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    Frage Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Hallo liebe Community,

    ich hatte blauäugig wie ich mal war, meiner Ex im Jahre 2004 eine Darlehen in Höhe von 3000€ gegeben.
    Einen schriftlichen Vertrag bis wann er zurück bezahlt sein muss, haben wir nicht geschlossen (gutgläubig halt). Die erste Rate über 2000€ überwies ich auf ihr Konto und 2 Tage später die zweite von 1000€. Die Kontoauszüge habe ich noch wo vermerkt ist 1.Teil von Darlehen über 3000€ und 2. Teil vom Darlehen über 3000€.
    Leider hab ich bis Heute keinen Cent bekommen und durch ihr ständiges umziehen hab ich die aktuelle Adresse nicht mehr. Was kann ich da noch tun um an mein Geld noch zu kommen? Würde mich freuen wenn ich Tipps bekommen könnte.
    LG

  2. Inaktiver User

    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Es gibt gar nichts Schriftliches? Dann kannst Du nur ihre neuen Kontaktdaten recherchieren und auf ihr Wohlwollen hoffen. Sonst - Pech gehabt.

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    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Deine Ex wird es als "Abfindung" sehen. Da kein Vertrag besteht, hast Du nicht die geringste Aussicht jemals einen Cent wieder zu sehen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    warum sollte hier kein vertrag zusrande gekommen sein (?) - schriftlichkeit ist doch keine voraussetzung, sondern nur konkludentes handeln. da die kontoauszüge verwahrt wurden, ist ja eine eindeutige zuordnung möglich (ansonsten hätte die ex den verwendungszweck klarstellen müssen).

    den neuen wohnort bekommt man ja recht einfach über die einwohnermeldeämter ....

  5. Inaktiver User

    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Zitat Zitat von Zuzan Beitrag anzeigen
    warum sollte hier kein vertrag zusrande gekommen sein (?) - schriftlichkeit ist doch keine voraussetzung, sondern nur konkludentes handeln. da die kontoauszüge verwahrt wurden, ist ja eine eindeutige zuordnung möglich (ansonsten hätte die ex den verwendungszweck klarstellen müssen).
    Ach so, stand das im Verwendungszweck drin? Was wäre, wenn die Ex behauptet, sie hätte ihm Geld geliehen und das war die Rückzahlung?

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    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Fragt sich auch, ob die Forderung nicht längst verjährt ist.
    "Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
    (John D. Rockefeller)

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    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Hallo Crissiy,

    hast Du denn in der Zeit, als Du noch ihre Adressen hattest, der Ex geschrieben und die Rückzahlung angemahnt?

    Oder hast du außer den Kontoauszügen keine 'Beweise' mehr?

    Seit wann ist sie Deine Ex? Und ist Dir bekannt, wozu sie das Geld brauchte?

    FG von Helga

    „Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
    Konrad Adenauer

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    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Hallo KHelga,

    meine Ex ist sie seit Herbst 2003. Ich hatte sie damals immer drauf angesprochen was nun mit dem Geld ist. Da kam immer nur: "Ja mach ich demnächst" Dann zog sie um und der Kontakt war weg. Hatte ihr dann noch eine Email geschrieben wo ich das Geld anmahnte aber ohne Erfolg. Keine Reaktion mehr. Das Geld brauchte sie das Jahr nach der Trennung weil sie ihr Konto dick im Minus hatte durch diverse Internetbestellungen.

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    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen
    Fragt sich auch, ob die Forderung nicht längst verjährt ist.
    meine Ex ist sie seit Herbst 2003
    Nach 10 Jahren ist die Forderung definitiv verjährt.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Darlehen von 2004 bis Heute nicht eine Euro zurück bekommen

    Hallo Crissiy,

    so weit ich weiß, ist eine Geldforderung nach 3 Jahren verjährt :-( Diese betrifft nach dem BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) die § 195 BGB und § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährung würde sich bei Schriftverkehr entsprechend verlängern.

    Schau doch mal unter Google oder BGB nach den genannten Paragraphen.

    Es hat für mich den Anschein, als ob die auf Deine Ex finanziell 'hereingefallen' bist.

    FG von Helga

    „Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
    Konrad Adenauer

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