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  1. Inaktiver User

    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Zitat Zitat von Mr_McTailor Beitrag anzeigen
    Wie naiv kann man denn sein?
    wenn ich mit jemanden einen vertrag abschliesse, bzw. gedenke es zu tun - frage ich doch erstmal was seine bedingungen sind.

    ob ich dann den vertrag dort abschliesse- steht auf einem ganz andern blatt.

    aber die eingangsfragen von te- zeigen doch: da ist noch alles im dunklen. alles

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    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Zitat Zitat von Mr_McTailor Beitrag anzeigen
    Wie naiv kann man denn sein?
    Extrem, siehst Du doch !

    Die Bank ist die letzte, die für eine Beratung in Frage kommt. Dort fordere die Unterlagen ab, wenn Du wirklich so etwas machen willst.

    Dann lasse Dich von einem Anwalt beraten, was Deine Pflichten als Bürge sind und wo Deine Riskien liegen. Gerade über die Risiken wird Dich die Bank nicht beraten. Da brauchst Du einen unhängigen Dritten.

    Das kann auch das Internet nicht ersetzen.

  3. Inaktiver User

    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    vertraue ich meiner bank?

    ja. die haben mir in richtig miesen zeiten geholfen. ich vertraue ihnen.

  4. Inaktiver User

    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Also es gibt da keinen Verhandlungsspielraum.

    Wenn der Kreditnehmer stirbt ist der Bürge in der Pflicht, stirbt der Bürge stehen die Erben gerade... es sei denn, der Bürge hat für diesen Fall eine notarielle Vereinbarung getroffen, dann wird ein sog. Nachlaßinsolvenzverfahren durchgeführt und die Bank kann sich nur noch aus dem Nachlass bedienen nicht vom Privatvermögen der Erben.

    Das hat nichts mit der Bank zu tun - das ist Gesetz!

    Ist so eine notarielle Vereinbarung nicht getroffen haften die Erben des Bürgen bis zur Tilgung der Schuld mit ihrem Privatvermögen.

    'Darum sollte man sich sehr gut überlegen ob man bürgen möchte!

  5. gesperrt

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    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Vor langer Zeit habe ich den Rat erhalten, bei einer Bürgschaft den Betrag bereit zu stellen, den ich auf der Seite habe. Sprich, du bürgst für 1000 oder 30.000 Euro, je nachdem wie viel du auf der Seite hast und ohne Schwierigkeiten entbehren kannst. Dieses Geld sollte auf einem extra Konto sein, z.B. einem Sparbuch, so dass ich während der Laufzeit der Bürgschaft nicht drangehe.

    Wäre es nicht möglich, deinem Vater einen Privatkredit zu geben?
    Du streckst deinem Vater Geld vor und er zahlt dir jeden Monat eine bestimmte Summe zurück? Wäre bei einer niedrigeren Summe vielleicht ein sinnvoller Weg, weil du auf niedrige bis gar keine Zinsen gehen kannst.

    Du kannst deinem Vater auch Geld schenken. Wäre ihm damit geholfen?

  6. gesperrt

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    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Lass die Finger von einer Bürgschaft! Nimm einen Kredit auf, gib deinem Vater das Geld und vereinbare mit ihm Zins- und evtl. Rückzahlungen!

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    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Zitat Zitat von Hillie Beitrag anzeigen
    Lass die Finger von einer Bürgschaft! Nimm einen Kredit auf, gib deinem Vater das Geld und vereinbare mit ihm Zins- und evtl. Rückzahlungen!
    Genau so sehe ich das auch. Egal, welche Bedingungen da sind. Und ich denke, die Bank ist nicht der richtige neutrale Ansprechpartner. Ich weiß das, weil ich mal Bürge war (es ist gutgegangen) und ich würde es nie und nimmer wieder tun. Den Vorschlag von Hillie find ich gut.

    Toyo
    Wo ich bin ist Chaos, und ich kann überall sein.

  8. Inaktiver User

    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Zitat Zitat von Hillie Beitrag anzeigen
    Lass die Finger von einer Bürgschaft! Nimm einen Kredit auf, gib deinem Vater das Geld und vereinbare mit ihm Zins- und evtl. Rückzahlungen!
    Wo ist der Unterschied/Vorteil für den TE?
    Dabei steht doch ebenso er in der Verantwortung und Schuld wie bei der Bürgschaft.... ? Sollte der Vater also nicht (zurück)zahlen können, ist er bei einem selbst aufgenommenen Kredit ebenso dran als wenn er für den Kredit des Vaters gebürgt hätte.

  9. Inaktiver User

    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Nur ja nicht bürgen !

    Warum ist es überhaupt nötig, einen Bürgen zu benennen ? Hat der Vater keine eigenen Sicherheiten für den Kredit zu bieten ? Was passiert, wenn er keinen Bürgen findet ? Wofür bräuchte er den Kredit ?

    Die Banken sehen das recht locker ("alles nur eine Formalität" klaro !):die sichern sich ab bis zum geht nicht mehr und wenn der Kreditnehmer nur geringfügist in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ist der Bürge dran. Weitere Schritte braucht die Bank (bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft, die meist vereinbart wird) nämlich nicht unternehmen, darin liegt für die Bank der Vorteil einer Bürgschaft. Der Bürge darf dem Kreditnehmer später hinterherrennen, um möglicherweise(!) noch an sein Geld zu kommen. Einen rechtlichen Anspruch gegen den Gläubiger hat er nämlich nicht.

    Ich kann mir nicht vorstellen, das die Bank keine andere Form der Kreditsicherung akzeptiert (sie probieren's halt mit der Bürgschaft, weil das das einfachste ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit). Wenn sie das nicht macht, würde ich zweimal nicht bürgen, denn dann scheint die Sache doch etwas "faul" bzw. der Kreditnehmer nicht ganz so "zuverlässig".

    Bei einem nahen Verwandten bzw. Eltern/Kindern ist der moralische Druck natürlich immens. Ich würde es trotzdem nicht machen.

    Gruß, Elli
    Geändert von Inaktiver User (17.05.2013 um 11:19 Uhr) Grund: Ergänzung

  10. gesperrt

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    AW: Privat Bürgen - wie wird das alles Dokumentiert?

    Ich weiß jetzt nicht, inwiefern das was anderes ist.

    Aber wenn sich an dieses "Nur ja nie bürgen" brav alle halten würden, könnten 2/3 der Studenten ihre Studienplätze vergessen.

    Ich müsste überlegen, ob ich überhaupt einen solchen kenne, dessen Eltern keine Mietbürgschaft unterschrieben haben.

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