Ich kenn ja die AGB`s des Studios nicht, aber evtl. ist dort auch eine Klausel, die besagt, wenn soundsoviele Beiträge säumig sind, erlischt automatisch die Mitgliedschaft. Wenn ein Mieter z.B. mit mehr als 3 Mieten im Rückstand ist, braucht der Vermieter in den meisten Fällen auch nicht nochmal kündigen, sondern kann gleich Räumungsklage erheben.
Aber in dem Fall der TE halte ich es auch für denkbar, dass die Post wieder an den Absender zurückgegangen ist, weil sie unter der alten Anschrift nicht zugestellt werden konnte.
Oder es wurde vergessen, den Brief aufzumachen?
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Thema: Vollstreckungsbescheid?
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21.11.2013, 11:22Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
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21.11.2013, 11:23
AW: Vollstreckungsbescheid?
Räumungsklage setzt Kündigung voraus. Leistungssperre, da läuft der Vertrag munter weiter. Vereine und Fitness-Studios kündigen in der Regel nicht. Warum? Weil die Beitragspflicht weiterläuft, also Geld bringt, aber der zahlungsunwillige Kunde kein eigenes Geld bzw. Zusatzaufwand kostet. Oft bleibt er ja sogar einfach weg. Man bekommt die weiteren Beiträge bis zu einer tatsächlichen Kündigung also quasi geschenkt.
aufgewacht und umgezogen: befriendsonline.net

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21.11.2013, 11:43Inaktiver User
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21.11.2013, 12:17
AW: Vollstreckungsbescheid?
Die Adresse habe ich im Fitnessstudio schon längst aktualisiert.
Briefe öffne ich sofort. So schlimm ist es ja noch nicht. Sonst hätte ich jetzt noch ganz andere Verfahren.
Könnte höchstens sein, dass etwas im Briefkasten ganz runter gerutscht ist. Den kann ich nicht mehr öffnen. Aber ich denke nicht.
Also ich hätte nichts dagegen, wenn der Vertrag weiter läuft....
Aber für diesen Monat wurde noch nichts abgebucht.
Bei meinem Handyvertrag bekomme ich übrigens immer eine sms, wenn die Rechnung nicht bezahlt ist. Dann kann ich das direkt im Shop bar bezahlen.
Ich weiß, dass ich daran arbeiten muss... bin ja dabei. An mein Studium will ich dabei garnicht mehr denken
Don't let them dictate to you the definition of yourself.
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21.11.2013, 12:18Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
Läuft es da auch so chaotisch?
Vielleicht wäre dann eine Beratung mal sinnvoll, so was gibt es auch an den Unis.
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21.11.2013, 12:29Inaktiver User
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21.11.2013, 13:05Inaktiver User
AW: Vollstreckungsbescheid?
Ich persönlich würde das schon als "so schlimm" bezeichnen....
Wenn Du Deinen Briefkasten nicht mehr öffnen kannst - aber der Postbote da was reinwerden kann, was "ganz unten" landet, kann da auch was ganz wichtiges landen, bei dem eine Frist einzuhalten ist.
Warum kannst Du Deinen Briefkasten nicht öffnen? Wenn das Schloß kaputt ist - ein neues kostet ein paar Euro, ist in jedem Baumarkt zu kriegen und die Dinger sind Standard-Schlösser - die passen so gut wie in jeden Briefkasten.
Wenn Deine Handybetreiber Dir auch SMS schicken muß, damit die Rechnungen bezahlt werden, solltest Du (ungeachtet der Tatsache, daß der das macht) Dir schon mal Gedanken machen, warum Du offensichtlich nicht in der Lage bist, Deine finanziellen Angelegenheiten in Ordnung zu halten.
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21.11.2013, 13:27
AW: Vollstreckungsbescheid?
Also, bis ein Vollstreckungsbescheid kommt, passiert schon einiges. Wenn Du glaubst, Du hast den Ärger nur weil Du mal was verschusselt hast, lügst Du dir in die Tasche.
Das ist ein systematisches Problem, was Du hast. Unterlassungen. Da musst Du nicht dran arbeiten, das musst Du grundsätzlich anders handhaben. So richtig mit Disziplin. Rechnungen bezahlen. Kümmere dich nicht im Internet drum, sondern wende deine Konzentration darauf, deine offenen Vorgänge sofort zu begleichen und mit null Toleranz für Mahnungen keine neuen aufkommen zu lassen.
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21.11.2013, 15:48Inaktiver User
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21.11.2013, 15:59Inaktiver User



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