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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Zitat Zitat von Mandelbluete Beitrag anzeigen
    Hallo,

    OT: wieso hast Du eine Zahlung, die Dir zusteht, wegen eines unrichtigen Verwendungszwecks zurücküberwiesen? Sondern ihn nicht einfach ein Dokument unterschreiben lassen, mit dem der Verwendungszweck korrigiert wird?
    Mandelblüte
    Habe ich versucht. Er "Will aber was davon haben", wenn er mir das Geld zurückzahlt. Und ich will das Geld auch auf gar keinen Fall versteuern und er kann das als Unterhalt absetzen? Nö! Da habe ich wegen des regulären (minimalen Unterhalts) eh schon Rennerei genug.
    Geändert von regenblau (25.04.2013 um 14:27 Uhr)

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Zitat Zitat von mkr Beitrag anzeigen
    Einen Mahnantrag kann man auch online ausfüllen und ausdrucken.

    Ja, danke, habe ich mir mal angesehen, aber da ich ja noch nicht mal genau weiss, ob der Schein noch nicht verjährt ist... Außerdem was fülle ich da als Verwendungszweck aus, aus der vorgegebenen Liste die "Schuldanerkenntis" oder als freie Eingabe einfach "Schulden"?

    Weiß jemand, ob man dann beim Mahnantrag die Anwalts- und Beratungskosten als zusätzliche Kosten mit einfordern kann? dafür gabs ja einen Rubrik im Antrag.
    Wenn er zahlen würde, müßte ich ja nicht den Aufwand betreiben...

    Habe aber für nächste Woche einen Termin bei einer Anwältin gemacht, die sich aufs "Geldeintreiben" spezialisiert hat. Da ich schon mal davon ausgehe, dass er alles versuchen wird, nicht zahlen zu müssen, brauche ich ja dann auch jemanden, der für mich "vollstreckt". Die Beratungsgebühr KANN bis 225€ betragen, je nach Aufwand, sagte mir die Vorzimmerdame am Telefon... Na mal sehen, werde berichten!

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Da in Deutschland Selbstjustiz zum Glück schon vor langer Zeit abgeschafft wurde, brauchst du immer Jemanden, der für dich vollstreckt. Auch wenn du dein Geld ohne Anwalt gerichtlich oder per Mahnbescheid zugesprochen bekommst, mußt du am Ende einen Gerichtsvollzieher einsetzen, um das Geld einzutreiben, wenn er nicht freiwillig zahlt.

    Alternaitvi kannst du einen Schuldtitel verkaufen, z. B. an ein Inkassobüro. Das kostet einiges an Abschlägen, aber dafür hast du dann auch wenigstens einen Teil des Geldes.
    Der Sinn des Lebens ist das Glück.
    Und wenn das Glück dich verlässt, lauf hinterher.

    Kranich-Frain-Schlamperl-Sternensammlerin-Lebensliebe+Sonnenkranich-?

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Zitat Zitat von regenblau Beitrag anzeigen
    Habe ich versucht. Er "Will aber was davon haben", wenn er mir das Geld zurückzahlt. Und ich will das Geld auch auf gar keinen Fall versteuern und er kann das als Unterhalt absetzen? Nö! Da habe ich wegen des regulären (minimalen Unterhalts) eh schon Rennerei genug.
    Hallo,

    ich verstehe das immer noch nicht. Wenn er mit dem Verwendungszweck "Unterhalt" bezahlt, hat er eben Unterhalt bezahlt. Und Du verlangst weiter Dein Geld aus dem Schuldschein (denn darauf hat er ja nicht bezahlt).

    Mandelblüte

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Zitat Zitat von Mandelbluete Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich verstehe das immer noch nicht. Wenn er mit dem Verwendungszweck "Unterhalt" bezahlt, hat er eben Unterhalt bezahlt. Und Du verlangst weiter Dein Geld aus dem Schuldschein (denn darauf hat er ja nicht bezahlt).

    Mandelblüte
    aaaahhh, jetzt habe ich es verstanden! Ja, das hätte ich mal machen sollen, ihn mit seinen eigenen Waffen schlagen! Siehst Du, ist ja kein Wunder, dass ich zu nix komme... diese Denke fehlt mir irgendwie

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Kleines Update:
    Die Aussichten, noch an mein Geld zu kommen, sehen nicht gut aus. Da der Schuldvertrag vorgerichtlich im Rahmen des Scheidungsverfahrens entstand, gilt das Datum der Scheidung: Mai 2008. Damit wäre es verjährt. Da aber die Rückzahlungsfrist innerhalb zweier Jahre vereinbart wurde, ist es eben nicht sooo eindeutig mit der Verjährung.

    Die jetzige RA wunderte sich sehr darüber, dass diese "Schuld" nicht in den Scheidungstitel eingeflossen ist und meine damalige RA auch spätestens während der Scheidungsverhandlung nicht dafür gesorgt hat und auch auf weitere Rechtsmittel verzichtet hat. Vielen Dank! Die RA fragte mich wieso ich nicht darauf bestanden habe! Ja warum?? Weil ich das nicht wußte, dass ich das tun müßte und davon ausging, dass die Scheidungsanwältin MEINE Interessen vertritt, da sie ja das Fachwissen hat.

    Plan ist jetzt (soll ich mir bis Mo überlegen): außergerichtliches Anschreiben an Ex mit kurzer Frist (würde mich ca 200€ kosten). Wenn er nicht reagiert, sofort Klage unter der Bedingung, dass mir PKH bewilligt wird.
    Tja, was machen? Nochmal 200€ reinschießen? Er ist ja nicht doof und wird natürlich in Widerspruch gehen. Abhaken?
    Ich schafiges Schaf

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    30 Jahre ist noch immer die Verjährungsfrist, wieso ist das hier anders? Er hat ja nicht bedient, somit sind die Schulden ja noch da....
    Das Leben macht was es will und ich auch!

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Mit Enführung der Schuldrechtsmodernisierung wurde die Regelverjährung von 30 auf 3 Jahre herabgesetzt.

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    AW: Wann verjährt Schuldschein?

    Sie ist sich unsicher und der Gegner vielleicht auch, sofern er überhaupt was blickt. Sind die Chancen über 200€/7.000€? Dann würde ich es probieren.

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