Antworten
Ergebnis 171 bis 180 von 217
-
02.06.2013, 18:53Inaktiver User
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
-
03.06.2013, 13:37
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
Toll. Gibt mal wieder ein klasse Frauenbild ab. Das kleine Dummchen, welches sich unter Druck setzen lässt, alles blind unterschreibt und dann irgendwann aufwacht. Ach, und wer soll es dann richten? Der Staat natürlich!
Ich fasse es nicht. Da haben Frauen jahrhundertelang darum gekämpft, dass sie als geschäftsfähig angesehen werden und agieren dürfen, und was rät man hier im Jahr 2013?
Die TE hat genügend - und zwar unisono! - Warnungen erhalten. Ihre Entscheidung, wie sie ihre Zukunft gestaltet. Dann soll sie auch die Konsequenzen tragen. Die Zeiten sollten doch vorbei sein, in denen Frauen folgsam dem Göttergatten hinterhertrippelten, alles abnickten und sich begründet auf ihre Ahnungslosigkeit berufen konnten.
-
03.06.2013, 13:44Inaktiver User
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
-
03.06.2013, 13:54
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
Ich empfinde die letzten Hinweise, wie man sich verhalten könnte, als Anachronismus.
PS: Bisuu, der von Dir komplett zitierte Beitrag steht unmittelbar über Deinem. Ein komplettes Zitieren erübrigt sich damit. Das führt ansonsten zu unübersichtlich langen Beiträgen und Strängen.Geändert von Fourthhandaccount (03.06.2013 um 15:18 Uhr)
-
03.06.2013, 14:19
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
Nein, mit diesem Einwand wird sie keinen Erfolg haben.
Das gab es nur bei vermögenslosen Kindern, die für Eltern gebürgt haben und bei vermögenslosen Ehefrauen, die für den Betrieb des Mannes gebürgt haben.
Die TE ist nicht vermögenslos zum Zeitpunkt der eventuellen Bürgschaftsübernahme, sie kennt das Risiko und wenn sie es eingeht, dann wird es sich aller Voraussicht nach auch verwirklichen.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
Profilbild © edwardbgordon
Moderation: "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"
-
03.06.2013, 14:59
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
Ich fürchte auch, die Bedingungen für eine Nichtanerkennung der Bürgschaft sind nicht so einfach zu erfüllen, sonst würde sich jeder Bürge da irgendwie rauswinden können.
Die Begründung "Ich hab ihn so sehr geliebt, und deshalb hab ich mir von ihm und seinem Beraterfreund Druck machen lassen" wird vermutlich bei einer volljährigen Frau im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte nicht ausreichen, um aus dieser Nummer wieder rauszukommen.Liebe keinen, der nicht auch Dich liebt!
-
03.06.2013, 15:02
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
@ TosaDas muss dann aber schon ein anderer Druck sein als ein bloßes Überreden oder Drohen mit Liebesentzug oder dem Verlust einer gemeinsamen Zukunft. Da müssten schon Drohungen gegen Leib und Leben dabei sein. Und wie will sie das nachweisen? Die beiden Männer würden das wohl kaum zugeben, wenn es der Fall gewesen wäre. Also steht ihre Aussage gegen die Aussage der beiden Männer - oder auch nur des "Beraters", wenn der Freund sich raushält.
Liebe keinen, der nicht auch Dich liebt!
-
03.06.2013, 16:08Inaktiver User
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
Eben - in dem Fall kann man ja einwenden, das die Bank diesen Bürgen nicht hätte akzeptieren dürfen.
Aber nicht bei einer berufstätigen Mittzwanzigerin, die diesen Betrag locker in einigen Arbeitsjahren erwirtschaften kann.
Ich stimme Fourthhandaccount übrigens zu: Alleine der Vorschag ist unterirdisch.
-
03.06.2013, 19:41Inaktiver User
AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner
-
03.06.2013, 19:42Inaktiver User



Zitieren
