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  1. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Kopie machen, per Einschreiben/Rückschein an E-Plus senden?
    Wenn dieser Gutschein "hart erkämpft" wurde über Verbraucherzentrale usw., dann gibt es doch sicher dazu einen Vorgang, Schriftwechsel usw. - darauf würde ich mich im Anschreiben beziehen und zur Not würde ich auch diese Unterlagen kopieren und mitsenden.

  2. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Richtig
    Er existiert nicht
    Und das sagt wer? Irgendein Call Center-Mitarbeiter bei eplus oder jemand aus der Beschwerdeabteilung?

  3. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn dieser Gutschein "hart erkämpft" wurde über Verbraucherzentrale usw., dann gibt es doch sicher dazu einen Vorgang, Schriftwechsel usw.
    Exakt.

    Allerdings wundert es mich, dass die sich die Mühe gemacht haben, einen Gutschein auszustellen, statt direkt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto zu veranlassen. Das wäre viel einfacher gewesen.
    Geändert von Inaktiver User (09.06.2013 um 09:26 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kopie machen, per Einschreiben/Rückschein an E-Plus senden?
    Wenn dieser Gutschein "hart erkämpft" wurde über Verbraucherzentrale usw., dann gibt es doch sicher dazu einen Vorgang, Schriftwechsel usw. - darauf würde ich mich im Anschreiben beziehen und zur Not würde ich auch diese Unterlagen kopieren und mitsenden.
    Das hat Pfiffi doch alles schon mehrmals gemacht, habe ich aus ihren Beiträgen hier entnommen. Würde sie das Original abgeben, wo wäre die Garantie für Pfiffi, dass der nicht plötzlich "weg" ist und das Spiel ginge erneut los? Denn WER das Einschreiben unterschrieben hat ist dann plötzlich nicht mehr zu ermitteln, auch die Tatsache, dass u.U. dieser Unterzeichner/in keine Kompetenz o.ä. hat usw. usf.

    Pfiffi,
    ich würde -wie von skirbifax vorgeschlagen- vorgehen und zukünftige Inkasso-Schreiben nach kurzem Überfliegen in den Müll geben. Wozu noch (teure) Anwälte + Gerichte beschäftigen. Soll eplus diese angebliche Forderung (da sie den Gutschein nicht anerkennen wollen) doch abschreiben, und das Inkassobüro hat dann eben Pech gehabt, weil es versäumt hat, die Rechtmäßigkeit dieser angekauften Forderung zu überprüfen.

    PS: Nach Einspruch des MB erfolgt Klage, Urteil, Vollstreckungsbescheid. Da hier weder Klage, Urteil noch VB vorliegen, aus der die Rechtmäßigkeit der elpus-Forderung ggü der TE abgeleitet wäre, entfällt mW jeglicher Rechtsanspruch, da lediglich die Zusendung eines Mahnbescheides, der bekanntlich seitens der Grichte ohne Prüfung zugestellt wird, ausdrücklich keine Zahlungsverpflichtung zugrunde liegt. Erst im Klageverfahren wird die Zahlungsverpflichtung des MB-Empfängers festgestellt oder eben nicht.
    Geändert von Inaktiver User (09.06.2013 um 10:15 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kopie machen, per Einschreiben/Rückschein an E-Plus senden?
    Wenn dieser Gutschein "hart erkämpft" wurde über Verbraucherzentrale usw., dann gibt es doch sicher dazu einen Vorgang, Schriftwechsel usw. - darauf würde ich mich im Anschreiben beziehen und zur Not würde ich auch diese Unterlagen kopieren und mitsenden.
    Alles schon mehrfach geschehen.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und das sagt wer? Irgendein Call Center-Mitarbeiter bei eplus oder jemand aus der Beschwerdeabteilung?
    Es ist ziemlich egal wer die gesagt oder geschrieben hat. Innerhalb eines Callcenters hat man keinerlei Möglichkeit weiterverbunden zu werden. Der Gutschein wurde nach über einem Jahr weder anteilig zur Verrechnung gebrascht noch sonstwie ausgezahlt. Dieser Gutschein existiert einfach nicht.
    Das er nicht existiert, kann ich daran festmachen das ich insgesamt 3 Gutscheine (jo, ich hab gekämpft ordentlich und es wurde in allen Punkten nach massiven Druck klein bei gegeben) erhalten habe
    Einen z.B. am 10.Januar, einen am 20. Januar und einen am 30. Januar. Die am 20. und30. Januar wurden verrechnet beziehungsweise auf Druck ausgezahlt. Der vom 10. Januar ist in der Aufstellung von eplus nicht vorhanden. Die Aufstellung von eplus beginnt im Dezemder

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Pfiffi,
    ich würde -wie von skirbifax vorgeschlagen- vorgehen und zukünftige Inkasso-Schreiben nach kurzem Überfliegen in den Müll geben. Wozu noch (teure) Anwälte + Gerichte beschäftigen. Soll eplus diese angebliche Forderung (da sie den Gutschein nicht anerkennen wollen) doch abschreiben, und das Inkassobüro hat dann eben Pech gehabt, weil es versäumt hat, die Rechtmäßigkeit dieser angekauften Forderung zu überprüfen.
    Ich selbst tendiere auf jedenfall dazu weiter zu kämpfen, habe schon soviel Schweiss in die Sache gesteckt. Allerdings bekomme ich hier Gegenwind (dann haste deine Ruh, bist doch schon so sehr vorzeitig aus dem Vertrag gekommen etc.)und deshalb brauche ich hier Argumente und aber auch Abwägungen. So wie Skirbifax schrieb, dies könnte als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Das hilft mir weiter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    PS: Nach Einspruch des MB erfolgt Klage, Urteil, Vollstreckungsbescheid. Da hier weder Klage, Urteil noch VB vorliegen, aus der die Rechtmäßigkeit der elpus-Forderung ggü der TE abgeleitet wäre, entfällt mW jeglicher Rechtsanspruch, da lediglich die Zusendung eines Mahnbescheides, der bekanntlich seitens der Grichte ohne Prüfung zugestellt wird, ausdrücklich keine Zahlungsverpflichtung zugrunde liegt. Erst im Klageverfahren wird die Zahlungsverpflichtung des MB-Empfängers festgestellt oder eben nicht.
    Genau, nach dem Widerspruch des MB kamen wieder Drohungen Danach das erste Angebot in dem man ordentlich in den Forderungen runterging, daraufhin gab ich ein Vergleichsangebot ab, die Hälfte der Rechnungssumme ( 50,00 €) danach nochmals ein Angebot in dem sie nochmals in den Forderungen runtergingen (10,00 ) vom Anwalt. Klar immer mit der Mitteilung, wie teuer das doch noch alles für mich werden wird, sollte ich dem nicht zustimmen. Jaja Gutmenschen arbeiten in diesem Büro
    Ich selber lese in diesen Angeboten, wir haben kaum eine Chance, lass uns rausholen was die doofe Pfiffi noch bereit ist zu zahlen.
    Und ich fange doch an zu überlegen

  6. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Wenn ich weiter mache und ich sollte verlieren. Muss man in Kauf nehmen.
    Was könnten da an Kosten auf mich zu kommen.
    Ich brauch dann einen Anwalt
    Bei einem Streitwert von 350 € muss ich zuzahlen, für diesen Betrag wird kein Anwalt arbeiten
    Und welchen Schwerpunkt sollte der Anwalt haben?
    Gerichtskosten, setzen die sich nur aus dem Streitwert zusammen?
    Plus der Gebühren der Gegenseite.
    Wenn ich das durchziehe, muss ich mit allen Eventualitäten rechnen

  7. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Pfiffi,

    ich bin leider nicht vom Fach... Aber in der Regel müßte doch ein Vollstreckungsbescheid (dem Inkasso-Büro) vorliegen - und den würde ich vom Inkassobüro einfordern. Nee, mach' das lieber nicht, womöglich wird Dir daraus eine Art Schuldanerkenntnis angelastet ??? Nichtbeachtung wäre hier wohl angebracht(er).

    Du wirst wohl damit leben müssen, in den nächsten Jahren Post vom Inkasso-Büro zu erhalten, einfach, um Dich zu verunsichern und weichzukochen. Mein Beileid.

    Keiner hier, der sich fachlich auskennt ?

  8. User Info Menu

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich glaube, ich probiere das auch mal. Bei der nächsten Rechnung, die mir ins Haus flattert, teile ich dem Aussteller einfach mit, ich hätte einen Gutschein.
    Wo bitte muss man den heute noch einen Gutschein als Dokument einreichen? Angabe der Gutscheinnummer reicht doch in der Regel für Verrechnungszwecke völlig aus.

  9. User Info Menu

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das würde ich auch so sehen.

    Pfiffi,

    ich denke, du wirst/hättest den Original-Gutschein bei Eplus einreichen müssen, damit eine Verrechnung erfolgen kann. Alles andere wäre zumindest sehr unlogisch...

    Edit: Ich nehme an, dass es sich um einen Treue-Gutschein handelt? Der muss -wie auch immer- aktiviert werden und wird dann mitnichten auf vollständige Rechnungen angerechnet, sondern monatlich nur mit 5,00 Euro.

    Ganz sicher wird dir der Gutschein zu Hause in der Schublade nix nützen...und ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, dass du dich da noch im Recht fühlst.
    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wie man sich ein Szenario herbeispekulieren kann um dann sein Urteil im Zirkelschluss darauf zu begründen. Wenn das etwas mit der Realität zu tun hat, dann doch nur sehr zufällig.

  10. Inaktiver User

    AW: Inkasso schickt Vergleichsangebot

    Ruhig Blut, ich hab so einen ähnlichen Spaß mit O2 durch - völlig unberechtigt, aber wie du selbst erlebt hast geht da telefonisch und schriftlich nix, das ist völlig vergebens.

    Wenn du gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hast muss die Gegenseite Klage einreichen - sonst passiert nämlich nichts mehr, die haben dann keinerlei Handhabe - außer ihren blöden Drohschreiben.

    Ich würde erstmal abwarten ob sie dich verklagen - vorher brauchst du eh nix machen. Und wenn dann nimm dir einen Anwalt, leg den Gutschein vor und die Klage wird abgewiesen, weil unberechtigt. Das zahlt dann die Gegenseite und nicht du.

    Aufpassen musst du nur wegen der SCHUFA, da steht der Mahnbescheid dann drin, mit Widerspruch zwar, das ist aber ungünstig.

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