Schade, nun hat sie es versemmelt
Eine unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Schuldanerkenntnis.
Gut ist sowas, wenn die Schuld gerechtfertigt ist.
Dann hat der Schuldner schwarz auf weiß, wieviel er zahlen muss, wenn er sich an die Vereinbarung hält - also die vereinbarte Rate zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt. Da darf dann nichts mehr dazukommen.
Wenn sie allerdings ihr Recht belegen kann, hat sie sich mit der Unterzeichnung leider ins Knie geschossen.
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Ergebnis 31 bis 40 von 44
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09.01.2013, 23:33
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
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09.01.2013, 23:45Inaktiver User
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
Das ist wirklich unglücklich gelaufen, denn mit der Ratenzahlungsvereinbarung ist vielleicht kein Eintrag in der Schufa entstanden, doch evtl. bei einer der Auskunfteien.
Da würde ich mich mal schlau machen, mit wem die zusammen arbeitn, Accumio, CEG Creditreform, InfoScore, dort gibt es dann auch die Möglichkeit der Eigenauskunft.
Eintragungen bei diesen Auskunfteien können einem verschiedene Verträge oder auch Lieferung auf Rechnung etc. vermasseln.
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10.01.2013, 08:52
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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10.01.2013, 17:45Inaktiver User
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
Guter Tipp
Kümmere mich drum
Das kann es sein.
Hat zur Zeit viel privaten Stress
Mich ärgert es trotzdem, da ich ihr extra gesagt hatte, lege auf, keine Diskussion.
Aber die müssen sie auch sooo unter Druck gesetzt haben.
Nunja jetzt ist das Kind im Brunnen und ich muss Schadensbegrenzung machen.
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13.01.2013, 13:51
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
Ich versteh nicht, wieso man denn ans Telefon geht und mit jemandem redet, mit dem man nicht reden will.
Ich geh an Telefonate ohne Rufnummer prinzipiell nicht ran, und an solche mit Rufnummer nur dann, wenn ich mit der Person in diesem Moment auch reden will.
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16.01.2013, 20:26
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
Nun ja, das ist eine Sache, die womöglich persönlich unterschiedlich und auch vom Telefonanschluss abhängt. Obowhl ich alle Nummern meines Sohnes und seiner Freundin abgespeichert habe, wird mir bei einem Anruf von ihnen nur "Anruf von extern" angezeigt, während bei anderen, geschäftlichen Kontakten durchaus der Anrufer angezeigt wird.
Aber das ist eigentlich nebensächlich, denn sie hätte ja immer noch auflegen können, sobald sich der Anrufer zu erkennen gegeben hat. Dass sie das nicht getan hat und entgegen Essigs Ratschlägen sogar eine Ratenvereinbarung eingegangen ist, hat nun leider alle Bemühungen zunichte gemacht und (schlechte) Tatsachen geschaffen.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen, sie muss die Folgen ihrer Entscheidung tragen, und es nützt niemanden, wenn wir jetzt darüber spekulieren, warum, wieso und weshalb sie gerade an diesem Tag auf dem falschen Fuß erwischt wurde.
Es bleibt also nur noch die Schadensbegrenzung, wie Essig schreibt, damit dieses Handeln keine weiteren Nachteile nach sich zieht.Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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17.01.2013, 08:41
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
Das wichtigste, was man im Leben lernt, ist Nein zu sagen. Bringt es Euren Kindern bei.
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17.01.2013, 09:24Inaktiver User
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
Nicht automatisch, nein.
Ein Schuldanerkenntnis muss separat erfolgen. Eine Zustimmung zu einer Ratenzahlungsvereinbarung bringt laut Verbraucherzentrale nicht notwendigerweise zum Ausdruck, dass der Schuldner die Forderung anerkennt.
Vielleicht gäbe es hier noch einmal eine Möglichkeit, weiteren Schaden abzuwenden?
In jedem Falle würde ich jetzt einen Anwalt hinzu ziehen, insbesondere um durch zu setzen, dass etwaig bereits erfolgte Einträge in den Auskunfteien umgehend gelöscht werden - die sind nämlich leider schneller erfolgt, als man glaubt.
Vor vielen Jahren hatten wir einen ähnlichen Fall, allerdings ohne dass ein Inkasso-Unternehmen involviert gewesen wäre. Er endete für uns mit einem unberechtigten Schufa-Negativeintrag, das ist auch für Privatmenschen ein absoluter k.o.-Schlag in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Schufa hat im übrigen damals voreilig und ohne Legitimation (!) den Eintrag vorgenommen, es ist also nicht unrealistisch, sich davor zu fürchten. Wir hatten damals Immobilienkredite laufen, und die entsprechenden Bankinstitute liefen Amok. Kenntnis erhielten wir von dem Eintrag im übrigen von unserer Hausbank, seitens des Telekommunikationsunternehmens oder der Schufa erfolgte überhaupt keine Kommunikation.
Es waren zermürbende Wochen, aber wir haben das mithilfe unseres Anwalts durchgefochten, denn die Forderung war unberechtigt, wir konnten umfangreichen Schriftverkehr vorlegen und belegen, dass sie jedweder Grundlage entbehrte. Wir gewannen das Verfahren uneingeschränkt.
Dennoch mussten wir mithilfe unseres Anwalts und trotz des rechtskräftigen Urteils sehr massiv der Schufa auf die Zehen treten, bis diese tatsächlich eine Löschung des Eintrags vornahm.
Ich möchte so etwas nie wieder erleben müssen.
Vielleicht kannst Du Deiner Freundin Mut machen, die Sache noch einmal von einem Anwalt sorgfältig prüfen zu lassen?
LG
c_f
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17.01.2013, 09:24
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17.01.2013, 11:08Inaktiver User
AW: Schadensersatzansprüche vom Inkasssounternehmen
Was noch zu empfehlen wäre ist ein Schreiben mit dem Inhalt, dass die Vereinbarung und das Geld unter Vorbehalt bezahlt wird, bis die rechtlichen Fragen geklärt sind. Damit hat sie schon mal was in der Hand, wenn sie das Geld zurück fordert.



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