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  1. Moderation

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    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Zitat Zitat von Quirin Beitrag anzeigen
    Sowas liest man zehn mal durch und sieht den Fehler nicht. Gibt auch ne Forschung dazu, so lange der erste und der letzte Buchstabe korrekt sind, erkennt das Gehirn weitgehend verwürfelte Wörter als korrekt.
    Im Englischen. Spiel das Verschwurbelspiel mal in einer Sprache mit langen Wörtern.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  2. Inaktiver User

    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Im Deutschen funktioniert das auch.
    Im Finnischen dürfte es schwierig werden.

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    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Ich hoffe auch, dass die TE sich nicht hat breitschlagen lassen, die Bürgschaft doch noch zu unterschreiben.

    Allerdings sollten wir sie dafür hier wirklich nicht verurteilen.
    Denn mit den nicht ausbleibenden Konsequenzen dürfte sie bereits gestraft genug sein, ohne dass wir ihr deshalb noch Vorwürfe machen müssen.

    Wir haben sie gewarnt, mehr können wir nicht tun.

    Viele Frauen müssen leider erst sehr teures Lehrgeld bezahlen, bis sie lernen, Gefühle und Geld besser auseinander zu halten.

    Sie könnte höchstens versuchen, den Bürgschaftsvertrag rechtlich als sittenwidrig anzugehen, wenn sie merkt, dass es an ihr Geld geht. Habe aber keine Ahnung, ob das irgendeine Aussicht auf Erfolg hat.
    Liebe keinen, der nicht auch Dich liebt!

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    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Zitat Zitat von Quirin Beitrag anzeigen
    Sowas liest man zehn mal durch und sieht den Fehler nicht. Gibt auch ne Forschung dazu, so lange der erste und der letzte Buchstabe korrekt sind, erkennt das Gehirn weitgehend verwürfelte Wörter als korrekt.
    Ganz ehrlich (schäm): ich hab echt 5 Minuten gebraucht, bis ich gemerkt hab, dass das einfach nur ein hübscher Verschreiber war.... hab ein Pferd und mir dauernd überlegt, ob man vielleicht Reitlehrer so nennt (aber jetzt hör ich auch auf).

  5. Inaktiver User

    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Zitat Zitat von Marga3 Beitrag anzeigen
    Ganz ehrlich (schäm): ich hab echt 5 Minuten gebraucht, bis ich gemerkt hab, dass das einfach nur ein hübscher Verschreiber war.... hab ein Pferd und mir dauernd überlegt, ob man vielleicht Reitlehrer so nennt (aber jetzt hör ich auch auf).
    Zu schön!
    Ich liege hier gerade und lache Tränen!


    (jetzt ist aber Schluss mit OT)

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    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Hallo an die TE,

    es gibt einen tollen Spruch:

    "den bürgen sollst du würgen"


    Drucke dir doch die Antworten mal aus und lese Sie dir in ein paar Monaten/Jahren nochmal durch...

    Viel Glück und pass auf DICH auf !!!

  7. Inaktiver User

    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    sonnenschein, wenn du ihrgendwie kannst, melde dich bitte!
    ich mach mir echt sorgen.

    wenn du eine möglichkeit hast unbemerkt in seine akten zu schaun, dann tu das.

    das lehrgeld was ich in der vergangenheit bezahlt hab, war übelst, ich mußte meine wohnung kündigen und untertauchen.
    Geändert von Inaktiver User (30.05.2013 um 09:34 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Zitat Zitat von chryseis Beitrag anzeigen
    Ein Mann, der seine Finanzen nicht im Griff hat, taugt nicht zu einer Partnerschaft, höchstens für einen nette Affäre.
    Das würde ich in dieser Absolutheit nicht sagen, ich war auch schon Jahre mit einem Mann liiert, der nicht mit Geld umgehen konnte - allerdings ohne größere Schulden, er war sich des Problems bewußt + hatte bei der Bank den Dispo streichen lassen.

    Ich würde mit so einem Mann allerdings NIEMALS irgendwelche Verpflichtungen finanzieller Art, wie Ehe und erst recht Hauskauf etc pp eingehen.

    Und bürgen würde ich für NIEMANDEN, grundsätzlich nicht. Und in dem beschriebenen Fall schon garnicht.

  9. Inaktiver User

    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Zitat Zitat von Latona Beitrag anzeigen
    Sie könnte höchstens versuchen, den Bürgschaftsvertrag rechtlich als sittenwidrig anzugehen, wenn sie merkt, dass es an ihr Geld geht. Habe aber keine Ahnung, ob das irgendeine Aussicht auf Erfolg hat.
    Nein - das geht allerhöchstens bei irgendwelchen naiven 18jährigen, die vielleicht von ihren Eltern abgelinkt wurden.

  10. Moderation

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    AW: Bürgen für meinen Freund/lebenspartner

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein - das geht allerhöchstens bei irgendwelchen naiven 18jährigen, die vielleicht von ihren Eltern abgelinkt wurden.
    Ich meine mich zu erinnern, daß da vor einigen Jahren reihenweise Bürgschaften von Ehefrauen vor Gericht gekippt wurden -- das war, als das Thema das erste Mal bei mir auf dem Radar erschienen ist.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

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