Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 24
  1. User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Zitat Zitat von Ella969 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein Partner hat mich gebeten, für ihn einen Stromanbieterwechsel anzuleihern, da er im Moment keinen Internet-Zugang hat. Habe ich auch gerne getan, allerdings der Antrag wurde abgelehnt aufgrund eines negativen SCHUFA-Eintrags. Dass er finanziell nicht so stabil dasteht, war mir bekannt, aber damit habe ich nicht gerechnet. Als ich ihm das mitgeteilt habe, quaselte er was von "ach das ist von fruher als ich als Selbstständiger gearbeitet habe" und wechselte das Thema.

    Mir ist bewusst, dass ich am Besten mit ihm darüber reden soll und werde das auch tun, aber vorher möchte ich mich darüber informieren. In solchen Gespräche wendet er sich wie ein Aal und macht keine konkrete Angaben. Mir fällt es schwer nach zu bohren, weil es mich im Grunde nichts, oder sagen wir wenig angeht...

    Wie gravierend muss den ein Verstoss sein, dass ein negativer Eintrag vorgenommen wird? Wenn es "von damals" war, wiedeo wurde nach 3 Jahren sie Löschung nicht vorgenommen (damals ist viel früher gewesen)? Werden solche Löschungen nicht automatisch vorgenommen? Sind die Stromanbieter wirklich so penibel, dass sie jemandem mit einem negativen SCHUFA-Eintrag nicht mal Strom für 20 Euro im Monat liefern? Oder ist da viel mehr "dran" und ich weiß nur nichts darüber?

    Ehrlich gesagt würde es mich schon interessieren, wie es wirklich um ihn steht, weil es mal die Rede war, dass wir eventuell in naher Zukunft (in meiner Eigentumswohnung) zusammen ziehen und ich wüsste gerne, was auf mich zukommen kann. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich in dieser Hinsicht Klarheit gewinne?

    Danke euch für's Lesen,
    Ella
    Hallo,
    bevor eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen darf, muss der säumige Schuldner mindestens zweimal vom Unternehmen erfolglos angemahnt werden.
    Bestreitet der Schuldner die Forderung, gleich aus welchem Grund, darf keine Datenübermittlung erfolgen.
    Am 01.04.2010 tritt das geänderte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. In Zukunft hat jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich von allen Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft über alle über ihn gespreichterten Daten zu erhalten.
    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz rät allen Verbrauchern, Ihr Recht auf Auskunft zukünftig wahrzunehmen.
    Viele Gruesse

  2. User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Zitat Zitat von helfer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bevor eine Datenübermittlung an die Schufa erfolgen darf, muss der säumige Schuldner mindestens zweimal vom Unternehmen erfolglos angemahnt werden.
    Bestreitet der Schuldner die Forderung, gleich aus welchem Grund, darf keine Datenübermittlung erfolgen.
    Am 01.04.2010 tritt das geänderte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.
    ....
    Hallo zusammen,
    da ich zurzeit eine unberechtigte Forderung eines Inkassounternehmens laufen habe - man ist trotz mehrmaliger Aufforderung zur Überpüfung der Ausgangsdaten nicht bereit diese durchzuführen, interessiert mich für diese Aussage eine Quelle.

    Bisher habe ich den Vorgang relativ entspannt beobachtet, auf alle Schreiben geantwortet und dachte, da die Verfahrenskosten mich nicht interessieren, lass mal "laufen". Aber nun ist mir ein Schufaeintrag angedroht worden, den ich schon im Ansatz vermeiden möchte.
    Wenn dieser mir nun drohte, würde ich unverzüglich einen Anwalt einschalten.

    Danke für Infos

    Gruß

    M

  3. Inaktiver User

    AW: SCHUFA Eintrag

    Schau mal hier

    Du hast einmal jährlich das Recht auf kostenlose Auskunft zu Deinen gespeicherten Daten
    Dies kannst Du bei der Schufa direkt anfordern, aber vorsicht, ich suche mir jedesmal nen Wolf um nicht das falsche anzuklicken.
    Sooo freiwillig geben die nicht kostenlos Auskunft

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Es gibt für jeden die Möglichkeit des online-Zugangs. Dafür ist aber eine umfangreiche Anmeldung erforderlich. Dann kannst du aber jederzeit und mehrmals im Jahr deine Schufaeinträge überprüfen.

    In die Schufa können nur Vollstreckungsbescheide eingetragen werden. Mahnungen nicht, Mahnbescheide auch nicht. Der Inkassodienst versucht, dich damit einzuschüchtern.
    Wenn die Forderung zu Unrecht besteht und du diese vom Tisch haben willst, dann antworte dem Inkassodienst höchstens, dass sie doch einen Mahnbescheid bei Gericht sollen. Dem kannst du dann komplett widersprechen.
    Ansonsten braucht du dem Inkassodienst überhaupt nicht zu antworten oder zu schreiben. Der Dienst wird keinen Mahnbescheid erwirken (der kostet nämlich Geld), wenn die Forderung nicht einzutreiben ist.

  5. User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Danke schön.
    Ich habe denen das schon alles mitgeteilt. Die Forderung besteht auch zurecht, aber gegen jemand anderen, der eine ähnliche Kontonummer hat. Ich habe die Mahnungen aufgrund eines Zahlendrehers bei der Adressermittlung bekommen.
    Bisher habe ich mich amüsiert zurückgelehnt und auf den gerichtlichen Mahnbescheid gewartet. Aber da ich demnächst einen neuen Versorger wählen möchte, möchte einen Eintrag, den ich sonst auch im Nachhinein hätte löschen lassen, im Vorfeld vermeiden und deshalb sind die Konditionen, wann ein Eintrag vorgenommen wird, wichtig für mich.
    Ich hätte die Option die relativ geringe Summe von 50 € zu zahlen oder, was ich favorisiere, einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale einzuschalten.

  6. User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Ich werde es übrigens heute noch einmal versuchen, den Fall per Telefonat zu klären, da meine Mails bisher nicht beeindruckt haben. Ansonsten ist wohl der Anwalt dran.
    Der link bekräftigt mich in meiner Sorge, aber bestätigt mir, dass ich meine Anwaltskosten erstattet bekommen werde. Die Firma Easy- Cash ist vielleicht etwas professioneller als ein Handwerker in Halle, aber wer weiß :-). Fakt ist, dass Easy- Cash die vorgeschriebenen Formalien eingehalten hat und ich mit Schadenersatz gedroht habe :-).
    Geändert von 3komma14159 (29.07.2014 um 07:56 Uhr)

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Die Forderung besteht gegen jemand anderen. D.h. dir gegenüber ist das Inkassounternehmen im Unrecht. Dann schreib dem Dienst ein letztes Mal, dass du dir rechtliche Schritte vorbehältst, wenn sie ihren Fehler in der Buchführung nicht umgehend (!)beheben. Und das willst du schriftlich bestätigt haben.
    Ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale lohnen sich wegen 50 Euro nicht. Da kein Eintrag besteht, bekommst du von einem anderen Unternehmen normalerweise deinen Strom.

  8. User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Ich habe schon dreimal geschrieben und habe auf die ersten zwei Mails ja auch Antworten bekommen, aber die Firma Easy- Cash ist wohl nicht bereit, ihre Daten noch einmal zu überprüfen.
    Gestern hat man an der Hotline sogar behauptet, es gäbe keinen Vorgang. Heute werde ich es letztmalig versuchen und mich nicht abspeisen lassen.

  9. User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Ich bin juristischer Laie, aber ich empfehle mal den Begriff der negativen Feststellungsklage nachzulesen.

  10. User Info Menu

    AW: SCHUFA Eintrag

    Das ist mir zzt. ein etwas zu großes Geschütz. Wenn denn nicht die Androhung eines mir momentan gar nicht passenden Schufaeintrags im Raume stünde, hätte ich nach meiner Erwiderung das alles bis zum gerichtlichen Mahnbescheid beobachtet und laufen lassen.
    Aber gerade hat eine sehr arrogante Dame sich herabgelassen, mir zuzusagen, eine neue Kontoauskunft einzuholen.
    Wenn das geschieht, ist damit der Fall erledigt.
    Danke schön an alle Beteiligten für Eure Beiträge.

Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •