vollstreckungsbescheid?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Oh - Schlüssel auch verbummelt?
    Den musst Du ja demnächst bei Auszug an den Vermieter zurück geben. Könnte eine der nächsten Baustellen werden, wenn Du das auf sich beruhen lässt.
    Ich hab die TE so verstanden, dass sie den Briefkasten ihrer alten Wohnung meint, von dem sie die Schlüssel nicht mehr hat. Oder lieg ich da falsch?

Antworten
Seite 3 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •