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  1. Inaktiver User

    AW: Erbe - und nur Ärger

    Die Insolvenz des Vaters ist getrennt von dem Erbfall zu behandeln. By the way stellte der BGH beispielsweise in einem insolvenz-/erbschaftsrechtlichen Fall fest:

    Eine Obliegenheit, den Pflichtteilsanspruch nach dem Tod ihres Vaters in der Wohlverhaltensphase geltend zu machen und die Hälfte des dadurch erworbenen Betrags an den Treuhänder abzuführen, traf die Schuldnerin nicht.
    BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 106/08, NJW-RR 2010, S. 121-122, hier nach juris

    Der Vater kann die Erbschaft ausschlagen, risikiert nur die Versagung der Restschuldbefreiung.
    Geändert von Inaktiver User (27.09.2012 um 14:46 Uhr)

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    AW: Erbe - und nur Ärger

    Also: nur wenn zwischen Euch und Eurem Vater abgesprochen worden wäre, dass ihr ihm den Erbteil oder das, was Ihr nach Aufteilung bekommt, zurückgebt, wäre es ein Scheingeschäft und der treuhänder oder die Gläubiger könnten versuchen, die Hälfte von Erbe zu bekommen. Aber dazu müssten sie beweisen, dass es ein Scheingeschäft war und nach dem, was Du schreibst, war es das nicht.
    Deshalb hat die Privatinsolvenz nichts mit Eurem Erbe zu tun.

  3. Inaktiver User

    AW: Erbe - und nur Ärger

    Hallo Emerle,

    ich wollte nochmal 1-2 Schritte zurückgehen mit folgenden Fragen
    > seid Ihr 2 Nacherben bereits am zuständigen Nachlassgericht registriert?
    >> bittet das Nachlassgericht der Erbengemeinschaft (sprich allen anderen Miterben) dies mitzuteilen.
    > Erbschein etc. beantragt?
    > wer von der Erbengemeinschaft erstellt das notwendige Nachlassverzeichnis mit allen (positiven wie negativen) Hinterlassenschaften des/der Erblasser/s für das Nachlassgericht?
    > sind alle (!) Konten geschlossen ? Kontoauszüge vorhanden?

    Ich habe mir damals ein aktuelles, gutes, verständliches Taschenbuch zum Thema Erben / Erbengemeinschaften gekauft (Beleg aufheben für die Steuer! bzw. die Endabrechnung der Erbauseinandersetzung !!) und einen guten Anwalt gesucht.

    Wenn Du in Süddeutschland bzw. Raum Frankfurt/Main leben solltest, kann ich Dir per PN einen Fachanwalt Erbrecht nennen.
    Ansonsten sind - wie beschrieben - Honorare verhandelbar / in Raten zahlbar etc. ...oder sie werden aus der Erbmasse bezahlt, wenn (irgendwann!?) die Einsicht einkehrt, dass alle die Kuh nicht von alleine vom Eis bekommen.
    Lasst Euch erstmal nicht von der Hinzunahme eines RA einschüchtern oder Euch einreden lassen, dass man sowas nicht braucht

    Und ich möchte Euch/Dir nach gut einem Dutzend Jahren Erbschaftsauseinandersetzung das folgende mit auf den Weg geben ....ich hatte 2) und 3) zeitweise als Mantra am Schreibtisch hängen:
    1) Das Erbrecht bzw. die Erbengemeinschaft ist in D genau geregelt mit Rechten & Pflichten! Nur manchmal muss man ..auch mit Anwalt & Gericht ..alle Beteiligten daran erinnern.
    2) Bitte trenne Emotion & Sache, was leichter gesagt als getan ist ...aber es hilft ungemein.
    3) Ich will mein Recht und das, was mir/uns zusteht - nicht mehr, aber auch nicht weniger!!

    Viel Erfolg c-v

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    AW: Erbe - und nur Ärger

    Vielen Dank für die Antworten.

    Nein, eine Absprache zu einer Rückübertragung des Erbteils gab es nicht - dennoch hat das meine Familie so angenommen...

    Ich habe den Eindruck, dass meine Familie sich jetzt untereinander beratet und uns wieder nicht einbezieht trotz Bitte. Stattdessen wird emotional Druck ausgeübt und gedroht, dass die Stimmung schon kurz vorm Siedepunkt sei und es leichter für alle sei, wenn mein Vater uns weiterhin vertritt...
    Ich habe deutlich gemacht, dass ich das nicht möchte. Daraufhin kamen Argumente, dass ich mich nicht selbst vertreten könnte, weil ich zu weit weg wohne (der Rest meiner Familie, außer mein Vater, meine Schwester und ich, wohnen relativ nah) und dann müsste ein Vertreter für mich eingesetzt werden (also eine (Familien)externe person, dass ich dann auch bezahlen müsste u.s.w.

    Kann das denn sein, dass ich mich aufgrund der Entfernung nicht an den Verhandlungen beteiligen darf bzw. dafür jemand anderen einsetzen muss? Ich kann das kaum glauben.

  5. Inaktiver User

    AW: Erbe - und nur Ärger

    Hallo emerle,

    auch ich rate Dir, möglichst schnell einen Anwalt mit Deinen /Euren (Schwester) Interessen zu beauftragen. Dein Vater soll Eure Interessen vertreten, soso, warum wohl ? So, wie Du deinen Vater schilderst, kümmert er sich überhaupt nicht bzw. läßt sich von den Verwandten aufgrund seiner Privat-Insolvenz und seiner Erbausschlagung einschüchtern und über den Tisch ziehen.

    Sie machen deshalb Druck und informieren Euch nicht, weil sie an einer gerechten Aufteilung kein Interesse haben, sondern soviel wie möglich vom Kuchen abbekommen wollen. Das würde ich mir nicht bieten lassen und ganz klar kommunizieren, dass Ihr Euch ggf. nicht scheut, Eure Rechte vor Gericht einzuklagen.

    Bitte deshalb unbedingt einen RA beauftragen, damit wertvolle Fristen und damit evtl. verbundene Nachteile zu Euren Lasten vermieden werden. Dass ihr beide als Studierende über wenig Geld verfügt, nicht vor Ort seid und über wenig Kenntnisse im Erbrecht verfügt, wird ausgenutzt und bewußt angeblich kostspielige "Vertreter" ins Spiel gebracht, einfach, weil sie Zeit benötigen, Zeit, um möglichst viele Vermögensteile für sich beseite zu schaffen - die unvollständigen Angaben in der Vermögensauflistung sprechen Bände. Laßt' Euch das nicht gefallen und handelt.

    Irgendwann sind hochwertige Möbel/Schmuck etc. nicht mehr auffindbar z. B. und der Verbleib ist nicht (mehr) nachzuweisen, weil angeblich niemand davon weiß usw. usf.. Schlimm, so was, aber leider keine Einzelfälle.

    PS: Dass Du/Ihr einen Vertreter benötigt, ist blanker Unsinn und diese Emotionsschiene zu fahren, zeigt auch nur, zu was sie alles bereit sind, zu tun, um Euch auszubooten....Du / Ihr seid in keinster Weise für irgendein zerrüttetes Verwandtschaftsverhältnis verantwortlich, im Gegenteil - dafür sorgen die restlichen Erben durch ihr unmögliches Verhalten Euch gegenüber (Vater inkl.) selbst.

    Laß' Dich nicht einschüchtern, sondern tritt weiterhin - wie bisher, Du machst das wirklich gut - selbstbewußt und tatkräftig auf, egal, ob sie das gut finden oder nicht.

    Wer eine Erbschaft mit allen Beteiligten zufriedenstellend regeln will, hat solche Spielchen mM nach nicht nötig, sondern verhält sich offen und entgegenkommend, gibt ungefragt Einsicht in alle Unterlagen und bemüht sich um eine gemeinsame und gerechte Aufteilung, die ALLE Erben zufriedenstellt. Das liest sich hier aber nicht so.

    Im übrigen haben sie die familiären Bande längst durch ihr unmögliches Verhalten beschädigt, und ich gehe jede Wette ein, dass diese Erbschaft dazu beitragen wird, die familiären Bande endgültig zu kappen. Ihr habt mE nach nichts mehr zu verlieren; solltet Ihr tatsächlich nachgeben, um den Familienfrieden nicht weiter zu gefährden, wird dieses Entgegenkommen später als Schwäche/Dummheit ausgelegt. Die Familienbande ist solchen Menschen völlig gleichgültig, es geht jetzt nur darum, möglichst viel abzubekommen und dazu sind ihnen alle Mittel recht.
    Geändert von Inaktiver User (27.09.2012 um 19:36 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Erbe - und nur Ärger

    @ Sommerwind - das unterschreib ich zu 100%.

    @ Emerle: Bitte, bitte morgenfrüh als allererstes einen RA-Termin ausmachen zu einer Erstberatung, vielleicht noch am Freitagnachmittag! Nimm zum Termin alle Unterlagen mit, die Du schon hast!!
    Lege Dir eine Art Tagebuch für die Sache an, das hat mir damals geholfen mich & Schriftstücke & Anwaltshinweise / -aktionen zu sortieren und für mich klarzukriegen.

    ...und lass' Dich / lasst Euch nicht noch mehr verunsichern ...siehe Sommerwind's Beitrag in allen Punkten!

    Ich drücke die Daumen, c-v

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    AW: Erbe - und nur Ärger

    Zitat Zitat von ascalin Beitrag anzeigen
    Vor allem ist auch der Wert von Ackerland nicht unterzubewerten!
    Die Erfahrung habe ich auch gemacht!
    Vor allem lassen sie sich u.U. schneller verkaufen oder verpachten, als ein Haus.

    Lasst euch nicht ins Boxhornjagen

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    AW: Erbe - und nur Ärger

    Ich sehe es auch so, lasst euch beraten. Übrigens, keine Rechtsschutzversicherung bezahlt Erbstreitigkeiten. Die sind IMMER ausgeschlossen vom Versicherungsschutz (Scheidungangelegenheiten auch..).

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    AW: Erbe - und nur Ärger

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wer eine Erbschaft mit allen Beteiligten zufriedenstellend regeln will, hat solche Spielchen mM nach nicht nötig, sondern verhält sich offen und entgegenkommend, gibt ungefragt Einsicht in alle Unterlagen und bemüht sich um eine gemeinsame und gerechte Aufteilung, die ALLE Erben zufriedenstellt. Das liest sich hier aber nicht so.

    Im übrigen haben sie die familiären Bande längst durch ihr unmögliches Verhalten beschädigt, und ich gehe jede Wette ein, dass diese Erbschaft dazu beitragen wird, die familiären Bande endgültig zu kappen. Ihr habt mE nach nichts mehr zu verlieren; solltet Ihr tatsächlich nachgeben, um den Familienfrieden nicht weiter zu gefährden, wird dieses Entgegenkommen später als Schwäche/Dummheit ausgelegt. Die Familienbande ist solchen Menschen völlig gleichgültig, es geht jetzt nur darum, möglichst viel abzubekommen und dazu sind ihnen alle Mittel recht.
    Danke!

    Die Sache spitzt sich hier immer mehr zu. Nun habe ich versucht mit meinem Vater und meiner Schwester heute zu sprechen und wir haben uns geeinigt, dass ich das Haus nicht mitübernehmen möchte aber bereit wäre mich um das Ackerland zu kümmern. Das habe ich sehr deutlich gesagt. Als ich vorhin nochmals mit meinem Vater telefoniert habe, hat an meinen Onkel weitergegeben, dass wir (meine Schwester und ich) mit allem einverstanden seien. ??!! Ich meinte dann, dass ich mich doch ganz klar ausgedrückt hätte und daraufhin meinte mein Vater nur er wolle das so nicht (dass das Land vom Grundstücke getrennt wird). Ich hab dann zu ihm gesagt, dass er eigentlich rechtlich kein Mitspracherecht mehr hat. Daraufhin ist er sehr wütend geworden und gesagt er hätte auch einen moralischen Anteil daran und mit seinen Geschwistern wäre abgesprochen, dass er mitbeteiligt werden würde. Er fing dann an zu schimpfen bis dann von ihm kam "ihr habt das Erbe gar nicht verdient..."

    Ich hab ihn gebeten, doch auch mal an uns zu denken... aber das kam überhaupt nicht mehr an. Und an meine Großeltern denkt schonmal gar keiner mehr.

    Ich habe ihm jetzt gesagt, dass ich mich zukünftig selbst vertrete und dass Absprachen die er angeblich mit mir getroffen hat, nichtig sind. Problem nur: auch dies wird er eventuell nicht richtig und deutlich weitergeben sondern weiterhin sagen, dass er für mich spricht...
    Ich traue mich aber gar nicht mehr eine Email an alle zu schicken, vor allem nach dem mein Onkel mit heute morgen nahe gelegt hat, nichts mehr "aufzurühren" damit nicht alle hinschmeißen und die Sachen zwangsversteigert werden müssten, das sei dann meine Schuld...

    Was soll ich tun? Eigentlich muss ich alle informieren, dass mein Vater mich nicht (mehr) vertritt und Absprachen die er in meinem Namen getroffen hat, gar nicht gültig sind.
    Ihr könnt euch nicht vorstellen, was dann hier los ist...
    Sachwerte wie teure Möbel oder Schmuck gibt es nicht. Da kann also nichts einfach verschwinden. Immerhin das. Daher denke ich, ich muss eigentlich gar nicht reagieren, höchstens ganz klar machen dass ich mich selbst vertrete und auch das ist eigentlich anders gar nicht möglich da mein Vater dies nicht einfach ohne eine schriftliche Vollmacht darf oder kann.

    Ich schaue morgen mal wegen Anwalt und erkundige mich.
    Geändert von emerle (27.09.2012 um 22:53 Uhr)

  10. Inaktiver User

    AW: Erbe - und nur Ärger

    Guten Morgen Emerle,

    Sorry - ich finde, du musst jetzt erstmal auch für Dich auf die Stoptaste treten, d.h.
    KEINE Gespräche / emails / Telefonate etc. mit keinem Verwandten (auch nicht Deinem Vater!) bis Du mit dem Fachanwalt für Erbrecht gesprochen und Klein-/Mittelziele vereinbart hast sowie Fristen geprüft sind!
    Besprich und diskutier NICHTS mit ihnen, ausser mit Deiner miterbenden Schwester - und verpflichte diese ebenfalls aus den genannten Gründen auf 100% Verschwiegenheit.

    Siehe Sommerwinds Beitrag sowie meine Fragen, die Du noch nicht beantwortet hast!!
    Lass das Nachlassgericht bzw. Deinen Anwalt Deine Verwandtschaft informieren, damit es formgerecht ist.
    Besprecht mit dem Anwalt ALLE OPTIONEN was behalten werden soll - doch bedenke, falls ein Miterbe ausgezahlt werden möchte, müssen alle Teile der Erbmasse gutachterlich geschätzt werden (die Kosten zahlt übrigens die Erbengemeinschaft aus der Erbmasse) und da würde ich nie im Leben, solange diese Gutachten nicht vorliegen, irgendein Votum abgeben!

    Viel Erfolg ..und bleibe standhaft, Du machst das schon ganz gut bisher! c-v

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