Zitat Zitat von beklamo Beitrag anzeigen
@ Gezeitenfrau: Ich denke, so werde ich es auch machen. Schon dreist, das sogar bei Schülern zu versuchen.
Rechtlich gesehen ist das wurst. Wenn er ein Geschäft eingeht (und das darf er dank "Taschengeldparagraph" sogar weit unter 18) und seinen Anteil am Vertrag nicht erfüllt, ist die Forderung gerechtfertigt. Schüler sind auch keine Engel.. Ich habe sehr oft mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die bei Verträgen und Bestellungen nach Herzenslust ihr Alter fälschen und/oder auf Namen von (fiktiven) Familienmitgliedern bestellen. Meiner Meinung nach ist es dann völlig legitim, wenn sie dann die Konsequenzen aus ihrem Verhalten tragen müssen und auch mal ein Monats-Taschengeld dran glauben muss.
Das gilt -natürlich- für gerechtfertigte Forderungen.

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Im ersten Mahnschreiben fehlen häufig genaue Angaben zur Forderung, da diese Daten nicht standardmäßig ans Inkasso überspielt werden. Das dient auch dem Datenschutz, da es deren Mitarbeiter eigentlich nicht viel angeht, wofür Geld geschuldet wird. Auf Nachfrage müssen diese Infos aber immer rausgerückt werden!