Das Erstgespräch kann doch, nach Vereinbarung, kostenlos sein.
Sorry, aber du solltest deine Kräfte mehr zusammenhalten, weniger innerhalb der Familie kommunizieren, dir vordringlich einen Anwalt nehmen und mit dem dann im Erstgespräch auch die Kostenfrage klären.
Du kommst um einen Anwalt nicht herum! - und so, wie du klingst, hast du auch keine Ruhe, wenn du jetzt einfach alles ausschlägst und aufgibst.
Leiht euch notfalls bei Freunden was, um erst mal Rechtsberatung zu haben. Viel von deiner Panik, deinen Fragen, deiner Überforderung wird sich dann legen.
Und mach um Himmels willen keine weiteren Zusagen/Aussagen, bevor du nicht Übersicht hast, bevor Schätzungen vorliegen usw.!!
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Thema: Erbe - und nur Ärger
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28.09.2012, 14:45
AW: Erbe - und nur Ärger
that was the river - this is the sea
Moderation in den Foren "Kindergesundheit", "Persönlichkeit" und im "Corona"-Forum
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28.09.2012, 15:05Inaktiver User
AW: Erbe - und nur Ärger
emerle,
die Abrechnung meines letzten Anwaltes erhielt ich ca. 8 Monate nach Beendigung seiner (erfolgreichen) Beraterätigkeit. Anwälte rechnen idR erst nach Beendigung eines Rechtsstreites ab, was durchaus 1-2 Jahre (!) andauern kann und begnügen sich in der Zwischenzeit mit Abschlagszahlungen.
Also keine Bange - erkläre deine finanzielle Situation so wie hier geschildert und der Anwalt wird sich gedulden und trotzdem in Deinem Sinne tätig werden. Wie weiter oben bereits geschrieben, besteht auch die weitere Möglichkeit, den Anwalt aus der Erbmasse zu bezahlen.
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28.09.2012, 16:51
AW: Erbe - und nur Ärger
Ich hatte das ähnlich. Und so einfach ist das nicht. Ich habe auch nur einen gefunden, der gleich 250 EUR eingesäckelt hatte. Im Nachhinein haben sich die Aussagen auch noch als falsch herausgestellt
.
Und wenn man gar nicht weiss, ob was beim Erben rum kommt überlegt man sich das 10 Mal.
Ich habe mich damals unter Druck setzen lassen, solange du nicht zustimmst, kann auch nix passieren.
Ich sagte damals, ich würde ne Vollmacht ausstellen für bestimmte Behördengänge, und dann plötzlich hatte ich schon die komplette falsche Immobilienaufteilung vor mir liegen, die ich unterschreiben sollte. Ich sagte: Das kann ich so nicht unterschreiben. Und dann hiess es: Man kann das nicht mehr ändern. Tatsächlich hatte man dem Notar gesagt, ich würde gleichzeitig die Vollmacht unterschreiben. Man konnte tatsächlich nicht mehr neu aufsetzen, aber ein Zusatzblatt mit der Änderung. Ich bin entsetzt, dass da so einfach was aufgesetzt wird, beim Amstgericht vorgelegt mit Siegel, wobei ich noch gar nix unterschrieben hatte.
Ich habe eigentlich nicht viel zu raten ehrlich gesagt, nur dass ich das verstehe und nie so überfordet war wie in solch einer Situation. Ich bin übrigens leer ausgegangen. Wäre mit Anwalt auch nicht anders gewesen (würde aber zu lange dauern, es zu erklären). Ich habe aber auch nichts bezahlt. Das haben die grosszügigerweise übernommen, die den Kuchen bekommen haben....
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28.09.2012, 17:32
AW: Erbe - und nur Ärger
emerle, gibt es bei Dir an der Uni eine kostenlose Rechtsberatung?? Wird von vielen Studentenwerken angeboten.
Ich glaube, es ist extrem wichtig, wie viele hier schon geschrieben haben, dass Du Entlastung bekommst. Und in Deinem Fall bekommst Du die nicht, wenn Du Dich durch Bücher liest (Erbrecht ist schon in einfachen Fällen kompliziert, bei Euch wirds doppelt kompliziert) oder Dich hier im Forum informierst.
Du brauchst einen Ansprechpartner in Deiner Nähe. Der erste Weg wäre an die Uni, vielleicht kann Dir dort jemand einen Anwalt nennen, der die Situation von Studenten kennt und Dich erstmal ohne Bargeld berät. Wenn Du nicht schon dort die ersten Infos zum weiteren Vorgehen bekommen kannst.
Lg, amazone
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28.09.2012, 17:35
AW: Erbe - und nur Ärger
emerle, ich hab dir eine Nachricht geschickt.
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28.09.2012, 18:11
AW: Erbe - und nur Ärger
Wie sieht es aus mit der Beantragung eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht oder durch einen beauftragten Rechtsanwalt? Lies mal hier.
Nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen. Schildere dem RA deine derzeitige Situation und die Dringlichkeit der Angelegenheit. Wenn der erste ablehnt, den nächsten anrufen usw. Irgendeiner wird sich doch finden, der Verständis für deine Lage hat.Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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28.09.2012, 22:06Inaktiver User
AW: Erbe - und nur Ärger
Grundbuchämter anschreiben und mitteilen, dass noch keine formale Auseinandersetzung der ungeteilten Erbengemeinschaft stattgefunden hat (eventuell überflüssig, aber damit bist du auf der sicheren Seite)
Falls dir die kontoführende Institute bekannt sind (Bank usw), ebenfalls eine Mitteilung.
Du kannst versuchen, eine Zweitschrift der Kontoauszüge zu bekommen.
Das bewegliche Inventar (Möbel, Schmuck, technische Geräte) wird wahrscheinlich eh schon vertickt sein.
Dann gehe zum Rechtsanwalt und achte darauf, dass er sich auf Erbrecht spezialisiert hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du direkt bar bezahlen musst.
Wenn du dein Studium abgeschlossen hast und noch keinen Job hast, beantrage ALGII (warum zum Kuckuck erfolgten keine Bewerbungen schon einige Monate vor Abschluss des Studiums - rhetorische Frage, ich erwarte keine Antwort-)
Zur Erfüllung des Wunsches deiner Grosseltern:
Sie hätten, wie schon hier geschrieben wurde, ein entsprechendes Testament machen müssen.
Und wenn du hier überlegst, ob man sich nach ihren mündlich geäusserten Anweisungen richten muss........
Eine Gesinnung muss man sich leisten können - und mit Verlaub, das kannst du nach deinen Schilderungen wohl eher nicht.
Und bei der vertrackten Lage: die Auseinandersetzung wird wahrscheinlich langwierig und unschön - aber was bringt dir letztlich der Familienfrieden? Wahrscheinlich noch nicht einmal eine warme Mahlzeit.
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29.09.2012, 15:00
AW: Erbe - und nur Ärger
Da stimme ich ling vollumfänglich zu - wie man es auf pseudo-juristendeutsch sagen würde.
Ich hatte als Studentin auch mal mit einer Erbschaft zu tun und habe die Erfahrung gemacht, dass mir Fachmenschen wirklich weiterhelfen konnten. An Deiner Stelle würde ich erst garnicht anfangen, groß Bücher zu lesen. Ich glaube, Dein Fall ist zu kompliziert. Klar kann es nicht schaden, die wichtigsten Fachbegriffe rund um´s Erben verstanden zu haben, aber für Deinen Fall brauchst Du einen Anwalt.
Das sind übrigens auch nur Menschen und beißen nicht. Es würde mich wundern, wenn Du da niemanden finden könntest, der Dir hilft!
Alles Gute und viel Erfolg, lass Dich von der Verwandtschaft nicht in´s Bockshorn jagen!
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.
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29.09.2012, 23:02
AW: Erbe - und nur Ärger
Ich würde mit keinem Deiner raffgierigen Verwandschaft mehr reden, das sind doch miese Abzocker, emotionale Erpresser, Lügner, Menschen, mit denen man an sich nichts zu tun haben will. Nichts unterschreiben, nichts zusagen, Anwalt nehmen, nur über den korrespondieren. Und ich würde mich nicht zurückhalten, das Wort Zwangsversteigerung mal in den Raum zu werfen.
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30.09.2012, 17:53
AW: Erbe - und nur Ärger
Hallo emerle,
ich war selbst als ich noch Student war in einer ähnlichen Situation / Erbengemeinschaft, die mich völlig über vorteilen wollten.
Meine und auch Deine Lösung sollte sein, umgehend zur Rechtberatungs zur Uni zu gehen. Das war bei mir eine Anwältin und alle Kosten wurden übernommen, ich habe nicht einen Euro bezahlt. Durch meine finanz. Situation als Student hätte ich eine ganze Armada von Super Anwälten engagieren können und nicht einen Euro bezahlt.
Die anderen Erben der Erbengemeinschaft waren überrascht, was man als Student so alles mit Anwälten ohne einen Pfennig zu Stande bekommen kann. Des Weiteren, wenn es wirklich vor Gericht geht, kannst Du und Deine Schwester Prozesskostenhilfe beantragen.
Viel Erfolg, Aenna LEE


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