Hey,
ich habe letzte Woche eine Nachzahlung bekommen, welche sich noch auf eine Wohnung bezieht, wo ich schon seit 4 Jahren nicht mehr gewohnt habe. Nun droht man mir meinen Strom abzustellen, weil ich damals dort angemeldet war. Was hat meine Wohnung heute damit zu tun? Jedenfalls brauche ich ganz schnell mal so 670€ die ich als Auszubildende nun mal nicht in den nächsten 4 Tagen habe. Ich habe mal recherchiert und Vexcash entdeckt. Dort kann man sich Geld für einen kurzen Zeitraum leihen, wenn man ein festes Arbeitsverhältnis hat. Zählt meine Ausbildung als festes Arbeitsverhältnis? Bei meiner Bank zählt es leider nicht. Gibt es Banken, die eine Ausbildung akzeptieren um einen kleinen Kredit zu gewähren. Hat sich schon mal jemand bei Vexcash Geld geliehen. Ich freue mich über schnelle Antwort, da ich nur wenige Tage Zeit habe.![]()
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03.04.2013, 16:14
Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
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03.04.2013, 16:25
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
Hallo Javali,
hast Du unter Google noch nicht die Seite von Vexcash gelesen?
Da steht zum Beispiel, dass Du als Neukunde maximal 500 € für maximal 30 Tage geliehen bekommst, nachdem das Institut eine Schufa-Auskunft über Deine finanzielle Situation eingeholt hat. Könntest du denn 500 € in 30 Tagen zurückzahlen als Auszubildende?
Hast Du schon gegooglet, ob die Stromrechnung möglicherweise bereits verjährt ist?
PS:
Um das Stromabstellen zu verhindern kannst Du RATENZAHLUNG mit dem Stromlieferanten vereinbaren. Am besten sofort.Geändert von KHelga (03.04.2013 um 16:32 Uhr)
FG von Helga
„Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
Konrad Adenauer
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03.04.2013, 16:31Inaktiver User
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
Liebe javali,
wenn der Anspruch des Stromversorgers berechtigt ist und nicht wie KHelga schon anmerkte, verjährt, würde ich mich mit denen wegen Stundung bzw. ev. Zahlung in Teilbeträgen in Verbindung setzen - und zwar schriftlich (Einschreiben mit Rückschein!) damit Du was in der Hand hast.
Wieso kommen die erst nach vier Jahren mit einer Nachzahlung daher? Und dann kommen in der Regel doch erst mal Mahnungen, bevor die Androhung des Stromabstellens im Raum steht? Verstehe ich nicht - habe damit aber auch keine Erfahrungen - 670 EUR Stromschulden finde ich heftig!
wildcat60Geändert von Inaktiver User (03.04.2013 um 16:39 Uhr)
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03.04.2013, 16:46
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
a) Rechnung prüfen lassen ob sie nicht schon verjährt ist, entweder beim Anwalt mit Beratungshilfe oder vielleicht bei der Verbraucherberatung
b) mit dem Stromanbieter über eine Ratenzahlung verhandeln
c) vielleicht würde dein Arbeitgeber dir einen entsprechenden Vorschuss auf dein Gehalt geben und dann jeweils die Raten monatlich von deinem Gehalt einbehaltenFreiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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03.04.2013, 16:59
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
Stromschulden verjähren drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in denen der Bewohner zuletzt Strom an diesem Wohnort geiefert bekam.
Im Gesamtbetrag der Schulden können auch Verzugszinsen, Mahnkosten, Adressermittlung u. ä. enthalten sein.
Genaueres kannst du hier: forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/stromschulden.html nachlesen.
Da du wohl kaum auf die schnelle diesen Betrag auftreiben kannst, würde ich mich auch mit dem Energieversorger in Verbindung setzen, um deine Situation zu schildern und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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04.04.2013, 10:37
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
Nach vier Jahren bekommst Du ohne Rechnung und Mahnung gleich die Stromsperre angedroht? Das wundert mich. Zumal die Rechnung (Abrechnung) vermutlich verjährt ist, das wäre genau zu prüfen. Komisch, dass die Abrechnung erst vier Jahre nach dem Auszug erfolgte.
Was hat die Wohnung heute damit zu tun - es wäre ja sehr einfach, wenn man einfach umziehen müsste und dann keine Zahlungsverpflichtungen mehr hätte.
670 EUR Nachzahlung für einen Abrechnungszeitraum und eine Person finde ich heftig. Schließlich hast Du Abschläge bezahlt, wie kommt es dann in einem Jahr zu einer so erheblichen Nachforderung?Geändert von Fourthhandaccount (04.04.2013 um 11:58 Uhr)
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04.04.2013, 12:20
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
Drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstand. In den Stromlieferverträgen ist die Rechnungsstellung als Anspruch definiert, erfolgte bis jetzt keine Rechnungsstellung (was mich sehr wundert), kann damit schon einmal nicht von einer Verjährung ausgegangen werden. Sie könnte dann greifen, wenn in den AGB ein definierter Abrechnungszeitpunkt genannt ist.
Dann gibt es noch die Möglichkeit der Verwirkung. Bei Handwerkerleistungen geht man in aller Regel von zwei Jahren aus. Wird in der Zeit keine Rechnung über erbrachte Lieferungen gestellt, kann der Anspruch verwirkt sein. Bei Stromlieferanten (regelmäßige Lieferungen, regelmäßige Zahlungen und Abrechnungen zu erwarten) wird dies eher verneint.Geändert von Fourthhandaccount (04.04.2013 um 12:29 Uhr)
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04.04.2013, 13:12
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
Wir wissen nichts über die genauen Umstände. Eine Frage ist z. B., wurde ein Nachsendeantrag für die Post gestellt? Vielleicht (nur vielleicht = Spekulation), ergingen an die alte Anschrift ja Rechnungen und Mahnungen, die dann an den Stromlieferanten als "unbekannt verzogen" zurückgingen.
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04.04.2013, 13:53
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
Drum führte ich die Möglichkeiten auf, die sich durch bestimmte Konstellationen ergeben. Die TE wird schon selbst am besten wissen, wo der Haken war.
Beim Auszug aus einer Wohnung ist der Mieter (Energiekunde ...) dazu verpflichtet, die Zählerstände zu benennen oder ablesen zu lassen und natürlich gibt man seine neue Anschrift bekannt. Zumal man hier mit einer Abrechnung rechnen (;- )) musste. Wenn sie das alles gemacht hat, hat sie eventuell noch die oben genannten Möglichkeiten.
Ich hätte vermutlich irgendwann nach der Abrechnung gefragt, es ist auch in meinem Interesse, den Verbrauch überprüfen zu können. Eventuell erhält man Geld zurück.Geändert von Fourthhandaccount (04.04.2013 um 13:58 Uhr)
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04.04.2013, 14:27
AW: Kurzzeitkredit um kurz Geld zu leihen
@Javali wird ihre Gründe haben, hier nicht mehr zu antworten, uns nicht wissen zu lassen, was tatsächlich passiert ist ...
FG von Helga
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